Sapphire Radeon R9 380X Nitro - Garantie/Gewährlesitung - Notebooksbilliger

AW: Sapphire Radeon R9 380X Nitro - Garantie

Der TE hat die Karte an nbb.de geschickt, da Sapphire die Garantieabwicklung mit Verweis auf den bestehenden Gewährleistungsanspruch abgelehnt hat. Nbb.de kann die Karte ja selbst nicht reparieren. Deshalb senden die alles weiter an den Hersteller. Der repariert aber auch nicht, sondern erstattet dem Händler das Geld. Die Differenz (falls vorhanden) ist Unternehmerisches Risiko. Der Händler wiederum versucht den Kunden mit Restwert abzuspeisen, weil es halt viele mit sich machen lassen.

Ich bin jetzt an der Stelle auch raus, weil ich keine Lust habe immer wieder das gleiche zu schreiben. Wie schon oben angemerkt hatte ich den Fall zwei mal und habe jedes mal den vollen Preis erstattet bekommen. Wenn jetzt Leute der Meinung sind er soll die Teilerstattung akzeptieren ist das nicht meine Baustelle.
 
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Irgendwie fantasierst du dir in deinem ersten Absatz Informationen zurecht.
 
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Ich bin auch der Auffassung von PolluxFix, dass es sich um einen klassischen Fall von Gewährleistung handelt.

Was der TE am Anfang gegenüber dem Händler angegeben hat ist unerheblich. Die Gewährleistung greift immer. Das der TE jetzt nachweisen muss, dass der Mangel schon von Anfang an Bestand ist richtig, bei einer unveränderten Karte (alle Siegel und Schrauben noch unbeschädigt) aber relativ leicht zu beweisen.

Wenn der Händler die Karte gar nicht mehr besitzt hat der TE Glück gehabt, da der Händler die Karte nicht einfach aus der Hand geben hätte dürfen.
 
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NB besteht auf die 98€ Auszahlung. Ich habe nun nochmals deutlich gemacht das Ich eine Reperatur, Ersatz oder volle Kaufpreiserstattung möchte, andernsfalls möchte Ich bis zur klärung des Falls meine Grafikkarte zurück. Nochmals danke für euer Feedback.
 
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Vor 7 Tagen bekam Ich eine mail das Sie "nachfragen" ob es möglich wäre die Grafikkarte zurück zu senden. Heute kam die Mail "Leider ist es nicht möglich die Grafikkarte zurück zu senden, die Gutschrift bleibt aber bestehen".

Ich habe nun eine 14 Tägige Frist gesetzt für Reperatur, Ersatz, volle Kaufpreiserstattung oder das rücksenden meiner Ware zum Zwecke eines Gutachten. Die Grafikkarte ist nun seit mehr als 8 Wochen im Besitz des "Händlers"....
 
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[size=+2]Fazit: Nach über 12 Wochen habe Ich mich mit Notebooksbilliger.de auf eine Auszahlung von 130€ geeinigt.[/size]

Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Fakt ist man hat 2 Jahre Gewährleistung und eine 2 Jährige Herstellergarantie ist einen **** wert.
Nach 6 Monaten muss ich also via Gutachten nachweisen das der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. In meinem Fall habe Ich die Grafikkarte zurückgefordert und der Händler war tatsache nichtmehr im Besitz meiner Grafikkarte wollte aber weiterhin nur die Gutschrift von ca. 90€ auszahlen. In diesem Fall hätte Ich sogar Strafanzeige wegen "Unterschlagung" erstatten können. Zivilrechtlich wäre laut Anwalt der Fall auch ein Kinderspiel da Ich kein Gutachten mehr erstellen lassen kann.

[size=+1]ALLERDINGS:[/size] In meinem Fall lohnt sich eine Zivilklage nicht, da ich aufgrund meines Einkommens keine PKH (Prozesskostenhilfe) bekomme und somit garantiert draufzahle. Der Händler muss auch bei einer Niederlage nicht für meine Anwaltskosten aufkommen. Desweiteren hat Notebooksbilliger.de nie ein Gutachten verlangt sonder schlichtweg behauptet es gäbe keine Gewährleistung. Desweiteren habe Ich mehrere Anwälte kontaktieren müssen da es sich als extrem schwierig herausgestellt hat, einen Anwalt zu finden der an einem so geringen Streitwert Interesse hat und nicht vorab mit den Worten "Wir halten einen Rechtsstreit für unwirtschaftlich" ablehnt. Naja bei Anwaltskosten von 130€ die Stunde verständlich. Und wenn PKH bewilligt wird misst sich das Anwaltshonorar am Streitwert. Good Luck da eine begeisterte Kanzlei zu finden :)


eine gleiche oder vergleichbare Grafikkarte gibt es nicht mehr. Die Karte kann nicht repariert werden und daher bleibt einzig der Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Rücktritt erfolgt unter A U F R E C H N U N G für gezogenen Nutzen. Daher ist auch alles rechts konform verlaufen und eine Verpflichtung unsererseits, wie von Ihnen gefordert, gibt es nicht.

