Reparaturwartezeit 4 Wochen +

Hallo electro_snare,

es stimmt leider, dass wir vor etwa einem Monat einen Rückstand bei der RMA Bearbeitung hatten und wir haben uns bereits häufig dafür auf allen erdenklichen Kanälen dafür entschuldigt und seitdem Maßnahmen getroffen, um diesen Rückstand wieder aufzuholen, so dass wir mittlerweile wieder Tagesaktuell sind. So etwas passiert leider mal und eine Reihe von Faktoren haben dazu beigetragen. Wir verstehen sehr wohl, dass das für Kunden kein Dauerzustand sein kann und daher möchte ich auch dich ganz persönlich noch einmal um Entschuldigung bitten. Für den Großteil der Wartezeit sind allerdings nicht wir zuständig, sondern die jeweiligen Hersteller, die in der Regel 2-3 Wochen (plus minus 1 Woche) für die Prüfung und anschließende Reparaturen/den Austausch benötigen.

In deinem Fall wäre es nun angebracht mir einfach direkt deine Kundendaten per PM mitzuteilen (Kaufdatum, Kundennummer, Trackinglinks von Rücksendungen, bisherige E-Mails) damit ich deinen Fall sofort bearbeiten und dir helfen kann.

Zu deinem Austauschwunsch kann ich nur sagen, dass du wir bei bereits gebrauchten, ausgepackten, benutzen Waren gemäß §439 BGB das Recht haben das zu verweigern.

Liebe Grüße,
Mike
 
Sie verplichten sich, so §433(1) S.2, die Sache frei von Sachmängeln zu liefern.
Die Sache wäre frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die vorausgesetzet Verwendung eignet, dies ist allerdings nicht der Fall.
Daraus ergibt sich nach §437 1. BGB für mich das Recht auf Nacherfüllung gemäß §439 BGB, welcher mir in Absatz 1 die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels, oder aber die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache einräumt.
 
@electro_snare:

Ist alles soweit korrekt, wobei §433 nur eine Prämisse ist und §439 BGB besagt ganz deutlich: "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist." Das ist in diesem Fall zutreffend und auch der PCGH Artikel verschweigt diesen Passus.

Davon einmal abgesehen, möchten wir niemanden mit den im Artikel genannten Methoden abspeisen. Deine PM habe ich erhalten und werde mich nun darum kümmern. Das nächste Mal ist es sicher von Vorteil nicht ganz so lange zu warten, da sich sonst nur unnötig Unzufriedenheit aufstaut, der ich womöglich hätte eher lindernd begegnen können.

Liebe Grüße,
Mike
 
Wir haben hier keine unverhältnismäßige Kosten. schon vom BGH festgelegt. Sprich 150% vom Kaufpreis. Also mal grob über den Daumen... 225 Euro für welche Aufwendung? Für den Versand? wohl kaum
 
Zuletzt bearbeitet:
Was du meinst ist die "absolute Unverhältnismäßigkeit", die nur selten greift, wenn beide Formen der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht in Frage kommen. Hier handelt es sich allerdings um die "relative Unverhältnismäßigkeit", die eintritt, wenn die eine Nacherfüllungsart 15-25% kostenintensiver ist als die andere. Über das Ausmaß der Kosten wissen wohl die wenigsten Kunden Bescheid und eine Nachlieferung würde immer unter Vorbehalt einer Nachbelastung erfolgen, sollte der Hersteller (Gigabyte in diesem Fall) entscheiden, dass ein mechanischer Defekt vorhanden war, also durch den Kunden verursacht worden ist.

Um dieses Gespräch nun abzukürzen: Dir wird wohl noch heute oder morgen früh eine neue Karte geschickt, da der Fall zufällig heute beendet wurde.

Also nochmal Sorry dafür, dass es so lange gedauert hat.
 
Vielen Dank,
Ich hoffe, ihr werdet euren Vorbehalt irgendwann teilweise in kompetentes Fachpersonal tauschen, um Kundenwünschen zu entsprechen.
Man kann im Vorfeld schon R-Ware als Ware mit Produktionsfehler deklarieren.
Komplette Sicherheit hat man zwar nie, aber der saure Apfel ist immer da...
Und das letzte Wort über die Verfahrensweise hat immer die Geschäftsleitung.

mfg
 
Zu den hier genannten Prozentzahlen:

Man muss hier ganz deutlich erwähnen, dass diese lediglich Richtwerte sind, die überwiegend durch die Literatur und teilweise durch die Rechtsprechung aus sehr niedrigen Instanzen vorgegeben werden (30 % kommen z. B. vom LG Ellwangen NjW 03, 517, das wiederum auf den Palandt und die Rechtslage vor der Schuldrechtsform 2002 verweist). Man kann dafür argumentieren, aber auch dagegen. Im Gesetz stehen sie jedenfalls nicht und im Einzelfall ist stets zu prüfen, was "unverhältnismäßig hohe Kosten" für den Verkäufer sind. Die Bedeutung des Mangels für den Käufer hat dabei einen besonderen Stellenwert [Jauernig, BGB-Kommentar, 12. Auflage, §439 Rdnr. 29]. Im obigen Urteil ging es übrigens um einen Neuwagen, der kaum mit einer Grafikkarte zu vergleichen ist. Die nachfolgende Instanz kam übrigens nicht zu dem gleichen Schluss wie das LG. Der BGH wiederum erneut zu einem ganz anderen Ergebnis. Alleine dieser Fall sollte klarmachen, dass Prozentzahlen kaum noch als Richtwert verwendet werden können.

Als Käufer ist man daher gut beraten Prozentzahlen zu hinterfragen und Gegenargumente vorzutragen. Gerne wird nämlich vergessen, dass der Händler die defekte Ware im Gegenzug erhält und deren Zeitwert mit den entstehenden Nacherfüllungskosten gegen gerechnet werden muss. Insbesondere bei weniger gravierenden Schäden (Lüfterlager) wird das interessant, da dann der Zeitwert noch erheblich ist.

EDIT

Und da oben der §439 III S. 1 BGB zitiert wurde: Der dritte Absatz hat auch einen Satz 2:

Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte

Aus dem Wort "insbesondere" geht hervor, dass noch ganz andere Maßstäbe bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit herangezogen werden können. Die Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend und schon gar nicht auf den Wert der Sache beschränkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Mike,

den RMA-Antrag hab ich schon gestellt und bereits die Paketmarke erhalten. Das Paket werde ich dann Samstag an euch schicken.
Sollte noch irgendwas sein, melde ich mich per PM.

Gruß
 
Ich hab gerade eine nette E-Mail bekommen, dass die Grafikkarte schon wieder unterwegs sei. Mit etwas skeptischem Blick auf die "Kulanzrechnung" im Attachement, musste ich aber feststellen, dass die Karte nicht wie erhofft zum Hersteller unterwegs ist, sondern zu mir. Angeblich konnte kein Fehler festgestellt werden. :what:

Das finde ich schon etwas seltsam, da der Fehler eigentlich sehr leicht zu reproduzieren ist...
 
Hallo,

um das genauer zu überprüfen, bräuchte ich eine PM von dir mit deinen Kundendaten, sonst weiß ich ja leider nicht, wer du bist.

Liebe Grüße,
Mike
 
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