Warnung vor einem Betrüger !

AW: Warnung vor einem Betrüger !

Jedenfalls kann die Polizei bei erhärtetem Verdacht doch easy die Personalien bei der Bank bekommen.

Sein Bankkonto ist ja wegen der Überweisung bekannt und die Bank die ihm das Konto gegeben hat, hat ja seine Personalien dafür benötigt.

Also Sachlage klar, Betrüger ermittelt, Geld zurück holen.
Anwaltskosten müsste dann sogar der Betrüger tragen, sofern es zu einem Gerichtsverfahren beim Strafverfahren kommt.

Bleibt dann im schlimmsten Fall Zahlungsunfähigkeit, dann würde das ganze aber von einer guten eigenen Versicherung geprüft und durchaus bezahlt werden.
 
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Ich glaube, Du hast die vorherigen Beiträge nicht gelesen ....
 
AW: Warnung vor einem Betrüger !

Ich glaube, Du hast die vorherigen Beiträge nicht gelesen ....

Und warum glaubst du das?

Das mit der Versicherung hat noch keiner geschrieben!
Mal abzuklären ob die eigene Haftpflicht einspringt wenn man kein Geld zurück bekommt sagt jetzt nicht aus das ich die vorherigen Beiträge angeblich nicht gelesen habe.
 
AW: Warnung vor einem Betrüger !

Weil Du auf Tatsachen hinweist, die längst geklärt sind.

Der Betrüger ist ermittelt, die Daten sind bekannt, dort ist nix zu holen, Gerichtsverfahren sinnlos.

Und eine Haftpflichtversicherung zahlst nur bei Eigenverschulden an die von Dir Geschädigten, wenn Du nicht grob fahrlässig oder gar mutwillig gehandelt hast.

Also "vermutlich" Beiträge nicht gelesen und "vermutlich" keine Ahnung von Versicherungen .... ;) :D
 
AW: Warnung vor einem Betrüger !

Weil Du auf Tatsachen hinweist, die längst geklärt sind.

Der Betrüger ist ermittelt, die Daten sind bekannt, dort ist nix zu holen, Gerichtsverfahren sinnlos.

Und eine Haftpflichtversicherung zahlst nur bei Eigenverschulden an die von Dir Geschädigten, wenn Du nicht grob fahrlässig oder gar mutwillig gehandelt hast.

Also "vermutlich" Beiträge nicht gelesen und "vermutlich" keine Ahnung von Versicherungen .... ;) :D

Es gibt Diebstahlsklauseln in in manchen Haftpflichtversicherungen.
Ob es grob fahrlässig könnte man natürlich auch Argumentieren.

Aber da du mir obwohl ich 2x Tipps geben wollte schon wieder an den Karren fährst geb ich nun kein weiteres Kommentar in diesem Thread ab.
Bis dann Outi!
 
AW: Warnung vor einem Betrüger !

Nochmal: Deine Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Du anderen zufügst, sonst nix.

Was soll Dir eine Diebstahlklausel in Deiner Haftpflichtversicherung bringen ??

Wenn Du jemandem was stiehlst, ist der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt und da zahlt auch Deine Versicherung nicht an den von Dir Geschädigten ....

Ganz kurz: Deine Haftpflichtversicherung zahlt Deinem "Opfer" eine Entschädigung, sofern Du den Schaden nicht unter Vorsatz erzeugt hast, nicht mehr und nicht weniger.

Aber da Du scheinbar immer noch glaubst, Deine Tipps wären hilfreich, ok, ich kann Dich nicht abhalten. Ich kann nur dementieren und hoffen, dass keiner Deine "Tipps" glaubt.

Nachtrag:
Deine Haftpflicht zahlt NICHT Deine eigenen Schäden, sonst wäre es ja keine Haftpflicht.
 
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AW: Warnung vor einem Betrüger !

So viel Halbwissen hier.

