

Garantie: jaNur wenn du Garantie und Gewährleistung verlieren willst.
Kontoauszug reicht, wenn du mit EC- oder Kreditkarte gezahlt hast. Oder anders ausgedrückt: Jeder Zahlungsnachweis an den Händler reicht, theoretisch reicht sogar eine Zeugenaussage.Na dann Beweis mal ohne Kaufbeleg, dass du die Karte bei Händler x gekauft hat. Und ohne Aufkleber, dass es auch die Gleiche ist. Spätestens nach 6 Monaten wird es damit schwer. Und schon in den ersten 6 Monaten würde ich die Karte zum Hersteller schicken um die Karte prüfen zu lasssen.
Wenn du dich da mal nicht irrst. Was machst du, wenn sich der Händler wegen der fehlenden Seriennummer weigert? Woher soll der wissen, dass du die zu dem Zeitpunkt bei ihm gekauft hast, wenn der einzige Beweis weg ist?Kontoauszug reicht, wenn du mit EC- oder Kreditkarte gezahlt hast. Oder anders ausgedrückt: Jeder Zahlungsnachweis an den Händler reicht, theoretisch reicht sogar eine Zeugenaussage.
Weil Urteile Gott sei Dank immernoch nicht vollkommen realitätsfremd gefällt werden und sich ein Richter den konkreten Sachverhalt ansieht.Wie soll denn der Händler wissen, dass es die verkaufte Karte ist?
Die Seriennummer wurde ja mit dem Aufkleber entfernt.
Du ziehst also vor Gericht in der Hoffnung, dass dir ein Richter Monate oder Jahre später Recht gibt? Wie soll denn der Händler nachweisen, dass er nicht die Karte mit unbekannter Seriennummer verkauft hat, sondern dass das das Exemplar des Freundes ist? Deine Argumentation zieht nur dann, wenn der Händler keine Seriennummer intern oder auf der Rechnung notiert hat.Weil Urteile Gott sei Dank immernoch nicht vollkommen realitätsfremd gefällt werden und sich ein Richter den konkreten Sachverhalt ansieht.
Ich wette ihr seid noch nie bei einer Kaufrecht Verhandlung dabei gewesen (ich übrigens schon bei einigen, obwohl ich Strafrechtler bin). Denkt ihr, wenn der Kunde ein Produkt, einen Kontoauszug mit dem Überweisungbetrag und eine Zeugenaussage vom Partner, dass der im Geschäft dabei war bzw. alternativ eine E-Mail mit der Auftragbestätigung vom Online Kauf vorlegt, ein Richter sagt "Ja Pech könnte ja eine andere Grafikkarte sein" und damit ohne weitere Erforschung des Sachverhalts den kompletten Verbraucherschutz des Kaufrechts und die Eigentumsgarantie aushebelt?
Kompletter Unsinn! Der Richter wird den Händler auffordern doch bitte nachzuweisen, für was - wenn nicht diese Grafikkarte - der Kunde denn dann den Betrag bezahlt hat und dann zählt er 1 und 1 zusammen.
Wie stellt ihr euch Kaufnachweise bei Produkten ohne Seriennummer vor? Grundsätzlich keine Gewährleistung deshalb? Ist bestimmt total im Sinne des Gesetzes und hat ne super Außenwirkung in Bezug auf den Rechtsstaat.
Gesunder Menschenverstand ist hier das Stichwort.
Ob du es glaubst oder nicht, aber das sind zwei komplett unterschiedliche Dinge und über ein Produkt ohne Seriennummer müssen wir uns an dieser Stelle keinerlei Gedanken machen. Sag doch mal mit welcher Argumentation der Händler kommen sollte. So etwas wie "das Produkt hatte nie eine Seriennummer und da wir grundsätzlich nicht feststellen können, dass dieses Exemplar bei uns gekauft wurde, gibt es auch keine Gewährleistung"? LOLWie stellt ihr euch Kaufnachweise bei Produkten ohne Seriennummer vor? Grundsätzlich keine Gewährleistung deshalb? Ist bestimmt total im Sinne des Gesetzes und hat ne super Außenwirkung in Bezug auf den Rechtsstaat.
Doch ich habe dich schon verstanden. Du scheinst meinen Beitrag aber nicht zu verstehen. Als Anwalt solltest du wissen, dass auch die Situation eine Rolle spielt. Wenn Seriennummern einfach entfernt werden, wird jeder Händler misstrauisch, Ware wird oft bar bezahlt und die Serienummer ist nicht im Bios hinterlegt bzw wird nicht immer richtig ausgelesen.Kontoauszug reicht, wenn du mit EC- oder Kreditkarte gezahlt hast. Oder anders ausgedrückt: Jeder Zahlungsnachweis an den Händler reicht, theoretisch reicht sogar eine Zeugenaussage.
Außerdem hast du mein Posting offensichtlich nicht verstanden. Es geht nicht um etwaige Beweisführungsprobleme (die immer Einzelfallabhängig sind) sondern darum, dass du die (allgemeingültige) Rechtslage nicht verstanden hast.
Wenn der Händler im Falle eines Defekts die Karte wegen der fehlenden Aufkleber nicht nachbessert, wirkt ein nachdrückliches Schreiben mit Anwaltskanzlei-Briefkopf oft Wunder. Und wenn du dich da clever anstellst, dann zahlt der Händler neben der Nachbesserung auch gleich noch für dieses Schreiben.