Und bis das geschieht vergehen vorher auch nochmal 20+ Jahre.Und genau deswegen bezweifle ich das Assange in den USA einfach im Knast landet, der wird sicherlich Hingerichtet!
Und bis das geschieht vergehen vorher auch nochmal 20+ Jahre.
Ist ja nicht so, dass alle am nächsten Tag hingerichtet werden.
Wobei er auch einfach erschossen werden kann, so wie es sonst auch täglich passiert.
Ach gottchen. blühende Fantasie hier wieder. Für die Sachen, die ihm vorgeworfen werden könnten steht die Todesstrafe gar nicht zur Debatte.
Seltsam, warum wird es dann explizit zur Auslieferungsbedingung gemacht, dass die Todesstrafe außen vor bleiben muss? Wenn sie doch gar nicht zur Debatte steht?
Was übrigens per se Unsinn ist, denn in den USA ist für Verrat durchaus die Todesstrafe möglich.
Dass Assange vermutlich nicht deswegen zum Tode verurteilt werden dürfte, weil er Manning unterstützt hat, der/die ebenfalls nicht zum Tode verurteilt wurde, sehe ich genauso, aber in solchen Fragen geht es immer um den grundsätzlichen Ausschluss der Option. Und unter der erratischen Regierung eines Donald Trump würde ich mich nicht allein auf Wahrscheinlichkeiten verlassen ...
Interessant auch, dass die Tagesschau wiedermal einen nicht unwichtigen Teil verschweigt.
Aber was red‘ ich, wer sowas konsumiert, sollte sowas wissen!
https://rm.coe.int/16800645c5 schrieb:Artikel 11 – Todesstrafe
Ist die Handlung, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, nach dem Recht des
ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, und ist diese für solche Handlungen nach
den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates nicht vorgesehen oder wird sie von ihm in der
Regel nicht vollstreckt, so kann die Auslieferung abgelehnt werden, sofern nicht der
ersuchende Staat eine vom ersuchten Staat als ausreichend erachtete Zusicherung gibt, daß
die Todesstrafe nicht vollstreckt wird.
Ich hoffe er kommt damit durch und wird nicht ausgeliefert!Assange will in Berufung gehen
Der britische Regierung hat entschieden Julian Assange an die USA auszuliefern.
Aber er will dagegen in Berufung gehen. Er hat dafür 14 Tage Zeit.