Rückgaberecht aus der Klamottensicht

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Komplett-PC-Aufrüster(in)
Rückgaberecht aus der Klamottensicht

Meine Freundin bestellt sich regelmässig bei H&M & Co. Klamotten. Zieht sie an, dreht sich vorm Spiegel, fragt mich nach meiner Meinung und schickt den "Rest" wieder zurück.
Laut FAR ist das ja prinzipiell mit allen gekauften Dingen erlaubt.
Kann ich mir jetzt von einem Lieferanten 3 Gehäuse liefern lassen, die innerhalb einer Woche sauber und ohne Kratzer und mit Original-Karton und ohne Schäden in Ruhe auf "gefallen" testen und dann ohne Kommentar zurück senden?

Ich frage das nicht um bequem und auf Kosten des Lieferanten "herumprobieren" zu können. Oft sieht ein Gehäuse sehr gut im Netz aus, hat einen scheinbar guten Testbericht und doch zeigen sich Makel die für eine subjektiv nicht hin nehmbar sind.
 
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Wenn du diese online bestelsts, dann sollte das theoretisch moeglich sein. Wenn der Haendler aber die Versandkosten uebernehmen muss (Warenwert >40Eu), dann finde ich so etwas mehr als unfair.
 
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Solches Verhalten macht die Produkte für alle anderen teuer auf die Dauer.

Wenn Du also ein bisschen Ehrgefühl hast, lässt Du das bleiben imho...
 
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genau dafür is das gesetz ja da: leute, die eben NICHT nen laden in der nähe haben, der den (scheinbaren) wunschartikel hat, sollen ohne finanzielle nachteile ein produkt so ansehen können, als würden sie es im laden begutachten.

ne gewisse rücklaufquote muss ein laden daher miteinkalkulieren. das mus er natürlich auf andere kunden abwälzen, da er ja selbst dann kosten hat, wenn der kunde den artikel in einwandfreiem zustand zurücksendet. wenn spuren zu sehen sind und/oder die packung derart geöffnet wurde, dass es beim weiterkauf nicht einwandfrei "wie neu" aussieht, kann der laden halt nen abschlag verlangen.


ich kenn leute, denen das ganze egal is, die bestellen einfach mehrere artikel und behalten nur einen, ohne sich vorher auch nur ein BISSCHEN auf eigene faust zu informieren oder eben mal doch in nem laden vor ort zu schauen. und das find ich dann nicht o.k., auch wenn es gesetzlich einwandfrei is.
 
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Also ich informiere mich grundsätzlich sehr ausführlich bevor ich mir ein Produkt kaufe.
Auch würde ich lieber in den Laden gehen und mich von einem Verkäufer beraten lassen.
Aber hier in der Umgebung gibt es nur die üblichen Kandidaten Media Markt und Saturn. *hust*
Und auf ein Gehäuse kann man sich wirklich am schlechtesten vorbereiten, finde ich.
Nur als Beispiel... Conrad hat hier zwar ein halbes dutzend Gehäuse, aber nicht die, die ich Suche.
Vorallem erschreckend wie trashig die teilweise sind, die ich mir vorher im Netz beim surfen angeschaut habe und dann dort live in 3D begutachten konnte.
Ich denke ich werde mir das ausnahmsweise mit 2 Gehäusen mal erlauben.
Auch wenn eure Kritik natürlich schon berechtigt ist.
 
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http://extreme.pcgameshardware.de/b...t-und-kostenuebernahme-des-rueckversands.html

Es ist möglich das FAR in dieser Weise zu "missbrauchen". Allerdings gibt es Stolpersteine.

Wie schon beschrieben die 40 € Grenze des Rückversands (den Hinversand zum Käufer bekommst du gar nicht zurückbezahlt) und falls Beschädigungen auftreten beim "Ansehen" musst du evtl. Wertersatz leisten.

Hier habe ich mich etwas zum Wertersatz geäußert. Bald kommt auch ein Blog dazu.

Die Hardware-Community für PC-Spieler - PC GAMES HARDWARE EXTREME - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rückgaberecht abgelehnt !
 
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Vielen Dank für die Verlinkungen. Top Posts!

Was den Werteersatz bei Beschädigung betrifft bin ich jetzt eher unsicherer als vorher.
Wer soll beweisen, ob der Kratzer X vorher schon da war oder erst bei unsachgemässer Behandlung beim "rumbasteln" entstanden ist?
Ist er vorher schon da bin ich ja *gerade* froh, das ich das Teil kommentarlos zurückschicken kann.