Einzig im Rahmen der Kundenzufriedenheit bieten wir Ihnen die Sapphire Pulse Radeon RX 550 4GD5 (A 705516) ohne Zuzahlung an. Das Angebot ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz. Es sind derzeit 27 auf Lager und es wird für Sie keine reserviert werden. Sollte der Lagerbestand auf Null zurückgehen erlischt unser Angebot.

Bitte teilen Sie uns mit, ob sie mit dem Angebot einverstanden sind, Der Form halber teilen wir Ihnen mit, dass wir uns an dem Angebot bis zum 21. März 2018 gebunden fühlen.


Die Angebotene Ersatzkarte kostet in deren Shop nochmal 9€ weniger als die Gutschrift. Nehm Ich doch lieber die Gutschrift und bestell mir eine... Sauladen


[size=+1]Nach dem androhen einer Strafanzeige wegen Unterschlagung kam dann diese Mail:[/size]

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach einer Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung möchten wir Ihnen im Rahmen der Kundenzufriedenheit aus Kulanz anbieten den Erstattungsbetrag auf 130 Euro zu erhöhen.

Bitte teilen Sie uns binnen der nächsten sieben Tage mit, ob Sie unser Angebot annehmen. Anschließend werden wir Ihnen dann den Differenzbetrag überweisen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ich habe das Angebot jetzt angenommen und einfach keine Lust mehr. Die Grafikkarte ging nach 9 Moanten defekt und lag erstmal 2 Monate rum. An Garantie oder Gewährleistung hatte Ich garnicht gedacht.
Nach dem ersten Mailverlauf war Ich allerdings so sauer das Ich das bis zum Ende durchziehen wollte. Nach nun mehr als 12 Wochen und der Garantie das Ich in einem Zivilstreit draufzahle nehme Ich lieber die 130€. Der Sauladen ist mir meine Zeit und Energie einfach nichtmehr wert.
 
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Respekt für das Durchhaltevermögen - da versteh ich dich aber auch, dass du irgendwann an den Punkt angekommen bist, wo du dir gedacht hast "jetzt zieh ichs aber durch"!
 
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Also ich habe gelernt das man vorrangige und nachrangige Rechte hat. (Typischer BWL Kram halt)

(Vorangig) Wenn etwas kaputt geht / ein Mangel vorliegt darf der Hersteller zwei mal Nachbessern/Neuliefern,

(Nachrangig) Wenn das Teil dann wieder kaputt geht kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern.

Mir ist bsp. nach 1 Woche Gebrauch meine JBL Pulse 3 Box kaputt gegangen(LED "Show" war defekt)
Bin dann in den Elektronikfachmarkt meines Vertrauens^^ und habe den Mangel offengelegt, daraufhin wurde die Box eingeschickt zur "Reperatur".

Nach 2 Wochen bekam ich eine SMS das meine Box wieder da/abholbereit sei. Schlussendlich habe ich eine neue Box bekommen :ka:
 
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Notebooksbilliger hat schon Recht, ein Gewährleistungsfall ist das NICHT. Die Gewährleistung besagt nur das du bei Herausgabe der Ware ein fehlerfreies Produkt vom Händler erhalten sollst. Wenn irgendwie nach nem Jahr deine Karte kaputt geht ist das ein klarer Garantiefall mit dem der Händler eigentlich nix zu tun hat. Vor allem bist du schon lange in der Beweislastumkehr, sprich du müsstest Notebooksbilliger beweisen das die Karte wirklich schon bei Verkauf defekt war, was zu 100% wohl nicht der Fall war.

Sprich dein Ansprechpartner sollte eh Sapphire sein und der Händler hilft dir höchstens das für dich einzusenden. Selbst haben sie aber keine Pflicht dir irgendwas gutzuschreiben oder zu ersetzen. Theoretisch müssten sie nicht einmal deine Versandkosten zahlen.
Ich hab jetzt 2 deiner Posts hier gelesen und kann nirgends ein Fehlverhalten von Notebooksbilliger erkennen. Stattdessen hast du als Kunde dich nicht informiert was Gewährleistung und Garantie ist und was für Rechte und Pflichten du hast.
Ganz ehrlich selbst die knapp 100€der ersten Gutschrift wären für so eine alte Karte durchaus noch okay gewesen.
 
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Er kann sich ja nicht mehr mit Sapphire in Verbindung setzen da die Karte ja nichtmehr aufzutreiben ist...
 
