Neue scam Mails zur neuen Stream abmahnwelle?

Murdoch

BIOS-Overclocker(in)
Wusste nicht so genau wo ich das rein stellen soll...

Jedenfalls habe ich soeben die Best gemachte scam Mail ever bekommen.

Betreff Rechtsanwälte... Sonst was.

Ich wurde mit korrektem vor und zuNamen angeschrieben.

Sieht sehr professionell aus. Ich hätte das fast geglaubt und habe drüber nachgedacht ob jemand meinen Anschluss gehackt hat.

Bezogen wurde sich auf Redtube. Wüsste nicht das ich da mal drauf war. Ich meine auszuschließen ist das nicht, aber nicht um die genannte Uhrzeit, da würde mich meine Freundin killen. :D

Jedenfalls entlarvt sich die Mail ganz einfach darin, dass es ne Mail ist (kein Anwalt würde ne Mail schicken) und 2. der zip Anhang.

Jetzt frage ich mich nur was da von mir gehackt wurde. Die email Adresse an die das ging ist meine über die ich Sachen wie Amazon ebay usw abwickle. Somit müsste da ein Account durch sein?

Wie am besten jetzt sicher gehen dass Daten noch weiter ausgespäht werden?
 
Also prinzipiell würde ich auf Mail-Abmahnungen nicht reagieren. sollten die wirklich deine Daten haben, sollten die dir was schriftliches schicken.
 
@Murdoch: Um mal auf dein Problem einzugehen: Ich würde erstmal einen Virenscan mit einer LiveCD machen,
um auszuschließen, dass die Daten durch einen Trojaner abgegriffen wurden.

Vielleicht hast du dich aber auch einfach mal irgendwo angemeldet und dort wurde die Datenbank gehackt.
Dann haben solche Leute auch deine Daten bzw. haben sie wieder weiter verkauft.
 
@Murdoch: Um mal auf dein Problem einzugehen: Ich würde erstmal einen Virenscan mit einer LiveCD machen,
um auszuschließen, dass die Daten durch einen Trojaner abgegriffen wurden.

Vielleicht hast du dich aber auch einfach mal irgendwo angemeldet und dort wurde die Datenbank gehackt.
Dann haben solche Leute auch deine Daten bzw. haben sie wieder weiter verkauft.

Auf 2. Tippe ich mal. Daher werde ich wohl heute mal alle Passwörter ändern und meine mailadresse ebenso.

Trojaner würde ich mal vorsichtig ausschließen wollen, da ich keine "seltsame" Software auf meinem reiner installiere und auch nie irgendwelche mailanhänge öffne die was auslösen könnten. Ansich habe ich eh fast nie Mails mit Anhang.

Maximal nen PDF.

Zudem noch nen Virenscanner von norton zu laufen.


@kennick
Mache ich mal wenn ich wieder zu hause bin.
 
Viren lassen sich doch auch über eingebettete Javascript Elemente auf seriösen Seiten installieren, soweit ich weiß.
Daher wäre ich mir bei solchen Aussagen nie so sicher :D

Ich würde einfach mal mit einer Live CD scannen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. :)
 
Viren lassen sich doch auch über eingebettete Javascript Elemente auf seriösen Seiten installieren, soweit ich weiß.
Daher wäre ich mir bei solchen Aussagen nie so sicher :D

Ich würde einfach mal mit einer Live CD scannen. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. :)

Das ist korrekt, aber da ich Norton an habe mit laufendem Plugin und Firefox nutze (ja ich weiß der ist auch net mehr der Dollste) halte ich diese Bedrohung für relativ Gering, wenngleich auch nicht ausgeschlossen.

Aber ich glaube das alles nicht, denn nach meiner Untersuchung der Mail hatten die Angreifer (so nenne ich die einfach mal) nur meine Mail Adresse und meinen Vor und Zunamen.

Hier mal die Mail, kam von o-stefan75@gelsennet.de:


Sehr geehrte/r Tobias Bolz,

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:

Datum/Uhrzeit: 01.12.2013 21:10:25
IP-Adresse: 87.12.13.227 Tobias Bolz

Produktname: Miriams Adventures
Benutzerkennung: 612956672653
Stream Seite: Redtube

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 278 0 125/11 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 14.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 93,24 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandswert: 2036,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 386,16 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 20,54 Euro
Schadensersatz: 94,56 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro


Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwälte Urmann und Collegen
 
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