Zu deinem Post zum Thema Rückgaberecht:

Bevor du also zurücktreten kannst, musst du eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Zwei Wochen reichen vollkommen aus. Und nicht vom Händler bedrängen lassen wegen einer "Nachbesserung" oder er müsse das Gerät erst zum Hersteller schicken. Das ist sein Problem! Dir steht rechtlich die Auswahl zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung zu (§§437, 439 BGB), also solltest du auch die Nacherfüllung nehmen. So bekommst du gleich ein neues Gerät und musst nicht warten. Dass der Händler das Gerät zum Hersteller schicken muss, ist rechtlich irrelevant und Problem des Händlers. Zudem muss er nachweisen, dass du den Schaden zu verantworten hast. > siehe dazu hier http://extreme.pcgameshardware.de/bl...ieverlust.html
Scheinbar bin ich ja in jedem Fall auf der sicheren Seite. *gruebel*
Vor einigen Jahren hatte ich genauso einen Fall mal mit einer GraKa. Der Händler bzw. Shopverkäufer fuhr auch die Schiene.
"Ne, das schicken wir jetzt erstmal ein. Wir melden uns in 4-6 Wochen..."
"Ja aber ich habs doch grad eben hier gekauft und es funktioniert nicht!"
"Jo, is halt so."
So verfährt aber heute mit der ganzen Inet-Konkurrenz wohl kaum ein Händler mehr.

Die Frage ist, wenn ich den Artikel zurück gebe und auf Nacherfüllung bestehe und eine, wie von dir empfohlene, zwei Wochen Frist setzte, wo und wie würdest du das festhalten? Sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen? Nach Hause rennen und ein rechtlich verwendbares Schriftstück zusammen stellen?
 
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Meine Freundin bestellt sich regelmässig bei H&M & Co. Klamotten. Zieht sie an, dreht sich vorm Spiegel, fragt mich nach meiner Meinung und schickt den "Rest" wieder zurück.
Laut FAR ist das ja prinzipiell mit allen gekauften Dingen erlaubt.
Kann ich mir jetzt von einem Lieferanten 3 Gehäuse liefern lassen, die innerhalb einer Woche sauber und ohne Kratzer und mit Original-Karton und ohne Schäden in Ruhe auf "gefallen" testen und dann ohne Kommentar zurück senden?

Ich frage das nicht um bequem und auf Kosten des Lieferanten "herumprobieren" zu können. Oft sieht ein Gehäuse sehr gut im Netz aus, hat einen scheinbar guten Testbericht und doch zeigen sich Makel die für eine subjektiv nicht hin nehmbar sind.
Warum gehst du bzw sie nicht einfach in Laden und kaufts dort bzw schauts euch dort an?

Ich mein, hier am Hintern der Welt bestell ich auch in der Regel PC Teile Online, aber da weiß ich, was ich gern hätte (naja, meistens), aber Klamotten und sowas kaufe ich generell vor Ort, einmal um die Händler hier zu unterstützen, zum anderen kann ichs auch gleich anschauen, wie es an mir ausschaut...
 
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Vielen Dank für die Verlinkungen. Top Posts!

Was den Werteersatz bei Beschädigung betrifft bin ich jetzt eher unsicherer als vorher.
Wer soll beweisen, ob der Kratzer X vorher schon da war oder erst bei unsachgemässer Behandlung beim "rumbasteln" entstanden ist?
Ist er vorher schon da bin ich ja *gerade* froh, das ich das Teil kommentarlos zurückschicken kann.

Zu deinem Post zum Thema Rückgaberecht:

Als du das Paket an deiner Tür angenommen hast, hast du auch automatisch bestätigt, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir angekommen ist. Dummerweise packt keiner vor dem Postboten das Paket aus. Ist aber rechtlich irrelevant. Angenommen ist angenommen.

Scheinbar bin ich ja in jedem Fall auf der sicheren Seite. *gruebel*
Vor einigen Jahren hatte ich genauso einen Fall mal mit einer GraKa. Der Händler bzw. Shopverkäufer fuhr auch die Schiene.
"Ne, das schicken wir jetzt erstmal ein. Wir melden uns in 4-6 Wochen..."
"Ja aber ich habs doch grad eben hier gekauft und es funktioniert nicht!"
"Jo, is halt so."
So verfährt aber heute mit der ganzen Inet-Konkurrenz wohl kaum ein Händler mehr.

Die Frage ist, wenn ich den Artikel zurück gebe und auf Nacherfüllung bestehe und eine, wie von dir empfohlene, zwei Wochen Frist setzte, wo und wie würdest du das festhalten? Sich eine schriftliche Bestätigung geben lassen? Nach Hause rennen und ein rechtlich verwendbares Schriftstück zusammen stellen?

