3.2 Angebotsgestaltung, Kontaktaufnahmen und Absicherungen
Rätselhafte Abkürzungen können Leser verwirren und dazu führen, dass Angebote ignoriert werden. Eine genaue Beschreibung des Artikels und dessen Zustands, Garantiefragen, Fotos, detaillierte Angaben zu Abwicklung und Versand schaffen Vertrauen. Diese und alle sonstigen relevanten Angaben, sowie Bilder sind in den Startpost einzufügen. Etwaige Übertaktungen und Modifikationen sind auf jeden Fall zu nennen, da sie die Eigenschaften des Produktes (z.B. Herstellergarantie) verändern. Das Vortäuschen von Eigenschaften, die nicht (mehr) gegeben sind, stellt einen Betrug dar!
Weitere wichtige Abkürzungen im Marktplatz sind fernerhin:
[MP] Mindestpreis
[SK] Sofortkaufpreis
[VB] Verhandlungsbasis
Diese (Preis-)Angaben sind immer vom Verkäufer zu nennen, so dass die Leser schnell wissen, woran sie sind. Preise dürfen verhandelt werden, Versteigerungen nach Verhandlungsgebot sind gestattet und bedürfen folgender Pflichtangaben:
• Es muss ein Mindestpreis angegeben werden. Dieser Mindestpreis ist bindend und der Vertrag ist nach Abgabe eines Gebots und Ablauf des festgesetzten Auktionszeitraums zu erfüllen. Stellt keine Artikel zu einem Preis ein, zu dem ihr nicht verkaufen würdet.
• Auktionsende, mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abbruch sowie weitergehende Regeln für den Ablauf der Auktion sind mit dem Start der Auktion deutlich kenntlich zu machen.
Gebote sind bindend und müssen nach Ablauf der Auktion erfüllt werden. Die Moderation behält sich vor, bei Unregelmäßigkeiten oder offenen Fragen weitere Regeln vorzugeben oder zu kürzen.
Bei Versteigerungen ist das aktuelle Gebot auch in den Startpost ein zu pflegen.
Auf Sammelbestellungen finden die Marktplatzregeln Anwendung. Insbesondere gilt: Gepusht wird nur vom Threadersteller. Nur Interessierte an der Sammelbestellung haben sich im Thread zu melden. Offtopic-Diskussionen, die nichts mit der Sammelbestellung zu tun haben, sind zu unterlassen.
Parallel laufende Verkäufe in anderen Foren müssen per direkter Verlinkung genannt werden. Das parallele Anbieten von Waren auf reinen gewerblichen Auktions- und Verkaufsportalen (Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon Market Place etc.), sowie Verweise auf dort eingestellte, eigene Ware, sind untersagt.