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PCGH Videowettbewerb (Ausgabe 08/2011)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

PCGH_Stoe

Redakteur
Teammitglied
Videowettbewerb.JPG

Hier erfahren Sie, wie Sie am Wettbewerb teilnehmen, wie Sie Ihr Werk im Videobereich unserer Webseite hochladen, was Sie gewinnen können und wie wir die Gewinner ermitteln:

Bei Facebook, Youtube und Co. sind neben Musik-Clips oder Filmschnipseln mit lustigem Inhalt immer mehr Spiele-Videos zu finden, die Lösungswege beschreiben oder wie in einer Art virtuellen Sportschau spektakuläre Spielszenen oder Analysen von Clan-Spielen zeigen.

Zu gewinnen gibt es drei Asus Grafikkarten im Gesamtwert von 900 Euro (Asus Geforce GTX580 DCII, Asus Geforce GTX560 DCII und Asus Geforce GT520 SL). Teilnahmeschluss ist der 15.8.2011. Um die Gewinner zu ermitteln, führen wir eine Umfrage im Forum durch, bei alle Wettbewerbsteilnehmer aber auch alle anderen PC-Games-Hardware-Leser für ihr Lieblingvideo abstimmen können. Die Gewinner werden dann ebenfalls im Forum bekannt gegeben.

Jeder Teilnehmer kann mehrere Videos hochladen und im Forum als Kommentarposting verlinken, zum Wettbewerb zugelassen wird aber immer nur ein Video pro User. Bis zum Wettbewerbsende müsst Ihr das Video, das für den Wettbewerb zählen soll, entsprechend kennzeichnen (via "Beitrag bearbeiten"). Andernfalls behalten wir uns vor, eigenhändig ein Video für die Abstimmung auszuwählen. Empfohlen wird die Nutzung von Hardwareclips. Wir werden aber auch Youtube-Videos zulassen.

Anleitung: Videos auf video.pcgameshardware.de hochladen
Bevor Sie Ihr Spiele-Video im Videobereich unserer Webseite hochladen können, müssen Sie sich dort mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Nutzer ohne Account können sich hier kostenlos registrieren.

Klicken Sie nun zum Hochladen Ihres Videos „Upload“ in der Navigationsleiste und geben Sie auf der sich anschließend öffnenden Seite den Titel sowie eine Kurzbeschreibung Ihres Videos und themenbezogenen Tags ein – im Fall unseres Dirt 3-Videos waren das: Dirt 3; Codemasters; Rennspiel. Vergeben Sie im nächsten Schritt die USK-Kennzeichnung, machen Sie unter „Videokategorien“ einen Haken bei „Spiele“ und wählen Sie bei „Freischaltung“ „sofort“. Klicken Sie jetzt auf „weiter“ und suchen Sie Ihre Video-Datei. Wichtig: Der Name darf nicht länger als 48 Zeichen sein. Mit „Upload“ starten Sie den Hochladevorgang, der je nach Dateigröße mehrere Minuten dauert. Notieren Sie sich abschließend noch die Video-URL für die Gewinnspielteilnahme und binden Sie das Video per Antwort in diesen Thread ein.

Die Maximallänge für das Wettbewerbs-Video beträgt 3 Minuten (180 Sekunden). Das Video muss vom Teilnehmer eigenhändig erstellt worden sein und darf kein urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Musik) beinhalten. Die Tonspur darf nur den Original-Ton des Spiels beinhalten.

Beispiel:
[HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2657/Dirt-3-Rally-Impressionen[/HWCLIP]

Der Quellcode muss dieses Format haben (Link austauschen nicht vergessen!): [HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2657/Dirt-3-Rally-Impressionen[/HWCLIP]

Weitere Hinweise:
- Spielszenen aus beschlagnahmten/indizierten Spielen dürfen nicht zu sehen sein. PC Games Hardware behält sich vor, Videos mit übertriebenen Gewaltdarstellungen, z. B. Gewaltsszenen aus USK18-Spielen und anstößigen Inhalten vom Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt auch für Spiele mit niedrigerer USK-Freigabe, die z. B. durch Blood-/ Nude-Patches modifiziert wurden. Zum besseren Verständnis die Interpretation der USK:
Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
• dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
• dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
• dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
• dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
• dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
• dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
- Mitarbeiter und Angehörige von PC Games Hardware/Computec Media AG sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nachtrag zur Urheberrechtsdiskussion:
Der Wettbewerbsteilnehmer ist für die urheberrechtlichen Verwertungsrechte der gezeigten Spiele im Rahmen dieses Wettbewerbs selbst verantwortlich und hat Sorge zu tragen, dass eine Einwilligung des Rechteinhabers gegeben ist. Der Gewinnspielveranstalter behält sich vor offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos vom Gewinnspiel auszuschließen und aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1. Video ohne bedeutung für den Wettbewerb
[HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2844/FEAR-3-Uncut--cut-für-PCGH-wetbewerb[/HWCLIP]

2. Video ohne bedeutung.
[HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2852/Black-Ops-CTF-Run--HD[/HWCLIP]

3. Video für den wettbewerb
[HWCLIP]http://videos.pcgameshardware.de/video/2987/PCGH-Videowettberwerb-Gute-Zeiten--Schlechte-Zeiten[/HWCLIP]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Startposting fehlen noch einige Angaben, die liefern wir nach. Grundsätzlich sollten keine gewaltverherrlichenden Szenen zu sehen sein.
 
