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AW: Shadow Warrior 2: Entwickler über Verzicht auf Denuvo-Kopierschutz, Dementi für Grafik-Downgrade
Ich kann eine Software ohne DRM System erwerben, wenn der Rechtsinhaber dies zulässt. Dies garantiert mir Rechte, die faktisch einem Kauf gleich kommen (Ausnahme: GOG schließt die Weiterveräußerung aus).
Ja und warum wohl habe ich hier salopp den Begriff "Kauf" verwendet? Weil dies hier ein verdammtes Laienforum ist und sich keine Sau für die korrekte juristische Forumlierung interessiert, wenn am Ende sowieso das Gleiche bei rumkommt!
Ich habe in Posting 17 nirgendwo die Anwendung des Urheber-/Lizenzrechts negiert. Die hast mir das aber in Posting 18 unterstellt. Keine Ahnung wie du darauf kommst. Du liest vielleicht gerne selektiv.Dann, Herr Jurist, erklär mir mal was genau man erwirbt, wenn man Software oder andere digitale Güter (ohne Datenträger) kauft?
Digitale Inhalte und Recht | HARTING Rechtsanwalte
Download ≠ Eigentumserwerb
Eigentum kann nur an körperlichen Gegenständen, also z.B. an CDs, DVDs u.ä., entstehen. Digitale Inhalte, die wie eBooks und Audiodateien nicht verkörpert verkauft, sondern unkörperlich zum Download bereitgestellt werden, sind aber eben gerade keine körperlichen Gegenstände.
Es bestehe darüber hinaus sowohl nach Ansicht des Landgerichts als auch des Oberlandesgerichts auch keine entsprechende generelle Verbrauchererwartung. Nicht zuletzt die Berichterstattung über technische Kopiervorrichtungen digitaler Waren sowie die öffentliche Diskussion von Möglichkeiten, den angeblichen oder tatsächlichen Niedergang der Musikindustrie durch illegale Downloads zu verhindern, habe beim Verbraucher durchaus das Verständnis dafür geweckt, dass er beim „Kauf“ bzw. Herunterladen digitaler Dateien eben nicht in einer eigentümerähnlichen Stellung frei über den heruntergeladenen Inhalt verfügen könne und somit eine in jeglicher Hinsicht unbeschränkte Lizenz hierfür erwirbt. Dem verständigen Kunden ist heutzutage klar: bei dem Download digitaler Dateien aus einem Onlineshop erwirbt er ein vertraglich näher ausgestaltetes Nutzungsrecht, nicht aber Eigentum an der Datei.
Ich kann eine Software ohne DRM System erwerben, wenn der Rechtsinhaber dies zulässt. Dies garantiert mir Rechte, die faktisch einem Kauf gleich kommen (Ausnahme: GOG schließt die Weiterveräußerung aus).
Ja und warum wohl habe ich hier salopp den Begriff "Kauf" verwendet? Weil dies hier ein verdammtes Laienforum ist und sich keine Sau für die korrekte juristische Forumlierung interessiert, wenn am Ende sowieso das Gleiche bei rumkommt!

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