Solche Fälle sind ein typischer Fall von Recht haben, es aber aus Unkenntnis nicht durchsetzen können.

Beweissicherung ist erst relevant, wenn es wirklich zu Problemen kommt und das Ganze vorm Richter landet. Ein Schriftstück in der Hand zu haben ist natürlich immer von Vorteil.

Ich würde nur zusehen, dass du eine Bestätigung vom Händler zur Nacherfüllung innerhalb der Frist bekommst. Mehr braucht es im Grunde nicht. Je genauer du dich ausdrückst und klar machst, was du willst - also z.B. auch die Fachvokabeln nennst - desto besser.
 
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Als du das Paket an deiner Tür angenommen hast, hast du auch automatisch bestätigt, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir angekommen ist.

Das ist Quatsch. Als Verbraucher hab ich noch Zeit die Ware in Augenschein zu nehmen.
Als Unternehmer/Kaufmann muss ich die Ware "sofort" prüfen.
Wenn an der Ware was ist, hab ich ja immer noch Gewährleistung.

Quelle und dergleichen haben übrigens über 50% Rücklauf ;-)
 
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Das ist Quatsch. Als Verbraucher hab ich noch Zeit die Ware in Augenschein zu nehmen.
Als Unternehmer/Kaufmann muss ich die Ware "sofort" prüfen.
Wenn an der Ware was ist, hab ich ja immer noch Gewährleistung.

Quelle und dergleichen haben übrigens über 50% Rücklauf ;-)

Die Frage war, wer beweisen solle, wer den Kratzer (was ein offensichtlicher Mangel ist) verursacht hat.

Wenn das Quatsch ist, was ich geschrieben habe, muss der Jauernig BGB-Kommentar auch quatsch schreiben: ich zitiere zum §434 BGB
Rand Nr. 3, Seite 551, 12. Auflage, Verlag C.H. Beck

"Beweislast für Mangel, Falsch- und Zuweniglieferung trägt gem. §363 nach Annahme (auch im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs, BGH NJW 04, 2300) der Käufer, zuvor für Vertragsgemäßheit der Verkäufer (BT-Drs 14/6040 S 217; vgl. BGH NJW 89, 2533)"

Daraus folgere ich ganz klar, dass der Käufer möglichst VOR Annahme des Pakets den Inhalt überprüfen MUSS, wenn er nicht die Beweislast später tragen will für offensichtliche Sachmängel.
 
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Ach ja, das alte Problem. Recht haben und Recht bekommen. :/

Ich glaube kaum, dass mein Postbote warten wird, wenn er demnächst zig Kartons (hoffentlich zeitgleich ;) ) mit Teilen für meinen Rechnerneubau anliefert. Obwohl, vielleicht mag er ja eine Zippe und 'n Kaffee. :D
Ich würde brutal alles auspacken wollen und auf äussere Schäden untersuchen. Ggf von ihm Beschädigungen schriftlich bestätigen lassen.

Aber so richtig beantwortet das die Frage eigentlich nicht. Es kommt zb. ein Gehäuse mit einem störenden Kratzer per Online-Bestellung und ich lasse das Ding umgehend Retour gehen *weil* es beschädigt ist. Nicht, weil ich es mir aus irgendwelchen Gründen anders überlegt habe.

Warum gehst du bzw sie nicht einfach in Laden und kaufts dort bzw schauts euch dort an?

Ich mein, hier am Hintern der Welt bestell ich auch in der Regel PC Teile Online, aber da weiß ich, was ich gern hätte (naja, meistens), aber Klamotten und sowas kaufe ich generell vor Ort, einmal um die Händler hier zu unterstützen, zum anderen kann ichs auch gleich anschauen, wie es an mir ausschaut...

Also als Mann habe ich da sowieso nicht so die Vorstellungsgabe. ;)
Aber ich kann dir versichern, dass ich mit bekommen habe, wie vorteilhaft das sein kann.
In aller Ruhe verschiedene Größen anprobieren und der Freundin vorführen. Probetragen, ne Nacht drüber schlafen können und dann den Rest einfach kostenfrei retounieren.
Glaub mir, wäre es nicht so verdammt unfair dem Händler gegenüber, ich würds zu gerne so mit Hardware machen. ;)
 
AW: Rückgaberecht aus der Klamottensicht

Ich glaube kaum, dass mein Postbote warten wird, wenn er demnächst zig Kartons (hoffentlich zeitgleich ;) ) mit Teilen für meinen Rechnerneubau anliefert. Obwohl, vielleicht mag er ja eine Zippe und 'n Kaffee. :D
Ich würde brutal alles auspacken wollen und auf äussere Schäden untersuchen. Ggf von ihm Beschädigungen schriftlich bestätigen lassen.

