RMA Service von ASUS ist...

Cilitbeng

PC-Selbstbauer(in)
Hallo zusammen,

ich muss meinen Frust los werden! Es geht um den RMA Service von ASUS - Germany. Ich habe dort ein Notebook (X5IDJ) eingeschickt, da es von heute auf morgen den Geist aufgegeben hat. Das Notebook wurde im Jahr 2009 in der Fabrik gefertigt. Gekauft habe ich dieses erst am 06.10.2011. Der Kaufbeleg wurde von ASUS akzeptiert, und ich konnte das Notebook zur Reparatur nach ASUS schicken.

Heute hatte ich eine E-Mail mit einer dicken Rechnung von über 230€! Der Defekt unterliege nicht der Garantie und wird mir in Rechnung gestellt. Laut ASUS gehören Defekte an einem Mainboard nicht zur Garantie, und müssen vom Kunden getragen werden. Da frage ich mich: "Was darf denn überhaupt kaputt gehen an einem Notebook?" Dieses wurde nie übertaktet. Ich habe es auch noch nie aufgeschraubt o.ä.. Außerdem finde ich den Preis von 230 € für ein Mainboard welches gut 4 Jahre alt ist total übertrieben! Das Notebook hat 260€ neu gekostet im Jahr 2011. Dazu kommen noch Bearbeitungskosten von 80€. Also insgesamt 310 €. Seit wann fallen Kosten in einer Garantiezeit an? Das habe ich noch nie erlebt. Und ich habe schon sehr viel wieder umgetauscht, bzw. reparieren lassen in einer Garantiezeit bei anderen Herstellern wie Corsair, MSI, Gainward, etc. . Keiner von diesen Herstellern hat mir je eine Rechnung geschrieben. Selbst DELL hat mir ein Notebook nach 5 Jahren KOSTENLOS repariert mit einem Mainboard defekt.
Da investiere ich doch lieber das Geld in ein neues Notebook. Aber nicht von ASUS!!!
 
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Schenker Notebooks sollen ganz gut sein... :ugly:
Spass beiseite, ich habe schon von einigen Leuten gehört, dass sie Geld innerhalb der Garantiezeit beisteuern mussten, aber genau erinnere ich mich leider nicht mehr (will auch nichts Falsches unterstellen).
Viele Hersteller wollen anscheinend dem Kunden unsachgemäße Handhabung unterstellen...
 
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Poste deinen Fall doch HIER. Wäre interessant, was der Asus-Support dazu sagt. Aber freundlich und ohne Emotionen den Text verfassen. ;)
 
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Das würde ich auch empfehlen, fragen kostet nichts. Immer ruhig bleiben... ;)
 
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Die Garantiebedingungen legt der Hersteller fest, und zwar genau so, wie er es will, und die Bedingungen hast du mit dem Kauf aktzeptiert. Dass sowas durch aus scheiBe ist, wissen wir alle. Asus arbeitet halt an seinem guten Ruf, und das nicht nur durch kulante RMA-Abwicklung, sondern auch durch Qualität.
 
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Auf jeden Fall würde ich das Geld niemals zahlen. Sag denen die sollen es zurück schicken und dann kannst du weiter sehen.
Und sollte sich trotz der Nachfrage hier beim Asus Mitarbeiter nichts ändern wäre das für mich ein Grund erst einmal Abstand von Asus Produkten zu nehmen.

Gab doch vor nicht allzu langer Zeit schonmal so eine Schote. Laptop in der Garantiezeit eingeschickt, und völlig verbastelt ohne!!! Usb-Platine zurück bekommen. :wall:
 
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Vielleicht wars bei mir damals noch eine Ausnahme, aber ich kenn den spitzenmäßigen RMA von ASUS schon viel länger. Hab mein Notebook (F3JA BJ.06) wegen defekten DVD-Laufwerk 2008 in Reperatur geschickt. Als es 5 Wochen später zurück kam hatte das Gehäuse an der linken Handballenauflage einen Sprung, weil der Techniker offensichtlich die falschen Schrauben versucht hatte reinzudrehen bzw. durch den Deckel durchzudrehen. Mainboard und Tastatur getauscht (Warum auch immer?!), aber das DVD-Laufwerk war noch immer das alte kaputte Exemplar. Aber dafür musste ich wenigstens nichts zahlen und sollte es doch bitte für Nachbesserung nochmals einschicken. Seitdem lebe ich mit einem selbst gekauften und eingebauten DVD-Laufwerk in einem Notebook, das ich nach der Reperatur zerlegen musste um das Bildschirmkabel richtig anzuschließen und zu fixieren, aber dafür läufts jetzt wenigstens seit 4 Jahren problemlos.

