Gerichtliche Auseinandersetzung mit Sony
Wegen des Crackens der Playstation 3 strengte Sony einen Prozess gegen Hotz an.
[7] Hotz sollte laut der Klageschrift von Sony gegen den
Digital Millennium Copyright Act, das
Urheberrecht sowie weitere
Bundesgesetze und Gesetze des Staates
Kalifornien gegen Computerbetrug etc. verstoßen haben.
[8] Um Beweismaterial für diesen Prozess zu sammeln, erwirkte der Konzern Anfang März 2011 eine weitreichende gerichtliche Anordnung. Demnach sollte Sony umfassende Daten über die Besucher von Hotz' Website bekommen. Der zuständige
Internet-Provider wurde verpflichtet, die
Logdateien an Sony herauszugeben, was für den Konzern die Möglichkeit bedeutete, die
IP-Adressen der Besucher seit Anfang 2009 und deren Downloadverhalten feststellen können. Andere Unternehmen, die Auskunft über Besucher von durch Hotz eingestellte Webseiten oder Dateien geben mussten, waren
Google,
YouTube und
Twitter. Auf YouTube hatte Hotz ein Video mit einer Anleitung für das Cracken der PS3 eingestellt. Die
Electronic Frontier Foundation bezeichnete die Gerichtsentscheidung über diese Auskunftspflichten als unangemessen und wollte juristisch dagegen vorgehen.
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Hotz teilte zwischenzeitlich über seine Webseite mit, dass er dank zahlreicher Spenden von Internet-Usern in der Lage sei, seine Anwaltskosten zu bezahlen. Er bat gleichzeitig Medien und Privatleute um Unterstützung, indem diese ihre Ablehnung des Vorgehens von Sony möglichst weit verbreiten sollten.
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Die gerichtliche Auseinandersetzung mit Sony wurde Ende März 2011 im gegenseitigen Einvernehmen eingestellt. Hotz akzeptierte eine einstweilige Verfügung, deren Inhalt geheim blieb. Die nicht benötigten Spenden in Höhe von 10.000 US-Dollar führte er der Electronic Frontier Foundation zu, die ihn unterstützt hatte.
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