Kindergeld Grenze erreicht?

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Mick-Jogger

PCGH-Community-Veteran(in)
Hallo Leute,

meine Frage lautet wie folgt: Bekommt meine Mutter noch Kindergeld.
Nun die zur Beantwortung notwendigen Informationen:
750€ Brutto Einkommen in meiner Ausbildung
Zudem habe ich noch einen Minijob der offiziell als 450€ Job angemeldet ist.
Wo ich jedoch Anteilig an Verkaufter Ware bezahlt werde und was monatlich im Schnitt 100€-200€ sind die ich bar bekomme.

Bekomme ich noch Kindergeld oder ist die 8400€ Grenze schon erreicht?

Wie lege ich am besten dar das ich nicht die vollen 450€ verdiene?

Vielen Dank im Vorraus!
 
12x750€ Brutto macht schonmal 9000€.....

Wenn man dann noch die 1200-2400€ des nebenverdienstes dazulegt bist du halt über der Kindergeldgrenze (sogar schon vorher^^)


Dein Minijob hört sich sehr kurios an, du musst doch ende des Monats ne Abrechnung über deinen verdienst erhalten, anders wäre es nur "unseriös".

Inwieweit du dir als Geringverdiener am Jahresende die Lohnsteuer wiederholen kannst, musst du slebst klären. Aber eigentlich kann jeder genug absetzen um auf diese 8000€ grenzwert zu kommen.

Ich handhabe das alt studen auch so. habe knappe 8000-9000€ jahreseinkommen brutto und kann mir somit meine lohnsteurer wiederholen.
 
Vielleicht noch jemand mit einer qualifizierteren Aussage?

Dein Ernst? das ist nen pc-forum und selberlesen hätte auch gereicht, aber gut, wir jkauen es vor.
hab mich jetzte extra für dich innerhalb von 2min schlau gemacht, so..... und zur not frag bei der arbeitsagentur....

Bis zum 31.12.2011 wurde z.B. ein volljähriges Kind in Schul- oder Berufsausbildung nur dann berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge hatte, die den Grenzbetrag in Höhe von 8.004 Euro pro Jahr nicht überschritten haben.
Infolge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 ist diese Einkünfte- und Bezügegrenze ab 01.01.2012 jedoch entfallen. Eine Einkünfte- und Bezügeprüfung kommt somit nur noch in Betracht, wenn Kindergeld für Zeiträume vor 01.01.2012 beantragt wird.

Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Hierbei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Das Kind muss sich ernsthaft auf das Berufsziel vorbereiten. Als Berufsziel gelten nicht nur reguläre Ausbildungsabschlüsse, sondern jede Tätigkeit, die in der Zukunft zur Schaffung beziehungsweise Erhaltung einer Erwerbsgrundlage nachhaltig ausgeübt werden kann. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.

Quelle: Kindergeld - www.arbeitsagentur.de


frechheit:daumen2:


P.S. Ja du bist kindergeldberechtigt
 
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