Aktueller Grafikkarten Markt -Mining und Tagespreise

izanagi23

PC-Selbstbauer(in)
Hallo zusamm,

also das Karten derzeit zu Mondpreisen angeboten werden ist ja jedem bekannt.
Was mich interessieren würde, wieso die Händler derzeit an Tagespreise rechtlich gebunden sind.
Sie dürfen die Grafikkarten nur noch zum aktuellen Preis verkaufen und keine Angebote mehr machen.
Wenn ich heute eine Grafikkarte "vorbestelle" für 800€ und diese per Kaufvertrag auch bezahle, kann es sein das die Karte bei Ankunft Lager, wieder gestiegen ist auf 900€.
Dann muss ich 100€ nachzahlen. hab ich zuvor noch nie gehört.

Den Fall hatte ich vor 2 Wochen gehabt. Habe zwei Karten zum Super Preis bekommen, kurz bevor die Preise explodiert sind.
Das ganze via Überweisung gekauft. Da rief mich der Händler an ich solle sofort das Geld überweisen und ihm einen Beweis faxen,
damit er die Karten sofort verschicken kann, denn am nächsten Tag darf er die Ware nicht mehr verschicken weil die Preise über gestiegen sind.

Kann mir das wer erklären ?
 
Zwischenhändler bestimmen die Preise, die ändern sich täglich. Das ist nur dafür da damit der Laden keinen Verlust macht weil er Ware verkauft die mehr beim Lieferanten kostet als der Kunde eigentlich gezahlt hat.

Da ist nix besonderes dabei, das ist ganz normaler Handel. Da kaum ein Shop noch Ware auf Lager zu alten Preisen hat, orientieren sich alle an dem Lieferanten der den Preis ansagt - täglich. Solltest du noch Restbestände finden, könntest du sie für den alten Preis bekommen - wenn der Laden es verpennt hat, diesen selbst anzupassen. Freier Markt und so.
 
Zwischenhändler bestimmen die Preise, die ändern sich täglich. Das ist nur dafür da damit der Laden keinen Verlust macht weil er Ware verkauft die mehr beim Lieferanten kostet als der Kunde eigentlich gezahlt hat.
Du meinst der Händler hat die Ware noch garnicht selbst gekauft sondern ordert sie erst noch an und muss eventuell mehr beim Einkauf zahlen als ich am Vortag gezahlt habe.

Sowas habe ich ja noch nie gehört. Welcher Händler soll das sein? Da hat dich wohl jemand stark veräppelt. :D
Das sind bereits zwei Händler die mir das sagten. Einer davon ist Großimporteur. Darf man die nennen hier?
 
Du meinst der Händler hat die Ware noch garnicht selbst gekauft sondern ordert sie erst noch an und muss eventuell mehr beim Einkauf zahlen als ich am Vortag gezahlt habe.

So etwa. Das geht über B2B und da aktualisieren sich die Preise täglich.
Da der Laden nicht direkt beim Hersteller einkauft, sondern über Zwischenhändler, akzeptiert er die Preise die seine Zwischenhändler aufrufen, und das jeden Tag.

Üblicherweise ist das kein Problem da es a) Ware auf Lager gibt und zwar viel und b) mehrere Lieferanten sich um die Kunden prügeln und die Preise nicht einfach mal hochschrauben können - denen rennen sonst die Kunden weg.
Das gilt aber nicht für Raritäten/Limited (wie die limitierten In Win Gehäuse) oder halt kaum vorhandene Massenware. Angebot & Nachfrage, nix besonderes dabei. Hier wird aus Massenware ein Luxusprodukt weil es einfach nicht genug davon gibt und der Preis steigt.
 
Wieder mal was dazu gelernt. Wie sieht es denn rechtlich aus? Ich nehme an, dass der Käufer dann wohl nichts machen kann, weil der Kaufbetrag ja alleine durch Überweisung des Geldes noch nicht entstanden ist?
 
Wieder mal was dazu gelernt. Wie sieht es denn rechtlich aus? Ich nehme an, dass der Käufer dann wohl nichts machen kann, weil der Kaufbetrag ja alleine durch Überweisung des Geldes noch nicht entstanden ist?

Naja das Angebot ist bindend was den Preis angeht wenn du eine Bestellung aufgibst und bezahlst. Deswegen haben viele Shops wie Mindfactory oder Computeruniverse viele Bestellungen storniert - weil sie zum angegebenen Preis keine Karten liefern können oder allgemein keine Karten liefern können. Nachträglich kann man den Preis in der Bestellung nicht mehr ohne den Kunden und seine Zustimmung ändern.
 
Was mich interessieren würde, wieso die Händler derzeit an Tagespreise rechtlich gebunden sind.
Sie dürfen die Grafikkarten nur noch zum aktuellen Preis verkaufen und keine Angebote mehr machen.

So weit ich weiß, ist es aus kartellrechtlichen Gründen nicht erlaubt, dass der Hersteller dem Händler Preis vorschreibt. Unverbindliche Preisempfehlungen sind okay, aber die sind eben genau das - unverbindlich.

