JePe
Software-Overclocker(in)
AW: Langsam reicht es aber, was müssen wir uns noch gefallen lassen!
Nein. Es ist die Verirrung von Teilen der Bevoelkerung zu glauben, dass im Internet andere Preise zu gelten haetten, nur weil dieses scheinbar vollkommene Anonymitaet bietet und allenfalls virtuellen Schaden anrichtet. Gewaltverherrlichende, gegen die Menschenwuerdende verstossende und zum Rassenhass anstachelnde Publikationen werden seit je her beschlagnahmt (und das ist auch gut so) - niemand hat je erwaehnenswert daran Anstoss genommen; der Entwicklung der Bundesrepublik hat es auch keinen erkenntlichen Schaden zugefuegt (das Gegenteil duerfte zutreffen). Was macht Euch so unendlich sicher, dass diesmal alles anders wird?
Ach so ist das. Der Staat hat keine Praevention mehr zu leisten, sondern die Straftat zu registrieren oder gar zu beguenstigen? Da empfehle ich Dir die sorgfaeltige Lektuere des Grundgesetzes, auf das Du Dich gebetsmuehlenartig berufst (spaeter mehr dazu).
Der Staat hat den Zugang zu solchem Material mit allen Mitteln zu unterbinden und die Erzeuger und Konsumenten mit allen Mitteln zu verfolgen (und das ergibt sich nun tatsaechlich aus dem Grundgesetz). In der Tat gilt es dabei abzuwaegen - so wie auch bei der als Rasterfahndung auslegbaren massenhaften Abgleichung von Kreditkartendaten vor einiger Zeit. Diese Praxis wurde schlussendlich gerichtlich nicht beanstandet, weil das Strafverfolgungsinteresse des Staates schwerer gewichtet wurde als die Verletzung von Persoenlichkeitsrechten (die ohne Folgen fuer die Betroffenen geblieben sind; jedenfalls entsinne ich mich nicht, dass die Bundesrepublik explodiert waere oder die Demokratie abgeschafft wurde).
Die Grundrechte -die nur einen kleinen Teil des Grundgesetzes ausmachen- wurden nicht willkuerlich, sondern in der Reihenfolge ihrer Bedeutung sortiert.
Artikel 1 Absatz 1 lautet:
Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit.
Fuer Post- und Fernmeldegeheimnis reicht es zu Platz 10, die Unverletzlichkeit der Wohnung muss sich mit Platz 18 zufrieden geben. Zwar legt das sog. Volkszaehlungsurteil Artikel 2 Absatz 1 als Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" aus - nur stammt dieses Urteil aus dem Jahr 1983, und da war das Internet noch ein feuchter Traum des Durchschnittsbuergers. Wie sich "informationelle Selbstbestimmung" zu Zeiten des Internets konkretisiert, regeln die Bundes- und Landesdatenschutzgesetze haeufig mehr schlecht als recht.
Bisher gab es keine (rechtlich etablierte) Methode, den Zugang zu digitalen Informationen zu zensieren.
Das ist aber ein zwingend nötige Maßnahme für einen totalitären Staat im digitalen Informationszeitalter.
Nein. Es ist die Verirrung von Teilen der Bevoelkerung zu glauben, dass im Internet andere Preise zu gelten haetten, nur weil dieses scheinbar vollkommene Anonymitaet bietet und allenfalls virtuellen Schaden anrichtet. Gewaltverherrlichende, gegen die Menschenwuerdende verstossende und zum Rassenhass anstachelnde Publikationen werden seit je her beschlagnahmt (und das ist auch gut so) - niemand hat je erwaehnenswert daran Anstoss genommen; der Entwicklung der Bundesrepublik hat es auch keinen erkenntlichen Schaden zugefuegt (das Gegenteil duerfte zutreffen). Was macht Euch so unendlich sicher, dass diesmal alles anders wird?
Um den Täter zu identifizieren muss man ihn nicht an seiner Tat hindern (genaugenommen ist das im Sinne einer Verurteilung sogar hinderlich), sondern diese nur registrieren.
Ach so ist das. Der Staat hat keine Praevention mehr zu leisten, sondern die Straftat zu registrieren oder gar zu beguenstigen? Da empfehle ich Dir die sorgfaeltige Lektuere des Grundgesetzes, auf das Du Dich gebetsmuehlenartig berufst (spaeter mehr dazu).
Der Staat hat den Zugang zu solchem Material mit allen Mitteln zu unterbinden und die Erzeuger und Konsumenten mit allen Mitteln zu verfolgen (und das ergibt sich nun tatsaechlich aus dem Grundgesetz). In der Tat gilt es dabei abzuwaegen - so wie auch bei der als Rasterfahndung auslegbaren massenhaften Abgleichung von Kreditkartendaten vor einiger Zeit. Diese Praxis wurde schlussendlich gerichtlich nicht beanstandet, weil das Strafverfolgungsinteresse des Staates schwerer gewichtet wurde als die Verletzung von Persoenlichkeitsrechten (die ohne Folgen fuer die Betroffenen geblieben sind; jedenfalls entsinne ich mich nicht, dass die Bundesrepublik explodiert waere oder die Demokratie abgeschafft wurde).
Darüber, welche von diesen Aufträgen die wichtigeren sind, scheint es unterschiedliche Meinungen zu geben - meine persönliche entspricht eher der des Grundgesetzes denn der der Regierung.
Die Grundrechte -die nur einen kleinen Teil des Grundgesetzes ausmachen- wurden nicht willkuerlich, sondern in der Reihenfolge ihrer Bedeutung sortiert.
Artikel 1 Absatz 1 lautet:
Die Wuerde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schuetzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und koerperliche Unversehrtheit.
Fuer Post- und Fernmeldegeheimnis reicht es zu Platz 10, die Unverletzlichkeit der Wohnung muss sich mit Platz 18 zufrieden geben. Zwar legt das sog. Volkszaehlungsurteil Artikel 2 Absatz 1 als Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" aus - nur stammt dieses Urteil aus dem Jahr 1983, und da war das Internet noch ein feuchter Traum des Durchschnittsbuergers. Wie sich "informationelle Selbstbestimmung" zu Zeiten des Internets konkretisiert, regeln die Bundes- und Landesdatenschutzgesetze haeufig mehr schlecht als recht.