Kann man auch mehrere Videos hochladen um seine Chancen zu erhöhen?. Werden aktivere User im Geheimen bevorzugt oder haben alle die gleiche Chance?.

Gehört zwar nicht zum Thema aber schade das HWClips eine nicht so ganz gute Videoqualität besitzt. Ich könnt da Sachen hochladen :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhang anzeigen 434626

Die Maximallänge für das Wettbewerbs-Video beträgt 3 Minuten (180 Sekunden). Das Video muss vom Teilnehmer eigenhändig erstellt worden sein und darf kein urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Musik) beinhalten.

Ich habe 2 Fragen:

Ist nicht urheberrechtlich geschützte Musik zugelassen?
Darf die Anzahl der Videos varriieren, oder darf jeder User nur 1 Video hochladen?
Wo fängt Gewaltverherrlichung an? In Shooter passiert es gelegentlich, dass jemand umfällt^^ und ein wenig Blut spritzt. Z.B. Crysis 2, BC2, STALKER o.Ä.

@daywalker
Kann man auch mehrere Videos hochladen um seine Chancen zu erhöhen?. Werden aktivere User im Geheimen bevorzugt oder haben alle die gleiche Chance?.

Soweit ich es verstanden habe, stimmt die Community ab und nicht die Redaktion. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe 2 Fragen:

Ist nicht urheberrechtlich geschützte Musik zugelassen?
Darf die Anzahl der Videos varriieren, oder darf jeder User nur 1 Video hochladen?

@daywalker


Soweit ich es verstanden habe, stimmt die Community ab und nicht die Redaktion. ;)

Aso ^^. Also nur Crysis 2 Videos? hehe. Aber ich sehe gerade ohne Musik die urheberrechtlich geschützt ist. Ohne ist doch langweilig :).
 
WICHTIG: Es gibt einige Ergänzungen/Präzisierungen bei den Wettbewerbsbedingungen!

1. Jeder Teilnehmer kann mehrere Videos hochladen und im Forum als Kommentarposting verlinken, zum Wettbewerb zugelassen wird aber immer nur ein Video pro User. Bis zum Wettbewerbsende müsst Ihr das Video, das für den Wettbewerb zählen soll, entsprechend kennzeichnen (via "Beitrag bearbeiten"). Andernfalls behalten wir uns vor, eigenhändig ein Video für die Abstimmung auszuwählen. Empfohlen wird die Nutzung von Hardwareclips. Wir werden aber auch Youtube-Videos zulassen.

2. Das Video muss vom Teilnehmer eigenhändig erstellt worden sein und darf kein urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Musik) beinhalten. Die Tonspur darf nur den Original-Ton des Spiels beinhalten.

3. Spielszenen aus beschlagnahmten/indizierten Spielen dürfen nicht zu sehen sein. PC Games Hardware behält sich vor, Videos mit übertriebenen Gewaltdarstellungen, z. B. Gewaltsszenen aus USK18-Spielen und anstößigen Inhalten vom Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt auch für Spiele mit niedrigerer USK-Freigabe, die z. B. durch Blood-/ Nude-Patches modifiziert wurden. Zum besseren Verständnis die Interpretation der USK:

Die Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ schließt jedoch aus,
• dass Spielinhalte Gewalttaten in der Alltagswirklichkeit legitimieren und Parallelen zur Realität nahelegen;
• dass sich „Selbstjustiz“ als bewährtes Mittel zur Durchsetzung von Gerechtigkeit vermittelt;
• dass drastisch inszenierte und grafisch detailliert aufbereitete Gewalttaten gegen menschlich oder menschenähnlich gestaltete Spielfiguren die Spielhandlung prägen;
• dass gewaltbeherrschte Spielaufgaben alle anderen Spielelemente dominieren;
• dass das Spiel nur erfolgreich beendet werden kann, wenn Spielfiguren eliminiert werden, die nicht als Gegner auftreten;
• dass Kriegsbegeisterung vermittelt und Gewaltfolgen explizit bagatellisiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehört zwar nicht zum Thema aber schade das HWClips eine nicht so ganz gute Videoqualität besitzt. Ich könnt da Sachen hochladen :).

Hallo daywalker4536,

die Standard-Qualität (die auch hier per Embed zu sehen ist) beträgt 420p - (noch) nicht jeder hat die nötige Bandbreite/Flatrate um ein paar hundert Megabyte nur für ein Video zu opfern. Insbesondere für mobile Endgeräte reicht diese Auflösung und Qualität.

