Hier noch eine Anmerkung:
Offensichtlich ist es so, dass viele auf den Trend aufgesprungen sind, sich eine bekannte Homepage zu sichern und diese dann gewinnbringend an eine andere Partei zu veräußern.
Jedoch ist es rechtlich nicht gänzlich einwandfrei, wenn man sich eine URL mit einem bekannten Namen (z.B. auch den Namen eines Promis) und Markenrecht mit einem anderen Länderkürzel (.de, .eu, .com) sichert, um diese lediglich weiter zu veräußern - oder um sie lediglich dem Betroffenen (hier also PCGH/Computec) anzubieten.
Besonders wenn es sich um bekannte Namen handelt, kann man durchaus auch mit dem allgemeinen Markenrecht kollidieren.
Wenn also nur die reine Gewinnerzielungabsicht im Vordergrund steht, kann es durchaus auch etwas problematischer werden.
Unabhängig vom geringen Grad der Seriosität eines solchen Angebots sollte man generell von solchen Methoden Abstand nehmen.
Darüber hinaus sind reine Ebay-Versteigerungen nicht mit den hiesigen Marktplatzregelungen zu vereinbaren.
Ich bitte daher von solchen "Hinweisen" zukünftig Abstand zu nehmen.