Kannst ihn mal fragen, was er machen muss, wenn du verlangst, dass er solange zu warten hat bis du alles überprüft hast und was für Dienstanweisungen er dazu hat.

Wenn der Käufer keine Schuld haben will und der Verkäufer auch nicht, wer wird dann zur Rechenschaft gezogen? Richtig, die Post.

Es ist richtig, dass kaum einer wirklich seine Pakete kontrolliert. Aber wenn es dann mal Stress gibt, wünscht man sich das gemacht zu haben.
 
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Kannst ihn mal fragen, was er machen muss, wenn du verlangst, dass er solange zu warten hat bis du alles überprüft hast und was für Dienstanweisungen er dazu hat.

Wenn der Käufer keine Schuld haben will und der Verkäufer auch nicht, wer wird dann zur Rechenschaft gezogen? Richtig, die Post.

Es ist richtig, dass kaum einer wirklich seine Pakete kontrolliert. Aber wenn es dann mal Stress gibt, wünscht man sich das gemacht zu haben.

Rück schon raus, was muss er denn machen?! :D

Mit anderen, Worten ich habe das Recht auf eine sorgfälltige Kontrolle und eine schriftliche Bestätigung oder Annahmeverweigerung bei Schaden?

Dann darf man sich ueber deren Preise auch nicht wundern...
Bin ich der Einzige der seine Groesze kennt und die Sachen einfach immer behaelt? :schief:

Bist du männlich? Dann erübrigt sich die Frage. :schief:

Ich glaube das ist wie bei den Inet-Provider und den Flatrates. Die kalkulieren das irgendwie ein. Menschen... *hüstel* Frauen wie meine Freundin sind dann das Pendant zu den Terrabyte-Leechern. ;)
Auch glaube ich, dass die Zahl derer, die ihre Rechte kennen UND den Mut haben das auch schahmlos aus zu nutzen (glücklicherweise) geringer ist als wir glauben.
 
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Der Postbote bei uns ist da schon ziemlich nice drauf.

Der meint immer, wenn man Schäden an der Verpackung sieht oder so, dann soll man das noch kontrollieren bevor der abhaut. Dann wartet der da bis man das (grob) kontrolliert hat und zieht dann weiter ;)
 
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Als du das Paket an deiner Tür angenommen hast, hast du auch automatisch bestätigt, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir angekommen ist. Dummerweise packt keiner vor dem Postboten das Paket aus. Ist aber rechtlich irrelevant. Angenommen ist angenommen.


hmmm oke das nächste mal lass ich sie durch denn Postboten öffnen um Juristische Probleme zu vermeiden
 
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hmmm oke das nächste mal lass ich sie durch denn Postboten öffnen um Juristische Probleme zu vermeiden

Ein Postbote wirds dir wohl einfach hinlegen und gehen, sofern das nicht per Einschreiben/Rückschein kommt.
Per DHL lautet die Frage dann wohl "Du haben wollen, Ja/Nein? Bitte unterschreiben." und dann nimmt er es im Zweifel einfach wieder mit.

Aber ist schon ärgerlich diese Situation. Ha, du hälst es in den Händen... jetzt bist du für alles verantwortlich, in welchem Zustand die Ware da drin auch immer beschaffen ist. :daumen2:
 
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Aber ist schon ärgerlich diese Situation. Ha, du hälst es in den Händen... jetzt bist du für alles verantwortlich, in welchem Zustand die Ware da drin auch immer beschaffen ist. :daumen2:

Man könnte zwar meinen, dass der §363 BGB und die Rechtssprechung dazu im direkten Gegensatz zum §434 iVm. §476 BGB steht. Aber wenn man sich den Wortlaut des §476 ansieht, wird der Ursprung des Mangels fiktiv vor den Gefahrenübergang gelegt. Kleine Zeitleiste dazu:

1. Verkäufer übergibt Ware an Versender (Schickschuld soweit erfüllt)
2. Versender übergibt Ware an Käufer
3. Käufer überprüft Ware und entdeckt keinen offenen Mangel
4. Ein Monat später ist Ware defekt ohne erkennbaren Grund

Der §476 sorgt nun dazu, dass der Mangel vor 1. gelegt wird und der Verkäufer noch nicht von seiner Pflicht zu leisten befreit ist.
 
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