Mal eine rechtliche Frage

pipo28

Schraubenverwechsler(in)
Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Wochen mein notebook zur Reperatur gegeben und bis heute nichts von dennen gehört.
Daher wollte ich mal Fragen ob jemand weis wie lange ich Saturn das Recht auf behebung des Fehlers einräumen muss, ist ein Garantiefall.

Viele grüße
pipo28
 
Kommt immer drauf an. Wenn sie das Notebook eingeschickt haben, kann das eine Weile dauern....

Ruf die doch mal an und frag nach....
 
@TE

Vielleicht änderst du besser deine Überschrift noch.
Zum Beispiel in: Wie lange darf eine Reparatur ( Notebook ) dauern.

Rechtliche Beratung hier auf PCGHX ist laut Forenregeln untersagt.
 
Würde ich auch sagen, dass du sie nochmal anstößt. Die Supports mancher Firmen sind etwas eigenartig.

Könnte auch sein, dass die das NB in der Ecke liegen haben und sich denken, dass wenn keiner anruft, es keine Eile hat und somit wichtigere Sache vorgezogen werden.
Wenn du sie anrufst, werden sie bestimmt sagen "ist in Arbeit" und damit anfangen.

Oder ist wurde wirklich eingeschickt und sie warten auf das Tauschgerät.
 
Ja, die haben das zu HP geschickt.

Ist mir auch egal wer das dann eigentlich Repariert. Den Vertrag habe ich ja mit Saturn geschlossen. Also Kaufvertrag mit Garantieleistung. Und ich denke doch mal das es da ne gesetzliche Regelung geben muss wie lange die anspruch auf Reperatur haben, ich meine die habe ich ja auch.

Wenn ich da anrufe sagen die mir seid 4 Wochen das sie auf ein Ersatzteil warten (Computerstimme ) .

Viele Grüße
pipo28
 
Wie immer wenn es um Verzug geht:

Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist setzen. Die Frist muß angemessen sein. Ich würde hier 10 bis 14 Tage sagen - und zwar zur reparierten Rückgabe. Problem ist, was Du dann forderst: Wandlung, Ersatz/Austauschgerät, ggfs. Schadenersatz?

Ich würde es nochmal bei HP versuchen, Kontakt zu HP, nicht wundern falls die Nummern nicht stimmen, HP ist da nicht so tagesaktuell ;-). Unter Angabe der Seriennummer sollte man da was rausfinden können. Meine Erfahrung mit HP, war allerdings ein Notebook mit Pick-Up-And-Return-Service: 5 Tage und es war wieder da.
 
Auf jeden Fall bei Saturn Druck machen inkl. mit Frist "drohen", gegenüber denen hast Du die Händlergewährleistung (nix "granantie" ) - aber feste Regeln gibt es nicht, es geht um "Zumutbarkeit" usw., das sieht jeder dann anders.

Zur Not geh einfach mal zu ner Verbraucherzentrale, die können Dir für eine geringe Gebühr rechtlich verbindlichen Rat geben - HIER darf man Dir gar nix rechtlich 100% stichfestes "garantieren".
 
Was ist "auf Garantie"? Hat Saturn das zum Hersteller geschickt um dort deine Garantieleistung in Anspruch zu nehmen. Hat Saturn selbst eine Garantie gegeben. Oder befindest du dich noch innerhalb der 6-Monatsgrenze (Beweislast) ab Kaufdatum, um die Reparatur als gesetzliche Nachbesserung durchführen zu lassen?

Bei einer freiwilligen Garantie vom Hersteller und des Händlers bist du leider weitestgehend auf das Warten festgebunden.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung sieht das anders aus. Da kannst du nach einer erfolglos geforderten UND abgelaufenen Frist (z.B. 2 Wochen) vom Kaufvertrag zurück treten und dein Geld wieder verlangen.

Also was ist es nun Garantie (Hersteller oder Händler) oder Gesetzliche Gewährleistung?

Man lese auch mal den ersten Link in meiner Signatur für weitere Erklärungen.
 
Meine Erfahrung mit HP, war allerdings ein Notebook mit Pick-Up-And-Return-Service: 5 Tage und es war wieder da.


Ist ein wenig OT, aber Heise hatte mal einen Report über Notebook-Service von großen Herstellern gebracht. Ich glaube HP gehörte zu denjenigen Herstellern die deutlich anders mit privaten und "business"-Geräten (pick up and return gehört wohl imho eher zu) umgingen.
 
Richtig, zB die Pavillions sind die "consumer"-Geräte und haben beim Support sehr schlecht abgeschnitten. Aber keine Ahnung, ob das immer noch so ist - unter ner Woche würde mich aber bei JEDEM hersteller wundern, wenn es nicht um die Businessreihe und/oder Geräte mit Zusatzsupport geht (zB bei Dell gegen Aufpreis).
 
