Rx 6950 xt zu einem unschlagbaren Preis

Skears

Komplett-PC-Käufer(in)
Hallo, was meint ihr ich hab ein Angebot für eine Sapphire RX 6950 XT nitro für unglaubbare 500€. Die Karte soll keine 10 Stunden gelaufen sein nur die Außenhülle hat sich gewellt. Was meint ihr lohnt es sich darauf einzugehen? Bzw welche Tests sollte ich zum überprüfen durchführen?
 
Ich denke mal es ist gemeint das Cover was um den braunen Karton ist wo der Name der Karte drauf steht und das Logo von Sapphire und so weiter. Braune Karton ist unversehrt
 
Zuletzt bearbeitet:
^^Ein Kredit Junkie

Auf Kredit gekauft und bar vertickt bringt kurzzeitig Kohle und langfristig eine Privatinsolvenz.

Der einzige Gewinner dabei ....der gebr. Käufer ;)
 
Das dachte ich mir auch und da komische ist er hat auch keine Plattform da um die Karte zu testen. Sprich ich müsste mein System mitbringen.

Würd ich die Finger von lassen.

^^Ein Kredit Junkie

Auf Kredit gekauft und bar vertickt bringt kurzzeitig Kohle und langfristig eine Privatinsolvenz.

Der einzige Gewinner dabei ....der gebr. Käufer ;)

Dann würde man die Karte aber ungeöffnet zu einem höheren Preis verkaufen und sie nicht ein paar Stunden testen und den Karton beschädigen...
 
Klingt echt fishy.

Kennst du die Person oder geht das über eine der einschlägigen Verkaufsplattformen, wie bspw. ebay Kleinanzeigen?
 
Setzt voraus das man was im Hirn hat .....meisten bei diesen Klientel Mangelware.
Geöffnet wird um zu vertuschen worum es wirklich geht .........Kreditbetrug

Was willst Du da vertuschen? Wenn Du eine Grafikkarte auf Kredit kaufst, kannst Du damit machen was Du willst. Entscheidend ist, ob Du Deine Raten bezahlst oder nicht. Wenn Du das nicht tust, wird das auch nicht dadurch besser, dass Du die GPU vor dem Weiterverkauf sinnlos im Wert gemindert hast ^^. Das sollten selbst dumme Leute wissen...
 
Was willst Du da vertuschen? Wenn Du eine Grafikkarte auf Kredit kaufst, kannst Du damit machen was Du willst.

Oje ....

Weißt du was Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf bedeutet § 449 BGB

Der Eigentumsvorbehalt ist gesetzlich in § 449 BGB geregelt. Hier wird – kurz gesagt – festgelegt, dass, sofern ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, das Eigentum an einer beweglichen Kaufsache erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung an den Käufer übergehen soll. Der Käufer erhält die Sache zwar schon vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises und darf sie benutzen – rechtlich soll er allerdings lediglich Besitzer und nicht Eigentümer sein.

aber ist auch wurscht ....bzw hat einen Grund das es kleingedrucktes gibt ;)
 
Oje ....

Weißt du was Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf bedeutet § 449 BGB

Der Eigentumsvorbehalt ist gesetzlich in § 449 BGB geregelt. Hier wird – kurz gesagt – festgelegt, dass, sofern ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, das Eigentum an einer beweglichen Kaufsache erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung an den Käufer übergehen soll. Der Käufer erhält die Sache zwar schon vor vollständiger Entrichtung des Kaufpreises und darf sie benutzen – rechtlich soll er allerdings lediglich Besitzer und nicht Eigentümer sein.

aber ist auch wurscht ....bzw hat einen Grund das es kleingedrucktes gibt ;)

Ergibt immernoch keinen Sinn. Mal abgesehen davon, dass der Eigentumsvorbehalt auch vertraglich vereinbart sein müsste, kannst Du immernoch nicht erklären was sich dadurch ändert, dass man die GPU kurz nutzt bevor man sie verkauft.

Selbst wenn ein Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, verstößt man so oder so dageben, es macht keinen Unterschied.
 
Ich erlebe selten das irgendwas besonders günstig ist und es hat keinen Haken.
Und wenn etwas gewellt ist hoffe ich nicht, das sich noch mehr dahinter verbirgt und es eine böse Überraschung gibt.

Da wären mir die 500€ zu schade, es sei denn du vertraust dem Verkäufer....
 
Ergibt immernoch keinen Sinn. Mal abgesehen davon, dass der Eigentumsvorbehalt auch vertraglich vereinbart sein müsste, kannst Du immernoch nicht erklären was sich dadurch ändert, dass man die GPU kurz nutzt bevor man sie verkauft.

Eigentumsvorbehalt ist hier gegenüber dem Händler gemeint, bzw. der Bank, die den Kredit gegeben hat. Der jetzige Verkäufer ist nur Besitzer, Eigentümer ist Händler oder Bank und die können die Karte zurückfordern, wenn der Verkäufer die Schulden nicht zahlt. Du hast dort als Zweitkäufer keine rechtliche Handhabe und musst im Zweifel die Schulden zahlen oder die Karte wider an den Eigentümer (Händler, Bank) zurückgeben.

Ich würde das Angebot nicht annehmen, ist dann doch ein wenig zu fragwürdig alles.
 
Eigentumsvorbehalt ist hier gegenüber dem Händler gemeint, bzw. der Bank, die den Kredit gegeben hat. Der jetzige Verkäufer ist nur Besitzer, Eigentümer ist Händler oder Bank und die können die Karte zurückfordern, wenn der Verkäufer die Schulden nicht zahlt. Du hast dort als Zweitkäufer keine rechtliche Handhabe und musst im Zweifel die Schulden zahlen oder die Karte wider an den Eigentümer (Händler, Bank) zurückgeben.

Ich würde das Angebot nicht annehmen, ist dann doch ein wenig zu fragwürdig alles.

Das ist mir schon klar. Und genau daran ändert sich rein garnichts, wenn ich die per Kredit erhaltene GPU vor dem Weiterverkauf selbst nutze. Wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, habe ich nicht das Recht die Karte zu verkaufen, da sie nicht mein Eigentum ist, vollkommen egal ob ich sie zuvor benutzt habe.
 
Wenn er aber anbietet das du vorbeikommen kannst und sie testen kannst.
Scheint der Verkäufer nichts zu befürchten.

Und woher die Karte jetzt stammt und das wieso und das warum kann dir völlig egal sein, sofern die Karte läuft und du einen guten Deal machst.

Skepsis bleibt aber natürlich bei sowas.
 
Ich danke für euer Input, nun hat er die Karte reserviert und ich werde es vor erst nicht testen können.
 
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