Spiel erraten anhand von Screenshot

Guardians of the Galaxy :-X

Gebe jedoch ab. Darf Posten wer schneller ist. :D

Bend hat schon bestätigt, dass wenn Sony nicht will, sie die Story anhand von Graphic Novels weiterführen.
Dann übernehme ich mal wieder, diesmal aber was WIRKLICH einfaches:
123456.jpg
 
Fallout 76 ? Die Gasmaske sieht aber nicht wirklich nach Fallout aus. Nicht zusammen mit dem Helm. Auf der Waffe scheint auch ein Bajonett zu sein, was wieder gegen Fallout76 spricht.
 
Ich glaube ich weiß was es ist aber mir fällt der Name nicht ein, ich glaube aber sogar das es indiziert ist.

Edit: Wolfschanze 2 ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Denkt bitte an unsere Forenregel bzgl. USK 18 Inhalten usw.
4.3 Jugendgefährdende Medien

Diskussionen und Inhalte jeder Art, die offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, sind untersagt (vgl. Jugendschutzbestimmungen).

Verboten sind folgende Arten von Diskussionen über jugendgefährdende Medien (vergl. Jugendschutzbestimmungen) wie Spiele, Filme, Übertragungen etc.; indiziert und/oder beschlagnahmt:

  • Die Anpreisung jugendgefährdender Medien (Hinweise auf Angebote, Preisvergleiche, Links zu Online-Shops)
  • Das Ermöglichen, Erfragen oder Anleiten des Zugangs zu einem Online-Shop mit Angeboten zu jugendgefährdenden Medien. Dies gilt insbesondere für Online-Shops, die bekanntermaßen keine Altersverifikation durchführen (z. B. Steam UK-/US-Shop).
  • Die (versuchte) Zugänglichmachung (Schenken, Handel) an Minderjährige oder andere
  • Das Veröffentlichen von Inhalten (Screenshots, Fotos, (Youtube-)Videos o. ä.) aus oben genannten Medien
  • Links oder Verweise auf andere Kommunikationsplattformen, um eine Umgehung dieser Forenregeln zu erreichen

Links zu jugendgefährdenden Inhalten oder Links zu Webseiten, die wiederum einen unmittelbaren Verweis auf jugendgefährdende Inhalte haben, sind untersagt.

Diese Regeln gelten analog für Medien ohne deutsche Kennzeichnung, wenn das nicht geprüfte Medium weitestgehend inhaltsgleich zur geprüften deutschen Version ist.

Bei “jugendbeeinträchtigenden Medien“ gilt:

  • Das Veröffentlichen von Inhalten (Screenshots, Fotos, (Youtube-)Videos o. ä.) aus Medien, die eine deutsche Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe" (alt: "freigegeben ab 18 Jahren") oder „freigegeben ab sechzehn Jahren“ haben und explizite Gewalt- oder Nacktszenen darstellen (Blut, Metzelszenen, abgetrennte Gliedmaßen, das Töten von Spielfiguren oder andere Gewaltdarstellungen) ist verboten.
  • Diese Regel gilt analog für Medien ohne deutsche Kennzeichnung, von denen es keine Version mit deutscher Kennzeichnung gibt und die nicht offensichtlich jugendgefährdend sind.
  • Diskussionen über jugendbeeinträchtigende Medien, also Medien bis inkl. Kennzeichnung „ohne Jugendfreigabe“ sind ausdrücklich erlaubt, soweit im Falle von Medien mit Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ keine (versuche) Zugänglichmachung (Schenken, Handel) an Minderjährige oder andere offensichtlich wird.
 
Zurück