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Steht doch alles im Thread. Natürlich handelt es sich um Gewährleistung (24 Monate). Wenn z.B eine Waschmaschine erst nach 18 Monaten den Geist aufgibt, heißt das nicht das der Defekt NICHT schon bei Auslieferung vorhanden war. Nach 6 Moanten wendet sich nur die Beweislast. Bedeutet in den ersten 6 Monaten muss der Händler z.B via Gutachten beiweisen das der Käufer für den Defekt verantwortlich ist. Monat 6-24 muss der Käufer nachweisen das der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war.

Ein Gutachten wurde nie angefordert und wenn du das Fazit gelesen hättest wüsstest du auch das der Händler nichtmehr in der Lage ist mir meine Grafikkarte zurückzusenden.

Und NEIN 100€ ist nicht okay da:

die Teilerstattung ist unzulässig, da du als privater Nutzer keinen Geldwerten Vorteil aus Unterhaltungselektronik ziehst. Hier das Urteil des EuGH dazu:
Rechtsprechung: C-404/06 - dejure.org

Danke PolluxFix

"Stattdessen hast du als Kunde dich nicht informiert was Gewährleistung und Garantie ist"

Finde Ich eine Frechheit von dir. Im Gegensatz zu dir habe Ich mir Rechtsbeistand geholt.
Deine Aussage zur Gewährleistung ist einfach nur falsch.
 
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Dann versuch doch jetzt noch zu beweisen das der Defekt schon beim Kauf da war. Praktisch hast du jetzt einfach keine Gewährleistung mehr und der Händler ist raus, da kannst du dich noch so auf den Kopf stellen und Anwälte konsultieren, wird nichts daran ändern.

Das die deine Karte verschlampt haben, hab ich nicht gelesen. Wahrscheinlich haben sie diese zu ihrem Lieferanten geschickt der das dann übern Hersteller abwickelt. Irgendwo da hängt sie wohl fest oder ist nicht mehr auffindbar, was immer ein riesen bürokratischer Akt ist bis man als Händler da bei irgend einer Stelle ne Gutschrift bekommt (wenn man überhaupt noch was bekommt). Dementsprechend haben sie dir ne Gutschrift angeboten und für 130€kriegt man in etwa ne GTX 1050 die leistungsmässig wohl mit deiner alten Karte relativ gleich auf liegt.
 
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Was ihm nicht viel nutzt wenn er vll einen Free Sync Monitor nutzt.
Ich weiß schon was du meinst, aber ich finde das Verhalten vom Händler nicht sonderlich Kundenfreundlich.
 
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Dann versuch doch jetzt noch zu beweisen das der Defekt schon beim Kauf da war. Praktisch hast du jetzt einfach keine Gewährleistung mehr und der Händler ist raus, da kannst du dich noch so auf den Kopf stellen und Anwälte konsultieren, wird nichts daran ändern.

Für jeden der in Zukunft mal vor der Entscheidung steht ob Gutachten oder nicht:
Im Gegensatz zu den Anwaltskosten muss der Händler für das Gutachten aufkommen / zahlen, wenn dem Käufer / Kläger Recht zugesprochen wird.

Wenn ein Gerät bei Ordnungsgemäßer Nutzung innerhalb der ersten 2 Jahre den Geist aufgibt stehen die Chancen gut das ein Gutachten Dinge wie schlechte Verarbeitung etc. aufdeckt.
Und auch wenn das dann die Schuld des Hersteller ist, muss der Händler sich an die Gewährlesitung halten. Wie der Händler das dann mit dem Hersteller klärt, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Im übrigen geht es in meinem Fall einfach nur ums RECHT und nicht was Du, Ich oder Andere für richtig halten. Ich hab mir nach dem defekt der Karte sofort eine 1070ti bestellt und wie bereits erwähnt garnicht an Gewährleistung / Garantie gedacht.
Jeder der bei einem Defekt aus finanziellen Gründen wirklich auf die Gewährleistung angewisen ist, hat mein bedauern. Die erste Aussage was denn nun wegen meiner eingesendeten Grafikkarte ist, kam nach 6 Wochen. Ob das eine angemessene Wartezeit ist kann Ich nicht beurteilen, finde Sie persönlich aber viel zu lang.

Deine einstellung zum Geld kann Ich nicht nachvollziehen. Ich hab einen 12 Jahre alten PC mit einer 8800 GTX die immer noch einwandfrei läuft, zugegeben Sie war bereits 2x im Backofen aufgrund von Pixelfehlern aber SIE läuft einwandfrei. Das eine Grafikkarte nach 9 Monaten den Geist aufgibt ist lächerlich. Ich bin werder Hardcore Gamer, Miner oder hobby Übertakter und auch wenn Ich finde das ein Wertverlust über Zeit eig. angebracht ist sind über 60% nach einem Jahr eine Lachnummer.

Und zum Thema R9 380X Nitro selbst:
Ich bin eig. auch froh das Ich nicht die gleiche Grafikkarte als Ersatz bekommen habe, die Coil Geräusche waren unerträglich.
 
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