In diesem Sinne hat Cilitbeng mein vollstes Mitgefühl.
 
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hi leute

Knoben was du sagt ist fahlsch es gibt unterschiede zwischen garantie und gewährleistung der größtt unterschied ist das die garantie der stadt worgibt und das sind 2 jahre die gewerleistung ist zusatz leistung vom hersteller also z.B. wen man ein Notebook kauft und die in der werbung sagen das es 3 jahre gewähleistung hat dan hat das Notebook 2 jahre garantie und 1 jahr gewerleistung das eine jahr ist eine freiwillige sache des herstellers da kan der hersteller festlegen was er macht ober er es umtausch oder ab einen bestimmten betrag reppariert das ist dem hersteller überlassen aber bei einer garantie muss er es umtauschen mit einem gleichwertigen produkt oder es reparieren auf eigene kosten und darf es nicht auf den kunden schieben auser WICHTIG bei einem technischen defekt wen es durch eigen eiflüsse kaput geht wei übertakten oder wasserschaden oder hingefahlen da ist es was anderes da trägt der kaufer den schaden

hoffe ich konnte helfen

ich weis rechtschreibung und punkt, komma ist nicht meine sterke :D
 
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@Viktory151 Das ist nur die halbe Warheit. Nach 6 Monaten muss der Kaufer beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Dazu must du einen Gutachter beauftragen und kannst dann dein Recht Gerichtlich einfordern. Die Kosten für den Gutachter gehen zu deinen Lasten wasin den meisten Fällen den Streitwert übersteigt.

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" .

Kurz und Knapp: Nach 6 Monaten liegt es am wohl wollen des Herstellers bzw des Händlers:daumen2:
 
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Da es noch in den 2 Jahren liegt, darf dafür kein Geld genommen werden.

Seit wann ist denn Das Gang und Gäbe?
Solche Hersteller sollte man tunlichst meiden.

Edit: Bei einem Notebook lässt es sich durch Versiegelungen relativ leicht beweisen das der Kunde unschuldig ist.
Vor allen wenn das Gehäuse unbeschädigt ist etc.

Was sie dürfen ist zu versuchen dir die Schuld in die Schuhe zu schieben.
 
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@Viktory151

ich denke, du beliest dich erst nochmal zur fachlichen Seite, bevor du mir hier falsche Aussagen unterstellst.

Gewährleistung = Vorgabe vom Gesetzgeber. Sie beträgt 2 Jahre mit der Vermutung, dass in den ersten 6 Monaten das Gerät bereits bei Auslieferung ein defekt hatte. Bei Gewährleistung haftet der Händerl. Ab dem 7. Monat liegt die Beweislast beim Käufer.

Garantie gibt dir der Hersteller, und der legt, wie ich schon geschrieben habe, die Garantiebedingungen fest. Darunter fällt sowohl die Garantiezeit, als auch die Wege der Abwicklung sowie die Kostenübernahme für Versand, Reparatur usw.
Die Garantie steht neben der Gewährleistung und kann diese nicht ersetzen.

Daher ist es ratsam, in den ersten 6 Monate immer über Gewährleistung abzuwickeln, da hier die Kosten der Gewährleistungsgeber übernehmen muss, es ist also Verbraucherfreundlich. Danach hat mit rechtlich mit der Gewährleistung wenig Chancen.
 
AW: RMA Service von ASUS ist.......

Da es noch in den 2 Jahren liegt, darf dafür kein Geld genommen werden.

Seit wann ist denn Das Gang und Gäbe?
Solche Hersteller sollte man tunlichst meiden.

Edit: Bei einem Notebook lässt es sich durch Versiegelungen relativ leicht beweisen das der Kunde unschuldig ist.
Vor allen wenn das Gehäuse unbeschädigt ist etc.

