Ungewollt Gehäuse Zubehör beschädigt
An alle ein hallo,
mir ist, um genau zu sein gestern, ein in meinen Augen kleines "Problem" beim betrachten und ausprobieren eines Computer-Gehäuses in einem Computer Fachgeschäft in Dortmund unterlaufen.
Es handelte sich um ein geräuscharmes Mid-Gehäuse (Corsair Obsidian Series 550D, schallgedämmt (CC-9011015-WW)) ohne Fenster. Es kam dabei zu der Frage, nachdem ich den eher unaufmerksamen Verkäufer fragte, was es mit der seitlichen Abdeckung auf sich hat. Der Verkäufer meinte: "ach, die ist nur so dort". Danach betrachtete er weiter unintressiert seinen Flatscreen. Als ich die obere Hällfte dieser Abdeckung per Fingerdruck betätigte sprang sie meiner Hand förmlich entgegen. Nach ein paar Sekunden brachte ich diese Abdeckung, ohne Gewalt und wie eine Feder, zurück in ihre ausgangsposition jedoch Pustekuchen. Es gab tatsächlich nach dem zweiten Versuch/arretieren ein leises knacken. Darauf sprang der Verkäufer seiner Theke hervor und prüfte das Gehäuse kurz mit den Worten: "Ok das hasst du kaputt gemacht! Das gehäuse kostet 130 euro... musst du bezahlen."
Ich habe kurz auf einen Anruf bei der Polizei bestanden, woraufhin wir uns auf das Ersatzteil für 8 euro einigen konnten. Die 8 euro habe ich unmittelbar bezahlt.
Die Fragen die sich mir nun stellen lauten:
1. Können ggfs. die AGB des Händlers rechtens sein, sobald ich den Laden betrete oder ist das ein öffentlicher Raum?
2. Hat der Händer ein "gewisses Risiko" zu tragen wenn er Ware in seinen Geschäftsräumen ausstellt (vor allem bei empfindlicher Ware, wie z.B. Computer-Gehäuse mit 3 mm Pins welche leicht abbrechen können und eine viel größere Sache befestigen sollen) für welche der Kunde nicht haften muss?
3. Ist der Händler auch in einem solchem Falle zur ausstellunge einer Quittung verpflichtet, wenn die Ware nicht in seinem Bestand vorhanden ist?
Danke schon jetzt.
An alle ein hallo,
mir ist, um genau zu sein gestern, ein in meinen Augen kleines "Problem" beim betrachten und ausprobieren eines Computer-Gehäuses in einem Computer Fachgeschäft in Dortmund unterlaufen.
Es handelte sich um ein geräuscharmes Mid-Gehäuse (Corsair Obsidian Series 550D, schallgedämmt (CC-9011015-WW)) ohne Fenster. Es kam dabei zu der Frage, nachdem ich den eher unaufmerksamen Verkäufer fragte, was es mit der seitlichen Abdeckung auf sich hat. Der Verkäufer meinte: "ach, die ist nur so dort". Danach betrachtete er weiter unintressiert seinen Flatscreen. Als ich die obere Hällfte dieser Abdeckung per Fingerdruck betätigte sprang sie meiner Hand förmlich entgegen. Nach ein paar Sekunden brachte ich diese Abdeckung, ohne Gewalt und wie eine Feder, zurück in ihre ausgangsposition jedoch Pustekuchen. Es gab tatsächlich nach dem zweiten Versuch/arretieren ein leises knacken. Darauf sprang der Verkäufer seiner Theke hervor und prüfte das Gehäuse kurz mit den Worten: "Ok das hasst du kaputt gemacht! Das gehäuse kostet 130 euro... musst du bezahlen."
Ich habe kurz auf einen Anruf bei der Polizei bestanden, woraufhin wir uns auf das Ersatzteil für 8 euro einigen konnten. Die 8 euro habe ich unmittelbar bezahlt.
Die Fragen die sich mir nun stellen lauten:
1. Können ggfs. die AGB des Händlers rechtens sein, sobald ich den Laden betrete oder ist das ein öffentlicher Raum?
2. Hat der Händer ein "gewisses Risiko" zu tragen wenn er Ware in seinen Geschäftsräumen ausstellt (vor allem bei empfindlicher Ware, wie z.B. Computer-Gehäuse mit 3 mm Pins welche leicht abbrechen können und eine viel größere Sache befestigen sollen) für welche der Kunde nicht haften muss?
3. Ist der Händler auch in einem solchem Falle zur ausstellunge einer Quittung verpflichtet, wenn die Ware nicht in seinem Bestand vorhanden ist?
Danke schon jetzt.

Und das mit keine Rechnung zum Ersatzteil riecht meiner Meinung nach stark nach Steuerbetrug da sie mit sicherheit die MwSt. die durch den verkauf angefallen ist nicht abführen werden da dieser Verkauf laut Kassensystem ja nie statt gefunden hat.