Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:
- a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
- b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
- c) Ausbildung zum Industriemeister,
- d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
- e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.
Auch die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 konkretisieren die Qualifikation der Elektrofachkraft:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3, kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren
.