Ungewollt Gehäuse Zubehör beschädigt

Rantantan

Kabelverknoter(in)
Ungewollt Gehäuse Zubehör beschädigt

An alle ein hallo,

mir ist, um genau zu sein gestern, ein in meinen Augen kleines "Problem" beim betrachten und ausprobieren eines Computer-Gehäuses in einem Computer Fachgeschäft in Dortmund unterlaufen.

Es handelte sich um ein geräuscharmes Mid-Gehäuse (Corsair Obsidian Series 550D, schallgedämmt (CC-9011015-WW)) ohne Fenster. Es kam dabei zu der Frage, nachdem ich den eher unaufmerksamen Verkäufer fragte, was es mit der seitlichen Abdeckung auf sich hat. Der Verkäufer meinte: "ach, die ist nur so dort". Danach betrachtete er weiter unintressiert seinen Flatscreen. Als ich die obere Hällfte dieser Abdeckung per Fingerdruck betätigte sprang sie meiner Hand förmlich entgegen. Nach ein paar Sekunden brachte ich diese Abdeckung, ohne Gewalt und wie eine Feder, zurück in ihre ausgangsposition jedoch Pustekuchen. Es gab tatsächlich nach dem zweiten Versuch/arretieren ein leises knacken. Darauf sprang der Verkäufer seiner Theke hervor und prüfte das Gehäuse kurz mit den Worten: "Ok das hasst du kaputt gemacht! Das gehäuse kostet 130 euro... musst du bezahlen."

Ich habe kurz auf einen Anruf bei der Polizei bestanden, woraufhin wir uns auf das Ersatzteil für 8 euro einigen konnten. Die 8 euro habe ich unmittelbar bezahlt.

Die Fragen die sich mir nun stellen lauten:

1. Können ggfs. die AGB des Händlers rechtens sein, sobald ich den Laden betrete oder ist das ein öffentlicher Raum?

2. Hat der Händer ein "gewisses Risiko" zu tragen wenn er Ware in seinen Geschäftsräumen ausstellt (vor allem bei empfindlicher Ware, wie z.B. Computer-Gehäuse mit 3 mm Pins welche leicht abbrechen können und eine viel größere Sache befestigen sollen) für welche der Kunde nicht haften muss?

3. Ist der Händler auch in einem solchem Falle zur ausstellunge einer Quittung verpflichtet, wenn die Ware nicht in seinem Bestand vorhanden ist?

Danke schon jetzt.
 
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Du hättest die 8€ gar nicht bezahlen müssen das etwas im laden kaputt geht fällt unter das "Unternehmerische Risiko" was eben der Unternehmer alleine zu tragen hat (Ausnahme du hättest es mutwillig zerstört was aber hier ja nicht der Fall war).

zu3. Für jegliche Leistung oder Produkte die der Händler dir verkauft muß er dir eine Rechnung geben ob diese nun im Laden Vorrätig ist oder erst bestellt werden muß ist irrelevant er hat es dir Verkauft.
 
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Du hättest die 8€ gar nicht bezahlen müssen...

Ich wollte nicht eine halbe Stunde auf die Polizei warten, denn meiner Ehrfahrung nach brauchen die in "geringfügigen Sachverhalten" mindestens ein halbe Stunde. Somit habe ich bezahlt. Zudem meinte der zum Zeitpunkt gegenwärtige Verkäufer ich hätte glück gehabt das Corsair das Ersatzteil überhaubt anbietet, denn sonst hätte ich es ja direkt für 130 € kaufen müssen. Wenn dann zwei K&... Verkäufer vor dir stehen welche dir nicht glauben wollen und dann jemand von hinten volle Kanne seinen Kollegen anmeckert "wo will der hin" (ich wollte nur kurz und angekündigt mein Fahrrad abschließen)...
Zuletzt kam der von hinter noch dazu...
war zwar erregt aber locker sodass er seinen Chef anrufen musste, welcher angeblich bestätigte dass ich bezahlen muss und keine Quittung bekomme weil es nicht im System aufgenommen ist. Häää? Kundenfreundlichkeit gleich Null!

Schon herbe was so eine Abdeckung auslösen kann :(
 
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welcher angeblich bestätigte dass ich bezahlen muss und keine Quittung bekomme weil es nicht im System aufgenommen ist

Ich hätte die 30 min auf die Polizei gewartet alleine schon um dann ihre dummen Gesichter zu sehen :D Und das mit keine Rechnung zum Ersatzteil riecht meiner Meinung nach stark nach Steuerbetrug da sie mit sicherheit die MwSt. die durch den verkauf angefallen ist nicht abführen werden da dieser Verkauf laut Kassensystem ja nie statt gefunden hat.

Ist K&.... nicht eine Art Franchise System wenn ja würde ich mich bei der Zentrale von denen Beschweren und auch erwähnen das bis zu diesen Vorfall der Mitarbeite keine Anstalten gemacht hatte von seinem Monitor hinter der Kasse vor zu kommen um dich zu bedienen.
 