Was sie dürfen ist zu versuchen dir die Schuld in die Schuhe zu schieben.


Nein.

Sobald ein Notebook Service Klappen hat, dürfen diese durch den Kunden auch geöffnet werden.
Z.b umd den Ram aufzurüsten, die HDD gegen eine SSD zu tauschen oder gar das W-lan Modul gegen ein stärkeres zu tauschen.
Da sind schon genügend EU Urteile für entschieden worden.

Und ein Mainboard Schaden fällt genau so unter die RMA, da würde ich mich mal hier an den Asus Support wenden, ansonsten mal sofort in Ratingen anrufen.
Bei mir wurde auch ohne Murren das Board 3 Monate vor Ablauf der 2 Jahre gewechselt.
 
Heute erst im Unterricht durchgenommen. Zwar in Österreich, sollte aber in der EU gleich sein:

Du hast vom Kaufzeitpunkt aus 2 Jahre gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG. Dies ist gesetzlich verankert und nich umgänglich. Nicht mit GARANTIE zu verwechseln, diese kommt vom Hersteller die Hersteller WOLLEN das kein Schaden in die Garantiebedingungen fällt, müssten sonst große Rückstellungen bilden (Rechnungswesen haben wir auch ;) ) Das würde ja zu viel kosten...

Poche auf dein Recht auf GEWÄHRLEISTUNG. Diese gibt dir das Recht auf einen Austausch / Reparatur des Geräte bzw. GELD zurück (lass dich nicht mit Gutscheinen abfertigen).

Zur Beweislastumkehr: Kann ASUS nicht beweisen das du den fehler verursacht hast (durch unsachgemäße Handlungen, feuchtigkeit), so liegt der Fehler bei ihnen und sie müssen dir das Gerät KOSTENLOS reparieren.

Falls Asus zickt, kontaktiere den Konsumentenschutz oder den Anwalt deines Vertrauens.

Hersteller sind oft sehr kreativ um sich von Gewährleistungspflicht zu befreien. Lügen, betrügen, wollen dem Kunden Unwahrheiten einreden.
Lass dich nicht abwimmeln! Kostet leider Zeit und ist mühsam, aber immerhin geht es hier um Geld und ums Prinzip.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen =)
Viel Glück noch!
 
Danke für eure Antworten. Anscheinende hat der eine oder andere auch schon seine Erfahrung mit dem RMA von ASUS gemacht. Ich habe diesen jetzt eine E-Mail geschrieben, als Antwort auf die Rechnung. Ich habe mich bemüht so Objektiv wie möglich zu bleiben. :-)

Herr x hat natürlich einen richtigen Namen, welchen ich hier nicht nennen möchte.


Sehr geehrte Damen und Herren,


nach Ihrer letzten E-Mail vom 31.01.2013 bin ich irritiert. Laut Ihrem Mitarbeiter Herrn x, läuft die Reparatur innerhalb der Garantiezeit meines Notebooks, und es würden keine Kosten anfallen. Die von Ihnen jetzt geforderten Kosten von 228.09 € werde ich auf keinen Fall nach kommen, da der Defekt innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Es wurden keine Veränderungen an der Hauptplatine vorgenommen. Das System wurde nie übertaktet. Laut Ihren AGB erkenne ich auch keine Gründe warum ich die Kosten tragen soll für eine defekte Hauptplatine? Zu einem Kostenvoranschlag habe ich nie zugestimmt, da ich davon ausgegangen bin das mein Notebook ohne weitere Fragen repariert wird auf der Basis einer Garantie.

Ich hoffe doch das es hier sich um ein Missverständnis handelt. So das mein Notebook laut geltendem EU-Recht repariert wird innerhalb der Garantiezeit, welche erst am 06.10.2013 erlischt. Im Anhang befindet sich eine Kopie des Kaufbelegs, so wie den E-Mail – Verkehr mit Herrn x aus dem ich keine Aufklärung über einen Kostenvoranschlag innerhalb einer Garantiebearbeitung entnehme.



Mit freundlichen Grüßen

Cillitbeng


Und jetzt abwarten und Tee trinken......
 