Falls diese Auflösung deinen Qualitätsansprüchen nicht reichen sollte kannst du dir natürlich immer noch das gewünschte Video in HD (per Klick auf den HD-Button im Player) betrachten - bei passenden Quellmaterial ist dann auch wirklich "HD" drin wo "HD" drauf steht :daumen:

Für das Beispielvideo wäre die HD-Variante z.B. hier zu finden:
Dirt 3: Rally Impressionen | PC GAMES HARDWARE ONLINE - Video Portal powered by Hardwareclips.com

Viele Grüße,
dein Hardwareclips-Team
 
3. Spielszenen aus beschlagnahmten/indizierten Spielen dürfen nicht zu sehen sein. PC Games Hardware behält sich vor, Videos mit übertriebenen Gewaltdarstellungen, z. B. Gewaltsszenen aus USK18-Spielen und anstößigen Inhalten vom Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt auch für Spiele mit niedrigerer USK-Freigabe, die z. B. durch Blood-/ Nude-Patches modifiziert wurden. Zum besseren Verständnis die Interpretation der USK:

An der Stelle sei ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass das Posten oder Verlinken derartiger Aufnahmen nicht nur gegen die Wettberwerbs-, sondern auch allgemein gegen die Forenregeln verstößt. (Ahnundung typischerweise 3 Punkte)


Bezüglich Urheberrecht, ehe eine Diskussion losbricht:
Laut deutscher Gesetzgebung ist afaik jede Aufnahme urheberrechtlich geschützt und wir können nicht in jedem Einzelfall nachprüfen (bzw. rechtskräftig eigentlich gar nicht), ob der Ersteller eines Videos die Lizenz hat, sie zu verwenden.
 
Einmal konkret auf Punkt 3 bezogen:

Als Beispiel mal BC 2:
erschießen, messern, oder durch Granate den Gegner töten.

zählt das schon als übertriebene Gewaltdarstellung?
Falls ja hat sich der Wettbewerb so gut wie erledigt für mich ;)

Edit: Musik selbst "komponieren" und dann über die Tonspur ziehen sollte gehen oder?
Edit: Und vorgefertigte Geräusche aus einem Videobearbeitungsprogramm? wie siehts damit aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Frage: Oben steht:

Das Video muss vom Teilnehmer eigenhändig erstellt worden sein und darf kein urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Musik) beinhalten. Die Tonspur darf nur den Original-Ton des Spiels beinhalten.

Aber wenn nur die Originalspur des Spiels drin sein darf, wie soll man dann noch extra Musik reinmixen??? Oder heisst das, dass man selber nicht reden darf????
 
Ich habe eine Frage: Oben steht:



Aber wenn nur die Originalspur des Spiels drin sein darf, wie soll man dann noch extra Musik reinmixen??? Oder heisst das, dass man selber nicht reden darf????

keine extras dazu, wenn in deinem spiel nur brumbrum vom motor kommt, sollte auch nur brumbrum in deinem video sein.
 
Das Folgende Video ist für den Wettbewerb bestimmt!!!!!!
So mein Finaler Beitrag!!!!
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:devil::hail::hail::daumen::daumen::daumen:
 
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Einmal konkret auf Punkt 3 bezogen:

Als Beispiel mal BC 2:
erschießen, messern, oder durch Granate den Gegner töten.

zählt das schon als übertriebene Gewaltdarstellung?
Falls ja hat sich der Wettbewerb so gut wie erledigt für mich ;)

Edit: Musik selbst "komponieren" und dann über die Tonspur ziehen sollte gehen oder?
Edit: Und vorgefertigte Geräusche aus einem Videobearbeitungsprogramm? wie siehts damit aus?

Die regeln sind doch klar keine gewalt am besten du stellst ein racing Video zur verfügung Jungö. :) oder halt von einem anderen spiel was ab zwölf ist oder so ;) als viel spass beim suchen gihihi :D :what:
 
Einmal konkret auf Punkt 3 bezogen:

Als Beispiel mal BC 2:
erschießen, messern, oder durch Granate den Gegner töten.

zählt das schon als übertriebene Gewaltdarstellung?
Ich weiß nicht, wie explizit solche Vorgänge in dem Spiel dargestellt werden, aber der Gewaltrad des zweiten Videos in diesem Beitrag ist z. B. absolut okay. (Das erste Video habe ich nicht angesehen.) Tötungsszenen als solche sind akzeptabel, es sollen halt grundsätzlich keine blutrünstigen Metzeleinen, Hinrichtungen, Verstümmelungen etc. zu sehen sein.
 
Ich weiß nicht, wie explizit solche Vorgänge in dem Spiel dargestellt werden, aber der Gewaltrad des zweiten Videos in diesem Beitrag ist z. B. absolut okay. (Das erste Video habe ich nicht angesehen.) Tötungsszenen als solche sind akzeptabel, es sollen halt grundsätzlich keine blutrünstigen Metzeleinen, Hinrichtungen, Verstümmelungen etc. zu sehen sein.

na toll und ich kammel muss ein rennspiel rein stell hätt ich das gewust aber naja ;)

mal ne frage wie kann mann seinen avatar bearbeiten hir bin neu in diesen forum :)
 
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