KremitTheFrag
Freizeitschrauber(in)
Die Meisten, die privat schürfen, melden gewerberechtlich und steuerrechtlich überhaupt nichts an, auch weil die Aufklärungsquote sehr niedrig ist. Wobei die Finanzämter mittlerweile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Kryptowährungen explizit erwähnen, dass diese mit aufgeführt werden müssen. Die thematik ist bei der Behörde also bekannt. Wenn steuerpflichtiger Kryptohandel nachträglich rauskommt, kann auch mal eine Abgabe des Sachverhalts an die Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamtes erfolgen.1. Zum Thema "Hardware absetzen": Das kann/muss jeder sowieso machen, wenn er (Chia) mint. Ab 600€ Wert der Kryptowährung handelt man gewinnorientiert und muss damit ein Gewerbe anmelden. Dann kann man seine Hardware absetzen. Gewerbeanmeldung geht sehr einfach, bedarf aber auch einer Meldung beim Arbeitgeber.
Spannender ist die Totalgewinnprognose des (Mining)Unternehmens bei Kleinbetreibern, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Dies, wenn das Finanzamt kommt und Rückwirkend überprüft, ob dauerhaft auch Gewinn erzielt wurde. Wenn nicht, dann wird es als Liebhaberei eingestuft und der schöne Verlustvortrag wird verworfen. Dass kann in teuren Nachzahlungen enden, wenn es unglücklich läuft.
Der 8auer hat hier eine Sonderposition, da er die Anschaffung der Hardware auch damit rechtfertigen kann, dass er sie für seine Berichterstattung und Videoproduktion benötigt. Er braucht aus meiner Sicht wenig Angst davor zu haben, den Aufwand nicht steuerlich nutzen zu können oder sich im Rahmen einer Betriebsprüfung vorhalten lassen zu müssen, die Anschaffung der Hardware sei privat veranlasst.
Falls jemand interesse hat es nachzulesen, auch der Weiterverkauf von Fußballtickes/Eintrittskarten mit Gewinn oberhalb von 600 EUR ist steuerpflichtig. BFH Urteil vom 29. Oktober 2019, IX R 10/18