Logitech-Maus-Design-Wettbewerb - Regeln

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es macht mal wieder - wie beim ikonik wettbewerb - richtig Laune! und jetzt gibts hier auch noch diesen wahnsinns anreiz! sehr coole aktion ! ich bin verdammt gespannt, was noch so alles ins rennen geschickt wird und wie dann später die top 25 aussehen!


habe grade mal alle bilder durchgeschaut und da sind echt viele richtig, richtig gute bilder dabei!
aber noch mehr bilder, die einfach von google oder sonst wo her 'draufgeklatscht' wurden, oder wallpaper, oder oder oder... da wäre die frage, wie es denn mit den Urheberrechten aussieht...
 
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gimp, und mit dem zauberstab tool kann man die flächen der maus marekieren und dann auswahl invertieren und alles drumherum abschneiden ;)
 
das grau hat in gimp die hex zahl 99 99 99 die farbe machst du transparent und dann erstellst du einfach ebenen mit bildern dahinter
 
@Flaschenpaul. Wenn du die Vorlage der Maske benutzt, hast du nur die Teile die bedruckt werden.
mfG
 
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ich nutze corel paint shop pro x, schon seit jahren. das ist günstig und lässt sich gut bedienen. die neueren versionen sind auch teurer, aber hauptsächlich auf fotobearbeitung ausgelegt... glaube die version x müsste es mittlerweile für 10 euro oder sogar umsonst geben...
 
Ich weiss nicht, irgendwo gab es mal ein Gewinnspiel, an dem man erst ab 14 teilnehmen durfte, weil dort Gewinne mit über 50€ Wert verlost wurden.
 
das hier hab ich bei google gefunden:

"Die Auslobung (Gewinnspiel/Preisausschreiben) ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft[...]"

"Beschr änkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB).
[...]
Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB)."

Also darf man ab 7 Jahre daran Teilnehmen.

keine ahnung, ob das den tatsachen entspricht.
 
Update: Das Logo von Logitech darf verwendet werden. Der Gewinnerentwurf wird von Logitechs Rechtsabteilung geprüft - es ist also nicht möglich, mit einem Bild, das urheberrechtlich Geschützt ist, zu gewinnen - bitte probiert es gar nicht erst. ;)

Ob bei den Entwürfen Grafiken von EA verwendet werden dürfen, ist noch nicht entschieden.
 
"Die Auslobung (Gewinnspiel/Preisausschreiben) ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft[...]"

"Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB).
[...]
Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB)."

Also darf man ab 7 Jahre daran Teilnehmen.
Das entspricht den Tatsachen. Allerdings sind Regelungen in Spezialgesetzen zu beachten (JuSchG, UWG), sowie dass Minderjährige durch eine Teilnahme lediglich rechtliche Vorteile genießen. Das könnte bereits durch eine verbindliche Anmeldung hier im Forum nicht mehr gegeben sein, da dies zu den Teilnahmebedingungen gehört. "Könnte wohlgemerkt". Die Grauszonen im Internet sind riesig.

Aber macht euch keinen großen Kopf darum. Wird schon alles seine Richtigkeit haben.
 
@-philipp- du solltest im übrigen 15 Mäuse in einem Post unterbreingen ;)

- sonst, was sind die Gründe Deiner "Anmerkung"?

Ich denke auch das man das Volumen der zu Auswahl stehenden Entwürfe begrenzen sollte. Es ist sonst zu befürchten, dass die Leute abstimmen um etwas zu gewinnen, aber aufgrund der Fülle der Entwürfe eben nur einen begrenzten Teil anschauen. Gute Entwürfe könnten so ggf. nicht bewertet werden.
 
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stimmt, bei der menge kann es schnell passieren, dass sich die leute nur durch die ersten 2-3 seiten klicken und die hinteren mäuse in vergessenheit geraten... die fairness müsste irgendwie sichergestellt werden.
vllt durch eine zufällige reihenfolge.
vllt wäre dafür auch hilfreich, wenn die logitech rechtsabteilung oder die pcgh redaktion schon im vorfeld die urheberrechtsfälle aussortiert, aber die leute auch rechtzeitig vorher darauf hinweist (damit man evtl. noch was abändern kann).


übrigens ists bis zum 28.02. ja noch verdammt lange hin!! meine güte. wie soll man die spannung aushalten?! :D ich ging - warum auch immer - von ende januar aus, was ja auch schon ziemlich lange ist :P
 
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