Youtube-Videos: Mögliche Urheberrechtsverletzung durch Framing bleibt vorerst ungeklärt

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Der Bundesgerichtshof hat die Frage der möglichen Urheberrechtsverletzung durch Framing von Youtube-Videos an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Das Einbetten von Youtube-Videos ist insbesondere auf Blogger-Webseiten oder privaten Profilen in Sozialen Netzwerken äußerst beliebt.

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AW: Youtube-Videos: Mögliche Urheberrechtsverletzung durch Framing bleibt vorerst ungeklärt

Nur das Herunterladen des Videos und anschließende Uploaden bei Youtube stellt *imho* eine Urheberrechtsverletzung dar. Das Einbinden des Youtube-Videos auf einer anderen Webseite ist davon getrennt zu betrachten, stellt also allenfalls kausalitär einen Rechtsverstoß dar. Wenn man nämlich davon ausgeht, dass der Urheber selbst ein Video auf Youtube zur Verfügung stellt, steht es ihm frei, für dieses das Framing durch eine entsprechende Konfiguration bei Youtube zu unterbinden.
 
AW: Youtube-Videos: Mögliche Urheberrechtsverletzung durch Framing bleibt vorerst ungeklärt

Genauso sieht das aus (grad mich solbst davon noch mal überzeugt). Wenn anders geurteilt wird, dann ist das unverständlich und genauere Hintergründe zum Verfahren sollten mal dargelegt werden.
 
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