Kino.to offline: Abmahnung gegen das Land Sachsen

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Was bedeutet "abgemahnt" in diesem Sinne?
Einfach nur "du darfst das nicht" sagen?

Falls jemand genaueres weiss, bitte um Information.
 
Was bedeutet "abgemahnt" in diesem Sinne?
Einfach nur "du darfst das nicht" sagen?

Falls jemand genaueres weiss, bitte um Information.

Wird vermutlich wie üblich heißen, zahl mal ne Abmahngebühr. Inwieweit bei solchen Unterlassungserklärungen Sinn machen/eine Rolle spielen, ist wieder ne andere Frage.
 
Da war doch mal was mit dem Impressum. Glaube das ist doch nicht unbedingt nötig. Muss ich später nochmal googeln.
 
Hört sich interessant an.
Prinzipielle gehes bei der Abmahnung ja weder um streaming noch kino.to im speziellen sondern um die Einhaltung von Gesetzen im Web (So "Rechtsfrei" wie man immer schreit ist das Web nämlich nicht)

Eine gute Gelegenheit um mal auf die willkürlichen Machenschaften der Abmahnindustrie hinzuweisen und vielleicht auch die Politik dazu bewegen mal klarere Regeln zu schaffen, die dann auch nicht erst solange Weichgespült werden, bis sie nutzlos sind.
 
Haha, gute Aktion.

Allerdings wird das Land Sachsen da keinen Cent zahlen.

Die Privatleute sind ja leider oft so blöd und zahlen sofort wenn eine Abmahnung ins Haus kommt, obwohl man garnichts zu befürchten hat wenn man nicht zahlt, da der Kläger erstmal vor Gericht einen Zivilprozess anfechten müsste um seine Forderungen (evtl.) durchzusetzen, das ist aber nur höchst selten der Fall, von der unklaren Beweislage (die Straftat kann keiner bestimmten Person sondern nur einem Anschluss zugeordnet werden) mal ganz abgesehen.

Da die Cineasitenfreaks da mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Zivilprozess anstreben werden falls das Land nicht bezahlt, werden die auch nicht zahlen.

Klar, der Abmahnirrsinn in Deutschland ist kacke, aber die Deutschen sind selbst schuld wenn sie aus eigl. unbegründeter Angst immer sofort zahlen und diese Abmahnindustrie, die daran steinreich wird, schmiert.
 
Die Abmahnung ist angreifbar. Der Wortlaut des §5 TMG verpflichtet nur Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien anbieten.

So eine behördliche Information hat wohl kaum einen geschäftsmäßigen Charakter, die Cineastentreff.de im Sinne des UWG benachteiligen könnte.

Stinkt nach Aufmerksamkeit...
 
Aber immerhin richtig, Wann hat dieser Abmahnungsblödsinn endlich ein Ende?
In den meisten Fällen ist das nichts mehr als nur Erpressung und Bedrohung, der die meisten Menschen nachgeben...
 
Die Abmahnung ist angreifbar. Der Wortlaut des §5 TMG verpflichtet nur Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien anbieten.

So eine behördliche Information hat wohl kaum einen geschäftsmäßigen Charakter, die Cineastentreff.de im Sinne des UWG benachteiligen könnte.

Stinkt nach Aufmerksamkeit...
Nope.avi


Das ist nichts weiter als die juristische Version von "jemandem ans Bein pinkeln", zu mehr ist das Ganze auch nicht gedacht, die Idee stammt btw. höchstwahrscheinlich aus dem Heise-Forum, da kam das noch als "Witz" zuerst auf. :devil:
 
Es ist doch keine Klage. Nur eine Abmahnung die symbolisch für die Grauzone bzw. den Abmahnwahn steht.

Für den Laien ist es imho nicht relevant, ist halt ne Standardabmahnung mit ein paar Fehlern drin (hoffentlich ist das nicht das finale Dokument, denn in einem so oft aufgerufenen Dokument sprechen Rechtschreibfehler/Tippfehler nicht für die Kanzlei).
 
Was ich nich verstehe, die Domain .to ist doch i einem ganz anderen Land verwaltet, eigentlich braucht der inhaber, da es sich ja nur um ein Namensrecht handelt, diese beim registrar vor ort mit nem anderen namenserver auszustatten, den Severbetrieb in ein entsprechendes Land auslagern und schon geht es weiter. Gibt dazu ja unzählige beispiele dazu
 
Auch von dem Bild, das der Text in der Abmahnung vermittelt, frage ich mich wer das geschrieben haben könnte. Wenn so ein Anwalt schreibt, wird es Zeit die angestrebte Berufsgruppe zu wechseln.:ugly:

Umgangssprache ist ja teilweise gar nichts dagegen.
 
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