Kann natürlich sein, das gibt der Text her. Kann aber auch das Gerät sein, dass mit dem Account verknüpft ist, das gibt der Text meiner Ansicht nach halt auch her. Ich weiß nicht, wie die Tatsache, dass es auch das eine bedeuten kann, ausschließen soll, dass es das andere bedeutet.Juristisch gilt aber nicht, "die Auswahl möglicherweise gemeinter Geräte ist dünn", sondern juristisch gilt: "welches Gerät ist als zugehörig definiert?" Die Antwort darauf kann durchaus "kein einziges" lauten.
Und was macht man mit Hardware ohne Software, insbesondere in diesem Fall? Einen Nachweis, dass man das Gerät irgendwie rooten oder jailbreaken und es dann trotzdem weiternutzen kann, habe ich noch nicht bekommen.Das sind die AGBs zum Nintendo Account und der Block mit diesen Satz ist gehört zum den Lizenzen. Lizenzen kannst in diesen Sinne nur für die Software erhalten.
OK, vor dem, "wir behalten uns vor, das Gerät unbrauchbar zu machen" fehlt ein, "wenn du was machst, was uns nicht passt". Dass die das nicht einfach so vorhatten, habe ich jetzt mal implizit einfach vorausgesetzt. Ändert jetzt irgendwie nicht so arg viel.Einzelne Sätze aus den Kontext zu reißen macht die Sache ja so schwierig.
Aber gut, für mich ist die Sache klar, aber auch, dass es vermutlich wenig Relevanz haben wird. Wer Nintendo kauft, will das in der Regel ja nutzen, wie vorgesehen. Dazu kommt natürlich noch, dass das nur für die USA gilt, was aber auch ruhig mal so im Artikel hätte stehen können. Da wird irgendwie auf den deutschen Lizenztext verwiesen und dann die Information aus den US- und GB-Artikeln übernommen, die da überhaupt nicht zu passen.