Bundesgerichtshof spricht Urteil zu Gunsten von Valve

Wenn du wüsstest, was ich von Gesetzen verstehe und was nicht... Aber das ist hier nicht Thema.

Mir ist genauso klar, wie dir, dass im Urheberrecht Anpassungen an die Moderne geschehen müssen. Nur habe ich bis heute niemanden konkrete Änderungsvorschläge formulieren sehen (auch nicht von bestimmten neuen Parteien, die doch so sehr für die Lockerung des UrhG sind), nur vage Forderungen.

Na dann sind wir uns bei dem ersten Punkt anscheinend ja doch einig. Schön das geklärt zu haben.
Das nicht viele Änderungsvorschläge kommen ist sehr traurig, in der Tat.
In dem Punkt um den es hier gerade geht wäre es wohl das wichtigste online Erworbenes mehr zu unterteilen um es fair zu belassen. Eine einfache Unterteilung in Lebenslizenzen und Mietlizenzen bei Spielen würde schon helfen.
Ein Spiel, wie ein Onlinespiel zum Beispiel, wird durch monatliche Gebühren gemietet und man kann sich entscheiden weiterhin zu zahlen oder nicht.
Eine einmalige Lebenslangzahlung wie sie bei Spielen in Steam zum Beispiel der Fall ist sollte aber weiterverkäuflich sein. Das die Wirtschaft dagegen ist verstehe ich ja.
Aber sie machen nicht die Gesetze. Oder sollten es im günstigsten Falle zumindest nicht.
Das hier Erschöpfend zu diskutieren also ins Detail zu gehen würde aber schon den Rahmen sprengen. Dafür sind Parteisitzungen da. ;)
 
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Da wir noch kein Urteil haben, hier ein kleiner Verweis auf eine Nachricht, die schon mit dem Thema zusammenhängt. Hier wurde auch der "körperlose" Software-/Spieleverkauf angesprochen. Dazu eine Abmahnung gegen einen deutschen Keyhändler. Hier der Link zur Nachricht. Verkauf von Hehlerware ist schon hart ;)

Auch im Board gibt es sehr interessante Infos.
 
Achja, zum Thema "Weitergabe/-verkauf von Software" gab es bereits auch 2008 Urteile, zum Beispiel im Fall "Usedsoft vs Microsoft". Hier mehr dazu.

Wichtig für alle Keykäufer das Fazit der Rechtsanwältin der IT-Recht-Kanzlei:

"Fazit: Es gibt die unterschiedlichsten Konstellationen des Softwareerwerbs und der Weitergabe dieser Software an Zweiterwerber. Sicher können sich aber Erst- und Zweiterwerber bei der bestehenden Rechtslage nur sein, wenn sie ein konkret überlassenes Werkstück verkaufen oder vom Ersterwerber kaufen. Der vorsichtige Zweitverwerter oder Zweiterwerber sollte bei allen anderen Veräußerungs- und Erwerbsformen die Zustimmung des Rechteinhabers einholen."
 
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