Nvidia Hopper: Rechtsstreit um GPU-Codenamen mit Satellitenbetreiber

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Nvidia Hopper: Rechtsstreit um GPU-Codenamen mit Satellitenbetreiber

Nvidias kommende Grafikprozessorarchitektur "Hopper" (nicht zu verwechseln mit Gaming-Architektur Lovelace) ist bereits seit einiger Zeit Gegenstand eines Rechtsstreits mit einem Unternehmen, das diesen Namen ebenfalls verwendet - wenn auch für andere Produkte.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Nvidia Hopper: Rechtsstreit um GPU-Codenamen mit Satellitenbetreiber
 
Eine der größte Elektronikfirmen der Welt ist nicht in der Lage, eine (Patent-) Namensrecherche durchzuführen?
Was haben die gelernt?

Das ist der 1. Punkt im Pflichtenheft, falls NV schon mal was davon gehört hat.
 
Wie kann man das Wort Hopper denn schützen lassen? Ein Hopper ist ins deutsche übersetzt ein Trichter...also ein allgemeiner/alltäglicher Gegenstand.
 
Es gibt Länder da kannste dir jeden Furz schützen lassen.
Intel Hatte beim Logo des Pentium 3 damals statt dem "///" hinter "Pentium" Punkte druntermachen müssen und quasi Ausrufezeichen draus machen müssen was dann ziemlich bescheiden so aussah:
1643387270356.png


nachdem es beim Pentium 2 noch Striche waren:
1643387436022.png


weil "drei Schrägstriche" von Adidas geschützt sind. Klar, wer verwechselt auch nicht ne Trainingshose mit ner CPU. :ka:
 
Wie dieses Beispiel zeigt, kann man sich auch in Deutschland beinahe alles als Marke eintragen lassen; in den USA läuft der gleiche Schutz als eine Sonderform von Patenten. Allerdings sind diese Markenrechte anwendungsgebunden. Man kann eine Marke zwar sehr breit eintragen (Adidas nutzt das Design ja auch auf diversen Gütern), wenn man sie entsprechend nutzt, aber nur, wenn das nicht schon jemand anders gemacht hat. Während eine "Hopper"-GPU vermutlich vollkommen problemlos neben einem "Hopper"-Satellitenreceiver und einem ganz allgemein "Hopper" genannten Bauschuttcontainer hätte existieren können, sieht das bei einer Markenanmeldung seitens Nvidia für LCDs und Cloud-Dienstleistungen schon anders aus. Davon wären auch Online-Videorecorder oder Fernseher mit integriertem Receiver betroffen und das sind naheliegende Tätigkeitsfelder für Dish, die in diesen Fällen die älteren Markenrechte habe.

An dieser Stelle sei an den Streit zwischen Apple.Inc und Apple Records verwiesen. Die Beatles und Steve Jobs hatten sich zwar auch in den 70ern schon mal kurz gezofft, weil beide der Meinung waren, den "Apfel" erfunden zu haben, aber wegen 0 Überlappung der Tätigkeitsfelder verlief die Sache im Sande. Mit Itunes und den einhergehenden Erweiterungen der Apple.Inc-Marke sah die Sache auf einmal ganz anders aus.
 
Wird Zeit das Namensrecht weltweit angepasst und überarbeitet wird.
Viel Spass dabei.

Warum?

Es läuft doch ganz gut.

Abschaffen ist blöd, wenn sich jeder Hersteller oder Firma sich/seine Produkte in Zukunft als Amazon, Rolex, BMW, Nintendo usw. bezeichnen kann.

Die Namen exklusiv für alle Produkte und alle Zeiten zu machen ist auch blöd, auch wenn es dann klar wäre, wem der Bums gehört. Sorry Elon, Starlink und Tesla sind schon vorher angemeldet worden, genau wie alle Buchstaben des Alphabet. Uns Steve Jobs hätte massive Probleme mit dem IPhone, nicht zu verwechseln mit dem iPhone bekommen. Google hätte Gmail auch in alle Ewigkeit vergessen können.

Klagen wird es beim Namens- und Markenrecht immer geben, was in der Natur der Sache liegt, wenn man auf die beiden Extreme verzichtet.
 
Zurück