Eine Wehrpflicht gab/gibt es allerdings nicht nur in Deutschland.
Übrigens schränkt auch eine Haftstrafe Grundrechte ein, deiner etwas übersimplifizierten Argumentation zufolge müssten wir also grundsätzlich auf Strafvollzug verzichten.
Hier verwechselt du etwas Grundsätzliches: Geklagt wurde explizit deswegen, weil es Frauen
untersagt war, Dienst an der Waffe zu leisten. Die Klägerin kann gar keine Pflicht zu Lasten Dritter einklagen. Sie hat
für sich geklagt und aus ihrem spezifischen Fall wurde abgeleitet: Wenn sie darf, dürfen auch andere Frauen bei vergleichbarer Eignung.
Was du anstrebst, ist trotz thematischer Nähe ein rechtlich grundsätzlich anders gelagerter Sachverhalt.
Niemand kann Pflichten für unspezifische Drittparteien einklagen, für die er nicht vertretungsberechtigt ist. Aber du könntest mit Verweis darauf, dass es keine allgemeine Wehrpflicht für Frauen gibt, die dich betreffende Regelung in Frage stellen und damit wiederum eine Vorlage für andere Männer schaffen.
Schaut man darüber hinaus in Länder, wo es bereits eine geschlechtsunabhängige allgemeine Wehrpflicht für Männlein und Weiblein gibt, stellt man fest, dass sich dort die Dienstdauer unterscheidet. Damit trägt der dortige Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass bereits eine zeitliche Last für Frauen besteht, wenn diese durch Schwangerschaft von Ausbildung und Beruf ferngehalten werden. Nun wird nicht jede Frau schwanger, aber solche Regelungen gelten nun einmal für die Gesellschaft an Ganzes und tragen dem Umstand Rechnung, dass für den Fortbestand der Gesellschaft ja doch die eine oder andere Frau eine Schwangerschaft in Erwägung ziehen muss, weshalb ihnen durch die Wehrpflicht kein Nachteil entstehen soll.
Und dann hat man heutzutage noch immer Idioten, welche die Wehrpflicht ablehnen, wobei es sich meist um welche handelt, die erwarten, dass Andere für sie die Köpfe hinhalten, wenn es ernst wird.
Ich habe damals meinen Wehrdienst geleistet und über diesen hinaus meinen Kopf hingehalten, um mit gewisser Berechtigung zu fordern, dass es auch andere tun. Gleiches Unrecht für Alle!
Aber wieder ernsthaft: Letzteres war meine Entscheidung, also würde ich daraus keine Forderung an jedermann ableiten.
Doch da alles einmal komplett beiseite: Was genau hat dein ausufernder Rant eigentlich noch mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?
Weder, noch. Derzeit dürfen Provider die Verbindungsdaten so lange speichern, wie es - theoretisch - für die Abrechnung von Bedeutung sein könnte. Sobald die Rechnung raus und die Einspruchsfrist verstrichen ist,
müssen die Verbindungsdaten gelöscht werden. Sie dürfen diese nicht anlasslos weiterhin speichern.
Die Vorratsdatenspeicherung hätte Provider
verpflichtet, die Daten deutlich länger, womöglich sogar auf Jahre vorzuhalten und auf Anfrage bereitzustellen.
Das wäre dann bequem für Ermittlungen, bei denen älteren Hinweisen nachgegangen wird - aber aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, Ermittlungsbehörden personell und technisch so auszustatten, dass sie zeitnah ermitteln können. Aber das würde ja Geld kosten und die VDS gäbe es für (fast) umsonst.