Okay, ich möchte hier generell mal etwas zur rechtlichen Situation im kaufrechtlichen Gewähleistungsrecht klarstellen.
Wenn ihr von einem Händler Hardware kauft und diese einen von euch nicht verschuldeten Defekt aufweist, dann könnt ihr
vom Händler, also dem
Vertragspartner, verlangen, dass er euch die defekte Karte durch eine neue ersetzt oder, dass er die Karte repariert. Beides innerhalb einer angemessenen Frist.
Ihr habt dabei die Wahl der Nacherfüllung (Wahlrecht!), nicht der Händler. Dieser kann die von euch gewählte Art nur verweigern, wenn z.B. die Kosten für ihn unverhältnismäßig sind oder diese Weise der Nacherfüllung für ihn unmöglich ist, wofür er die Beweislast trägt.
Falls er generell die Nacherfüllung verweigert, könnt ihr
ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und nach Rückgabe der Karte euer Geld zurückverlangen.
In Sachen Schadensersatz wirds dann wirklich schwierig den Händler an die Hammelbeine zu bekommen, daher will ich das mal außen vor lassen.
Lasst euch da keinen Mist vom Händler erzählen, dass er das Produkt an den Produzenten bzw. Hersteller zurückschicken müsste. Verlangt einfach eine Ersatzkarte. In der Regel ist das für den Händler nämlich nicht so unverhältnismäßig teuer, dass er die Nachlieferung verweigern könnte.
Falls ihr eure Karte allerdings unbedingt repariert haben wollt, ist die Angemessenheit der Nachbesserungsfrist bei bestimmt nicht länger als 2 Wochen anzusiedeln.
Lasst euch von euren Händlern keinen Mist erzählen, die sind nur auf ihr eigenes Wohl aus.
Ja, ich bin Jurist. Und der deutsche Verbraucherschutz ist etwas tolles.