Ohne Einwilligung des Vortragenden (direkt ode indirekt über den Bildungsträger) und, falls möglich, durch alle Teilnehmer (ob da an der Uni/FH eine allgemeine Einwilligung dazu möglich ist, darf der geneigte Jura-Student selber ermitteln), die dort interaktiv eingreifen und Fragen stellen könnten, ist es das nämlich nicht.
Anmerkung: Es geht sehr wahrscheinlich in seinem Fernstudiengang um eine Digitale Vorlesung wie sie durch Corona auch an regulären Hochschulen im letzten Semester mit gemischten Erfolg praktiziert wurden. Es ist also kein Vorlesungssaal in dem gefilmt wird, wo man von allen die Einwilligung bräuchte.
Letzteres wird dann aber auch einfach implizit durchgeführt, indem ein Aushang am Eingang auf die Aufzeichnung hinweißt und man mit dem Betreten einwilligt.
Es wird nur der Desktop abgefilmt. Fragen laufen üblicherweise über den Chat ein, den man aber selbst ausblenden (oder vom Aufnahmebereich ausschließen) kann.
Für den privaten Gebrauch sehe ich da kein Problem. Bloß öffentlich sollte man es halt nicht auf YouTube etc. stellen wegen Urheberrechten und eventuell Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild wäre betroffen, wenn der Vortragende eine Webcam anhat und nicht bloß den Desktop mit Folien und eventuellen Programmen freigibt.
Aber es kann natürlich nicht Schaden, den Dozenten anzusprechen. Einer bei uns hatte seine Zoom-Vorlesung von sich aus aufgezeichnet und dann nur nach der Begrüßung die Webcam ausgeblendet um Bandbreite zu sparen.
Gerade für die Prüfungsvorbereitung sehe ich da große Vorteile. Deshalb ist es durchaus auch sinnvoll sich da mit der Seminargruppe abzusprechen und die Videos in einem geschlossenen Bereich (eventuell sogar auf einem Hochschulserver, wenn die mitmacht) zu teilen. Eventuell ist es dann auch möglich sich untereinander auszumachen, wer wann welche Vorlesung aufzeichnet.
Auch für den Dozenten kann so eine Aufzeichnung durchaus Vorteile haben, wenn er auf Material aus den Vorjahren zurückgreifen will.
Ein Prof. bei uns hatte das schon Jahre vor Corona gemacht und führt die Vorlesung im FlippedClassRoom-Verfahren durch. Also man schaut sich die theoretischen Grundlagen und Herleitungen als aufgezeichnete Vorlesungen als Video zu Hause an und in der realen Vorlesung kann dann mehr Praxis und Fragen drankommen.
Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit und Informationsfreiheit sind solche Vorlesungsaufzeichnungen auf jeden Fall zu begrüßen.