Wenn ich heute eine Grafikkarte "vorbestelle" für 800€ und diese per Kaufvertrag auch bezahle, kann es sein das die Karte bei Ankunft Lager, wieder gestiegen ist auf 900€.
Dann muss ich 100€ nachzahlen. hab ich zuvor noch nie gehört.

Jaein. Vorsicht hier bei "per Kaufvertrag bezahlen". Wenn du die Karte bestellst, habt ihr noch keinen Kaufvertrag. Der kommt erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, hier Angebot & Annahme, zustande. Deine Bestellung ist das Angebot. Die Annahme ist im Onlinehandel in der Regel erst im Versand zu sehen. Steht bei Bestellbestätigungen von Amazon bspw. auch im Kleingedruckten: Die Bestätigung selbst ist keine Annahme deines Angebots, sondern erst der Versand und erst damit habt ihr dann auch einen wirksamen Kaufvertrag.

Bestellst du nun eine Karte für 800€ und der Händler teilt dir Tage später mit, dass er doch 900€ möchte, dann hat er dein Angebot damit nicht angenommen. Er hat dein Angebot abgelehnt und dir ein neues unterbreitet. Das musst du annehmen. Also ja: Wenn du die Karte willst, musst du 900€ zahlen. Aber nein: Wenn dir 900€ zu viel sind, musst du nicht zahlen, sondern kannst ablehnen.

Tatsächlich ist es selbst bei bereits geleisteter Zahlung so, dass nicht automatisch ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Zwar gibt es ein Urteil, das sagt, dass ein Händler bei geleisteter Vorkasse eigentlich annehmen sollte, aber das heißt eben nicht, dass er muss. Vielleicht hätte man wegen Verstoß gegen vorvertragliche Pflichten sonst irgendeine Handhabe gegen ihn, weiß ich aber nicht. In jedem Falle: Hast du 800€ überwiesen, zu denen der Händler nicht mehr liefern möchte, kannst du dein Geld natürlich zurückfordern, wenn dir die 900€ zu viel sind.
 
S
Jaein. Vorsicht hier bei "per Kaufvertrag bezahlen". Wenn du die Karte bestellst, habt ihr noch keinen Kaufvertrag. Der kommt erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, hier Angebot & Annahme, zustande. Deine Bestellung ist das Angebot. Die Annahme ist im Onlinehandel in der Regel erst im Versand zu sehen. Steht bei Bestellbestätigungen von Amazon bspw. auch im Kleingedruckten: Die Bestätigung selbst ist keine Annahme deines Angebots, sondern erst der Versand und erst damit habt ihr dann auch einen wirksamen Kaufvertrag.


Quatsch!

Das Angebot macht der Händler mit seinem Preis (hier die 800€). Die Annahme macht der TE mit seiner Bestellung. Das der Preis hier nachträglich geändert wurde ist mMn unzulässig. Vorausgesetzt wir sprechen von einer normalen Bestellung. Solltest du dir die Karten nur reserviert oder vorbestellt haben dann kann sowas eventuell eintreffen. Ich würde mal auf der offiziellen Seite den Support anschreiben (Betrug ausschließen) und fragen was das soll. Dann noch sowas wie sowas erwartet man nicht von einem Händler wie diesem, das kommt einem unseriös vor und schreckt nur ab. Du kannst auch sagen das du öffentlich nachgefragt hast und die Leute dies genauso befunden haben. Vor schlechter Mundpropaganda versuchen sich die Händler zu schützen.
 
Quatsch!

Das Angebot macht der Händler mit seinem Preis (hier die 800€). Die Annahme macht der TE mit seiner Bestellung.

Quatsch!

Ein mal nachlesen bitte: Invitatio ad offerendum

Zitat: Waren- und Leistungsangebote auf Internet-Seiten sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots und kein Angebot.

Und falls Wikipedia als Quelle angezweifelt wird, gerne auch hier, nur mit etwas mehr Fachchinesisch: Invitatio ad offerendum

EDIT

Hier mal noch der von mir erwähnte Abschnitt diesbezüglich aus einer Amazon-Bestellbestätigung:

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mir mal die AGBs der Händler durchgelesen.
Bei einem steht er sei berechtigt innerhalb eines Tages mein "Kaufangebot" an oder abzulehnen.

Im anderen Shop ist es ausführlicher. Erst kommt mit "abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot". Die Bestellung ist dann aber nicht verpflichtend für den Verkäufer, nur für den Käufer. Der Verkäufer muss/kann binnen 5 Tagen das Kaufangebot akzeptieren.
Ausnahme jedoch ist "Paypal Express" damit wird ein sofortiger Zahlungsvorgang ausgelöst und somit das Kaufangebot automatisiert akzeptiert vom Verkäufer.

Das sollte man vielleicht bevorzugen wenn es denn als Zahlung angeboten wird.
 
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