Hier erfahren Sie, wie Sie am Wettbewerb teilnehmen, wie Sie Ihr Werk im Videobereich unserer Webseite hochladen, was Sie gewinnen können und wie wir die Gewinner ermitteln:
Bei Facebook, Youtube und Co. sind neben Musik-Clips oder Filmschnipseln mit lustigem Inhalt immer mehr Spiele-Videos zu finden, die Lösungswege beschreiben oder wie in einer Art virtuellen Sportschau spektakuläre Spielszenen oder Analysen von Clan-Spielen zeigen.
Zu gewinnen gibt es drei Asus Grafikkarten im Gesamtwert von 900 Euro (Asus Geforce GTX580 DCII, Asus Geforce GTX560 DCII und Asus Geforce GT520 SL). Teilnahmeschluss ist der 15.8.2011. Um die Gewinner zu ermitteln, führen wir eine Umfrage im Forum durch, bei alle Wettbewerbsteilnehmer aber auch alle anderen PC-Games-Hardware-Leser für ihr Lieblingvideo abstimmen können. Die Gewinner werden dann ebenfalls im Forum bekannt gegeben.
Jeder Teilnehmer kann mehrere Videos hochladen und im Forum als Kommentarposting verlinken, zum Wettbewerb zugelassen wird aber immer nur ein Video pro User. Bis zum Wettbewerbsende müsst Ihr das Video, das für den Wettbewerb zählen soll, entsprechend kennzeichnen (via "Beitrag bearbeiten"). Andernfalls behalten wir uns vor, eigenhändig ein Video für die Abstimmung auszuwählen. Empfohlen wird die Nutzung von Hardwareclips. Wir werden aber auch Youtube-Videos zulassen.
Anleitung: Videos auf video.pcgameshardware.de hochladen
Bevor Sie Ihr Spiele-Video im Videobereich unserer Webseite hochladen können, müssen Sie sich dort mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Nutzer ohne Account können sich hier kostenlos registrieren.
Klicken Sie nun zum Hochladen Ihres Videos „Upload“ in der Navigationsleiste und geben Sie auf der sich anschließend öffnenden Seite den Titel sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Videos und themenbezogenen Tags ein – im Fall unseres Dirt 3-Videos waren das: Dirt 3; Codemasters; Rennspiel. Vergeben Sie im nächsten Schritt die USK-Kennzeichnung, machen Sie unter „Videokategorien“ einen Haken bei „Spiele“ und wählen Sie bei „Freischaltung“ „sofort“. Klicken Sie jetzt auf „weiter“ und suchen Sie Ihre Video-Datei. Wichtig: Der Name darf nicht länger als 48 Zeichen sein. Mit „Upload“ starten Sie den Hochladevorgang, der je nach Dateigröße mehrere Minuten dauert. Notieren Sie sich abschließend noch die Video-URL für die Gewinnspielteilnahme und binden Sie das Video per Antwort in diesen Thread ein.
Die Maximallänge für das Wettbewerbs-Video beträgt 3 Minuten (180 Sekunden). Das Video muss vom Teilnehmer eigenhändig erstellt worden sein und darf kein urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Musik) beinhalten. Die Tonspur darf nur den Original-Ton des Spiels beinhalten.
Beispiel:
[HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2657/Dirt-3-Rally-Impressionen[/HWCLIP]
Der Quellcode muss dieses Format haben (Link austauschen nicht vergessen!): [HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2657/Dirt-3-Rally-Impressionen[/HWCLIP]
Weitere Hinweise:
- Spielszenen aus beschlagnahmten/indizierten Spielen dürfen nicht zu sehen sein. PC Games Hardware behält sich vor, Videos mit übertriebenen Gewaltdarstellungen, z. B. Gewaltsszenen aus USK18-Spielen und anstößigen Inhalten vom Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt auch für Spiele mit niedrigerer USK-Freigabe, die z. B. durch Blood-/ Nude-Patches modifiziert wurden. Zum besseren Verständnis die Interpretation der USK:
Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
• dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
• dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
• dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
• dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
• dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
• dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
• dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
• dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
• dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
• dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
• dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
• dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nachtrag zur Urheberrechtsdiskussion:
Der Wettbewerbsteilnehmer ist für die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der gezeigten Spiele im Rahmen dieses Wettbewerbs selbst verantwortlich und hat Sorge zu tragen, dass eine Einwilligung des Rechteinhabers gegeben ist. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos vom Gewinnspiel auszuschließen und aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
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