Nach gesetzlichen Vorgaben für die Mängelbeseitigung ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dabei muss ab dem 7. Monat der Käufer beweisen, dass der Defekt schon vorher vorhanden war.
Ab dem 7. Monaten unterliegt man damit der Kulanz des Verkäufers, ob er dir das kostenfrei macht, oder wie er die Gewährleistungsabwicklung vollzieht, solange du den Defekt bei Kauf nicht beweisen kannst. Dahingehend ist es durchaus möglich, dass der Verkäufer dir einen Gutschein ausstellt, weil es eben auf Kulanzbasis erfolgt.

Zum Thema Garantie: Ich weiß nicht, was in dem Garantievertrag für den Notebook steht. Aber nach geltendem EU-Recht kannst du in diesem Zeitraum nach Kauf, in dem du dich jetzt bewegst, nur auf die Durchsetzung des Garantievertrages klagen. Ein Beweis, dass deine Hauptplatine schon seit Kauf einen Defekt hatte, wirst du nicht erbringen können, wodurch dir die Gewährleistung nichts nützt.
 
Ich hatte bisher keinerlei Probleme mit Asus was den Support, Garantie und Gewährleistung angeht. Hier im Supportbereicdh kan man auf schnellem Wege vielleicht schon in Erfahrung bringen was dort schief gelaufen ist. Dort wurde mir auch schon geholfen wie auch anderen Leuten auch.
 
Hallo zusammen,

es hat sich erledigt. Ich bekomme das Notebook kostenfrei repariert. Woran es jetzt gelegen hat weiss ich auch nicht genau.

Nach gesetzlichen Vorgaben für die Mängelbeseitigung ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Dabei muss ab dem 7. Monat der Käufer beweisen, dass der Defekt schon vorher vorhanden war.
Ab dem 7. Monaten unterliegt man damit der Kulanz des Verkäufers, ob er dir das kostenfrei macht, oder wie er die Gewährleistungsabwicklung vollzieht, solange du den Defekt bei Kauf nicht beweisen kannst. Dahingehend ist es durchaus möglich, dass der Verkäufer dir einen Gutschein ausstellt, weil es eben auf Kulanzbasis erfolgt.

Zum Thema Garantie: Ich weiß nicht, was in dem Garantievertrag für den Notebook steht. Aber nach geltendem EU-Recht kannst du in diesem Zeitraum nach Kauf, in dem du dich jetzt bewegst, nur auf die Durchsetzung des Garantievertrages klagen. Ein Beweis, dass deine Hauptplatine schon seit Kauf einen Defekt hatte, wirst du nicht erbringen können, wodurch dir die Gewährleistung nichts nützt.

Wie soll der Endverbraucher den nach 7 Monaten beweisen, dass sein Notebook defekt war oder ist? Als Endverbraucher erwarte ich eine "gute" Qualität und möchte mich auch darauf verlassen. Nicht jeder hat eine Werkstatt Zuhause mit Geräten um eine Diagnostik durch zu führen. Mir ist es schon klar das es immer wieder zu defekten kommt. Gerade in diesem Sektor wo alles in Massen produziert wird. Das Notebook ist auch kein Ultrabook für 1000€. Auf dem Aufkleber mit der Seriennummer stand 24 Monate Herstellergarantie. Und in der EU / Deutschland heißt das ab dem Kaufdatum.

Ich hatte bisher keinerlei Probleme mit Asus was den Support, Garantie und Gewährleistung angeht.

Na das hoffe ich mal! 80% meiner restlichen Hardware sind von ASUS. Bisher halten diese Teile auch am längsten. Das spricht eigentlich für die Marke.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie soll der Endverbraucher den nach 7 Monaten beweisen, dass sein Notebook defekt war oder ist? Als Endverbraucher erwarte ich eine "gute" Qualität und möchte mich auch darauf verlassen.
In dem Zusammenhang gebe ich dir ja vollkommen recht, nur das Gesetz (Gewährleistung) sieht die ganze Sache anders.

Garantie und Gewährleistung müssen halt getrennt von einander betrachtet werden. Die Garantie kann die Gewährleistung nicht ersetzen. Allerdings kannst du halt nach 6 Monaten ohne stichhaltige Beweise auf ein Produktionsfehler keine Gewährleistung mehr Einklagen. Da bleibt dann nur die Kulanz des Händlers.
 
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