3.2.2 Parallele Angebote auf Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon etc. und anderen Foren
Parallel laufende Verkäufe in anderen Foren müssen per direkter Verlinkung genannt werden. Das parallele Anbieten von Waren auf reinen gewerblichen Auktions- und Verkaufsportalen (Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon Market Place etc.), sowie Verweise auf dort eingestellte, eigene Ware, sind untersagt.