Wie immer wenn es um Verzug geht:

Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist setzen. Die Frist muß angemessen sein. Ich würde hier 10 bis 14 Tage sagen - und zwar zur reparierten Rückgabe. Problem ist, was Du dann forderst: Wandlung, Ersatz/Austauschgerät, ggfs. Schadenersatz?

Ich würde es nochmal bei HP versuchen, Kontakt zu HP, nicht wundern falls die Nummern nicht stimmen, HP ist da nicht so tagesaktuell ;-). Unter Angabe der Seriennummer sollte man da was rausfinden können. Meine Erfahrung mit HP, war allerdings ein Notebook mit Pick-Up-And-Return-Service: 5 Tage und es war wieder da.

was auch geht per Fax ,
aber mit den meisten PCs von heute kann man kein Fax sehr schickt,
das macht man mit Absicht damit sich keiner erfolgreich wehren kann ,
einschreiben ist teuer und lästig darauf baut man .
ich denke mal Saturn wird schon rechtzeitig das Book abgeschickt haben ,
das ist der Hersteller des Book der die Reparatur hinauszögert ,
dazu verweise ich auf diverse User und Redaktions u.a. Ct TV Berichte vom Ct Magazin unter "Störenfried Kunden "
da aber der Vertrags Partner nicht der Hersteller ist sondern da wo gekauft und abgegeben
an Satrun wenden !
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Support bei HP hinsichtlich der Business Geräte (habe ein 6910p) mehr als hervorragend ist.

Braucht man das Gerät dringend, bekommt man automatisch auf Nachfrage (kostenlos) ein Ersatzgerät gestellt. Das schickt man dann wieder zurück, wenn das eigene Gerät repariert wieder zurück kommt.

Reparatur (WLAN-Karte defekt) war innerhalb einer Woche durchgeführt.

Bei den Consumer-Geräten sieht das ganz anders aus. 6 Wochen+, ohne irgendeine Möglichkeit eines Ersatzgerätes. Wenn HP, dann Business-Geräte.
 
das ist aber irgendwie auch gesetzlich geregelt unendlich Zeit lassen dürfen die sich nicht, ma beim Verbraucher Schutz erkundigen , wie so die Fristen sind kann sein max Wochen ?
 
Fristen bei der Garantie? Die findet man

1. in der Garantieerklärung, wenn nicht

2. macht man sich diese selbst und verabredet im Rahmen eines Garantieabwicklungsvertrages eine Frist, die bei Ablauf auf das Zurücksenden des (defekten) Gerätes hinaus läuft. Außer man schafft es tatsächlich andere Rechtsfolgen (wie z.B. ein pauschaler Betrag in Höhe des Restwertes für das Gerät) auszuhandeln. Wenn auch das nicht gemacht wurde, hilft

3. die Verkehrssitte weiter. Das ist aber so schwammig, dass man sich auch gleich auf 6 Wochen einstellen kann, da es genau so lange dauern wird, bis man sich geeinigt hat, was denn überhaupt die Verkehrssitte ist. Oder

4. man macht es sehr unjuristisch und drängt auf baldige Erledigung. Geht auch, ist aber genau so (un-)effektiv.

Nur bei der gesetzlichen Gewährleistung hat man halbwegs handfeste Regelungen, die aber auch kaum jemand kennt und ebenfalls nicht komplett fest abgrenzbar sind.
 
Hallo zusammen,

ich habe vor 6 Wochen mein notebook zur Reperatur gegeben und bis heute nichts von dennen gehört.
Daher wollte ich mal Fragen ob jemand weis wie lange ich Saturn das Recht auf behebung des Fehlers einräumen muss, ist ein Garantiefall.

Viele grüße
pipo28



so weit ich weis dürfen sich saturn und co bis zu ein jahr zeitlassen.
(*popcorn zück* gespannt weiterverfolg^^)
 
ja aba nicht alles was in den s.g. AGBs steht ist immer rechtens,
das angeblich keine Ersatz Teile zu bekommen sind ist sehr oft nur eine Ausrede
um den Kunden erst mal ruhig zu stellen ,
wir leben hier nicht mitten im Urwelt wo Ersatz Teile per Schiff und Flugzeug eingeflogen werden müssen .
ich sage trotzdem mal so pauschal nicht länger als 4 Wochen,
es hat schon User gegen die haben ihr Neues Boot nur 2 Wochen gesehen ,
denn Rest Wochenlang in der Reparatur ,
also das muss man sich nicht bieten lassen,
entweder selber druck machen,
schriftlich anfragen und bestätigen lassen wie lange das noch dauert
wenn das nicht hilft mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder
Verbraucher Schutz
(man kann auf Erfüllung von Garantie Ansprüchen pochen in einem angemessen Zeitraum )
 
Zuletzt bearbeitet:
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