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Auch wenn du im Recht bist und das Risiko der Unternehmer trägt...

WTF fummelst DU an einem Gehäuse rum ? Lass es doch den Verkäufer für dich öffnen.

Dann hättest du jetzt das ganze Theater nicht.
 
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Falsche frage, richtig muss sie so gestellt werden. Warum hockt der Verkäufer in einem Fachgeschäft hinter seinem Tresen und glotzt auf seinem Monitor während Kundschaft sich selbst bedienen muss wer seine kunden so behandelt muss damit rechnen das etwas ungewollt kaputt geht bzw. das ihm seine Kunden zu BlödMarkt abwandern. war nicht K&... die Firma die vor kurzern erst wegen Insolvenz von jmand anderen übernommen wurde?
 
Nachdem wie du die situation schilderst hättest du einfach gehen sollen. Fürs nächste mal.
Erstmal, ohne quittung geht garnix (das ist streng genommen steuerhinterziehung)!
Zweitens, er muß das gehäuse zum Hersteller zurücksenden (reklamieren) und bekommt anstandslos Ersatz (bzw Ersatzteile).
Drittens, ist er versichert.
...Und und und.
 
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Auch wenns "nur" 8€ sind/waren: da hasste dich gehörig übern Tisch ziehen lassen ;)
 
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Ein scharfes Schwert aber Rechtsberatung ist ja nicht Bestandteil des Forums
 
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1. Können ggfs. die AGB des Händlers rechtens sein, sobald ich den Laden betrete oder ist das ein öffentlicher Raum?

Ja es gelten seine AGB.
Aber da er jeden Kunden reinlässt und Diebstahl dort auch strafbar ist, ists wieder doch rechtlich nix besondres.
Auf deutsch gesagt gilt halt sein "Hausrecht".
Was aber dem seine AGB bei Haftung sagt ist denke ich etwas fürs BGB....??


2. Hat der Händer ein "gewisses Risiko" zu tragen wenn er Ware in seinen Geschäftsräumen ausstellt (vor allem bei empfindlicher Ware, wie z.B. Computer-Gehäuse mit 3 mm Pins welche leicht abbrechen können und eine viel größere Sache befestigen sollen) für welche der Kunde nicht haften muss?

Ja hat er eigentlich. Wenn dir im Supermarkt in Glas Gurken runterfällt musst du das (in aller Regel) ja auch nicht bezahlen.

3. Ist der Händler auch in einem solchem Falle zur ausstellunge einer Quittung verpflichtet, wenn die Ware nicht in seinem Bestand vorhanden ist?

Quittung immer. Dann muss er halt einen Durschlagblock oder sonst was nehmen, wenn er das nicht in die Kasse eingeben kann.

Mein Tipp für die Zukunft

Polizei anrufen, wenn der blöd macht.
Personalien austauschen und warten.
Wenn er meint, dass du das zahlen sollst, verlangst bitte schriftlich mit den
Worten "ich gebs dann meinem Anwalt zur Prüfung".

Wird eh gleich closed.

Und ansonsten kann ich dem hier nur zustimmen.

Nachdem wie du die situation schilderst hättest du einfach gehen sollen. Fürs nächste mal.
Erstmal, ohne quittung geht garnix (das ist streng genommen steuerhinterziehung)!
Zweitens, er muß das gehäuse zum Hersteller zurücksenden (reklamieren) und bekommt anstandslos Ersatz (bzw Ersatzteile).
Drittens, ist er versichert.
...Und und und.


Typisch Fachhandel heut zu Tage. Irgendwelche Idioten einstellen, die vorher nie im Verkauf gearbeitet haben und fachlich nix drauf haben.
Dann passiert sowas und der tut so, als ob er "wüsste wie man das regelt".
Depp, hätt er sich lieber mal um seinen Kunden gekümmert, dann wär nix passiert.


Wenn de in den Media Markt gehst, siehst da s gleiche in grün....
 
Zuletzt bearbeitet:
Na nun weißte fürs nächste mal Bescheid. Aus Fehlern lernt man. Sei froh das ein billiger fehler war. Wie alt bist du, wenn ich fragen darf?
 
AW: Ungewollt Gehäuse Zubehör beschädigt

Nachdem wie du die situation schilderst hättest du einfach gehen sollen. Fürs nächste mal.
Erstmal, ohne quittung geht garnix (das ist streng genommen steuerhinterziehung)!
Zweitens, er muß das gehäuse zum Hersteller zurücksenden (reklamieren) und bekommt anstandslos Ersatz (bzw Ersatzteile).
Drittens, ist er versichert.
...Und und und.

Woher stammen die Erkenntnisse? Generell sollte jeder ja eine PHV haben aber die Quittung hätte man ja verlangen können
 
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