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[V] Zotac GTX 1070 AMP! Extreme Edition

Labiso

PC-Selbstbauer(in)
Hallo,
Verkaufe meine GTX 1070. Sie wurde am 15.09.2016 bei Alternate vor Ort für 499.00 Euro gekauft.
Der Grund das ich sie Verkaufe ist schlicht und einfach das sie mir "zu viel" Leistung hat :D Da ich zu 99% Overwatch in FHD spiele reicht mir eine 780 Ti die ich günstig mit einem Wasserkühler auf Ebay geschossen habe :)

Rechnung liegt natürlich bei.
Grafikkarte hat keinerlei auffälligkeiten. Nur das bekannte Lüfterproblem muss im Afterburner beseitigt werden (dauert ca. 1min)

Als Preis würde ich hier mal 420 Euro in den Raum werfen.
PayPal, Überweisung und Selbstabholung möglich. Komme aus der nähe von Siegen/Koblenz

Mit freundlichen Grüßen
Leon
20161204_195942.jpg 20161204_195803.jpg
 
Moin,

wie sieht es im Falle mit Problemen mit Garantie aus, wird das direkt über Zotac abgewickelt? OVP usw. vorhanden?

Gruß
 
Hey,

Buuh das kann ich dir nicht sagen aber kannst du auch problemlos an Alternate schicken. Ovp und alles was dabei hat sind natürlich vorhanden und vollständig!

Gruß
 
Hallo,
Preislich kann ich gerne noch was machen warte zur Zeit auf Alternate wie es mit Garantie läuft bei Gebraucht kauf.
 
über die garantie bei Zotac

4. ZOTAC behält sich das Recht vor die Garantie zu verweigern

- das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet
 
Würde auch gegen einen 24-27 Zoll 144 Hz FHD oder WQHD Monitor tauschen je nachdem dann mit Zuzahlung von mir oder andersrum:)
 
über die garantie bei Zotac

4. ZOTAC behält sich das Recht vor die Garantie zu verweigern

- das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet

Unterscheidet bitte zwischen Garantie und Gewährleistung:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in welchem Zeitraum er alles umtauscht. Ohne eben anzunehmen, dass der Endkunde etwas zum Defekt/Fehler hat beigesteurt.
Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich ab Inverkehrbringen des Gegenstands (also Rechnungsdatum) wirksam und personenungebunden, d.h. ein übertragbares Recht, denn der Hersteller darf in Deutschland den Weiterverkauf nicht verbieten. Die Gewährleistung besagt aber im konkreten Fall, dass der Endverbraucher in der Beweispflicht ist, nachzuweisen, dass der Fehler bereits ab Kauf existierte und nicht nur auf den bloßen Gebrauch (normaler üblicher Verschleiß) zurückzuführen ist. In der Regel tauschen Hersteller technische Defekte, die nicht auf falschen Gebrauch/üblichen Verschleiß zurück führen anstandslos um.
 
Unterscheidet bitte zwischen Garantie und Gewährleistung:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, in welchem Zeitraum er alles umtauscht. Ohne eben anzunehmen, dass der Endkunde etwas zum Defekt/Fehler hat beigesteurt.
Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich ab Inverkehrbringen des Gegenstands (also Rechnungsdatum) wirksam und personenungebunden, d.h. ein übertragbares Recht, denn der Hersteller darf in Deutschland den Weiterverkauf nicht verbieten. Die Gewährleistung besagt aber im konkreten Fall, dass der Endverbraucher in der Beweispflicht ist, nachzuweisen, dass der Fehler bereits ab Kauf existierte und nicht nur auf den bloßen Gebrauch (normaler üblicher Verschleiß) zurückzuführen ist. In der Regel tauschen Hersteller technische Defekte, die nicht auf falschen Gebrauch/üblichen Verschleiß zurück führen anstandslos um.

Das bedeutet jeder verkaufte Gegenstand mit verbleibender Garantie muss ohne wenn und aber innerhalb der Garantiezeit im Fall des Falles umgetauscht werden?
 
Hallo,

wenn die Karte noch zu haben ist würde ich sie nehmen.
390€ inkl Versand. Biete Überweisung an dann fallen dort keine Gebühren an. (Versand als DHL Paket)

Angebot steht erstmal für 24Stunden
 
Das bedeutet jeder verkaufte Gegenstand mit verbleibender Garantie muss ohne wenn und aber innerhalb der Garantiezeit im Fall des Falles umgetauscht werden?
Nein, nur wenn es auch in der Garantie auch so vereinbart wurde.

Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist eine reine Kulanzregelung, die der Hersteller vorgibt. Aber er gibt in der Regel an, für was diese Garantie gilt.

Somit kann er aber auch die Bedingungen der Garantie festlegen. Wenn er Garantie bei Weiterverkauf ausschließt, dann ist es halt so. Aber über die Erklärung ich gebe Garantie, gibt er eine Garantie, also ein Versprechen. Dem müsste er im Regelfall folge leisten. Klar kann er sich weigern, aber wenn alles normal verwendet wurde und es geht kaputt und er möchte z.B. das Haltbarkeits-Garantieversprechen ("auf alle Teile") nicht einlösen, dann hilft dir nur der Anwalt und das Gerichtsverfahren. Da die Garantie aber als Aussage des Herstellers Vertragsbestandteil ist, muss das vereinbarte eingehalten werden.

In diesem Zotiac-Fall aber greift dann nur noch die gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung. Aber hier hat der Kunde im Allgemeinen den Beweis zu erbringen, dass der Defekt am Gerät schon bei dessen Auslieferung (in Verkehrbringen) existierte. In der Regel ist dies bei technischen Geräten aber leicht, denn die verbauten Bauteile müssten mindestens die 2 Jahre bei normaler Nutzung überstehen.

Wichtig ist dafür aber die Rechnung des Erstkäufers beim Händler.

edit: Garantie, Gewahrleistung und Produkthaftung: Wo ist der Unterschied
 
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