1. Paypal im Privateinsatz außerhalb von eBay oder anderen Partnern, bringt keinen Schutz. Paypal sagt ganz ausdrücklich, dass es keinen Käuferschutz oder Ähnliches bei Privatkäufen über eBay Kleinanzeigen gibt.

2. Lastschriften kann man händisch, online zurückbuchen lassen. Tut man das zu Unrecht, kann man sich auf satte Mahngebühren gefasst machen.

2.1 Auch Überweisungen kann man unter Umständen "stornieren". Hierbei liegt es jedoch komplett in der Macht der beteiligten Banken und des Grundes!

3. Belest euch bitte noch einmal zu Haftpflichtversicherungen bzw. deren Vertragsbestände. Das ist ja schockierend was man hier liest.

4. Brauch man hier nicht verkomplizieren. Die Sache ist dumm gelaufen, bzw. war es dumm sich auf so eine Abwicklung einzulassen. Hat der TE sicher kapiert und draus gelernt. Ich wette jeder hier, wurde schon mal irgendwann irgendwie irgendwo in irgendeiner Form beschissen.

Quelle: Eigene Erfahrung mit Paypal, Sparkasse, ING-DiBa

p.s. Schande über mich, dass der Kern des Topics aus 2015 ist.
 
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So viel Halbwissen hier.

1. Paypal im Privateinsatz außerhalb von eBay oder anderen Partnern, bringt keinen Schutz. Paypal sagt ganz ausdrücklich, dass es keinen Käuferschutz oder Ähnliches bei Privatkäufen über eBay Kleinanzeigen gibt.

2. Lastschriften kann man händisch, online zurückbuchen lassen. Tut man das zu Unrecht, kann man sich auf satte Mahngebühren gefasst machen.

2.1 Auch Überweisungen kann man unter Umständen "stornieren". Hierbei liegt es jedoch komplett in der Macht der beteiligten Banken und des Grundes!

3. Belest euch bitte noch einmal zu Haftpflichtversicherungen bzw. deren Vertragsbestände. Das ist ja schockierend was man hier liest.

4. Brauch man hier nicht verkomplizieren. Die Sache ist dumm gelaufen, bzw. war es dumm sich auf so eine Abwicklung einzulassen. Hat der TE sicher kapiert und draus gelernt. Ich wette jeder hier, wurde schon mal irgendwann irgendwie irgendwo in irgendeiner Form beschissen.

Quelle: Eigene Erfahrung mit Paypal, Sparkasse, ING-DiBa

p.s. Schande über mich, dass der Kern des Topics aus 2015 ist.

Solche Themen sind immer aktuell.
 
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Nochmal: Deine Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Du anderen zufügst, sonst nix.
Was soll Dir eine Diebstahlklausel in Deiner Haftpflichtversicherung bringen ??
Wenn Du jemandem was stiehlst, ist der Tatbestand des Vorsatzes erfüllt und da zahlt auch Deine Versicherung nicht an den von Dir Geschädigten ....
Ganz kurz: Deine Haftpflichtversicherung zahlt Deinem "Opfer" eine Entschädigung, sofern Du den Schaden nicht unter Vorsatz erzeugt hast, nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt Ausnahmen. Die Versicherungen haben heute völlige Vertragsfreiheit und können Einschließen oder Ausschließen was immer sie wollen. Es gibt in der Tat Haftpflichtverträge, die auch bei bestimmten Diebstählen oder anderen Schäden einträgen. Der HUK Verband z.B. zahlt hin und wieder, wenn nicht oder zu gering versicherte ausländische Fahrer hier Verkehrsunfälle verursachen. Das sind aber alles absolute Nischen und Sonderfälle. in der Regel wird bei Diebstahl gar nichts bezahlt.

Viel schlimmer ist aber die andere Richtung. Genug Fahrzeugvermieter, gerade im LWK-Bereich, schließen in der Teilkasso irgendwo im Kleingedruckten den Fahrzeugdiebstahl aus. Es ist ein Drama mit der Vertragsfreiheit, weil man heute für jeden Mist zig Seiten Kleingerucktes lesen muss.
 
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