DKK007
PCGH-Community-Veteran(in)
NPD Wahlwerbespot erfüllt Straftatbestand der Volksverhetzung
Das Verwaltungsgericht Mainz hat Vorgestern geurteilt, dass der Wahlwerbespot der NPD offensichtlich Volksverhetzend und Strafbar ist und somit nicht im Fernsehn gezeigt werden darf. Eine Verfassungsbeschwerde der NPD dagegen wurde vom BVerfG abgelehnt.
Da fragt man sich schon, ob die Rechten in der AfD, NPD usw. überhaupt keine Hemmungen mehr haben.
ZDF muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen - SPIEGEL ONLINE
Gerichtsentscheid: ZDF darf NPD-Werbespot ablehnen | tagesschau.de
NPD-Wahlwerbung: Karlsruhe bestaetigt ZDF-Entscheidung | tagesschau.de
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Das Verwaltungsgericht Mainz hat Vorgestern geurteilt, dass der Wahlwerbespot der NPD offensichtlich Volksverhetzend und Strafbar ist und somit nicht im Fernsehn gezeigt werden darf. Eine Verfassungsbeschwerde der NPD dagegen wurde vom BVerfG abgelehnt.
https://www.spiegel.de/kultur/tv/zdf-muss-wahlwerbespot-der-npd-nicht-ausstrahlen-a-1264739.html schrieb:Der NPD-Film verstoße eindeutig gegen allgemeine Strafgesetze. Der Beitrag mache "in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören"
Da fragt man sich schon, ob die Rechten in der AfD, NPD usw. überhaupt keine Hemmungen mehr haben.
ZDF muss Wahlwerbespot der NPD nicht ausstrahlen - SPIEGEL ONLINE
Gerichtsentscheid: ZDF darf NPD-Werbespot ablehnen | tagesschau.de
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