Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Illegales Filesharing: Anschlussinhaber muss bei Kenntnis Familienmitglied verraten
Laut einem aktuellen Urteil müssen Inhaber eines Internetanschlusses bei einer Urheberrechtsverletzung den Täter benennen, sofern dieser bekannt ist. Geschieht dies nicht, muss der Anschlussinhaber haften. Im Falle eines aktuellen Urteils hätten sich die Anschlussinhaber damit aus der Schlinge ziehen können, wenn sie nicht zugegeben hätten, den Täter ausfindig gemacht zu haben.
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