Ist Casemodding "legal"?

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wenn man keinen 2m hohen zaun besitzt, muss das ausgehobene teichloch entsprechend gesichert sein.ob du dieser sicherung nachgekommen bist liegt im ermessen des gerichts.
ich finde es leider nicht mehr, weiß aber genau das ich vor ein paar jahren ein entsprechendes urteil gelesen hatte, wo der haus und garteneigentümer zu entsprechendem schadensersatz gegenüber einem polizeilich bekannten einbrecher verurteilt wurde :P
ein 1m hoher gartenzaun stellt leider keine ausreichende absicherung eines gartenteichlochs dar *seufz*
 
Es ist nicht nur ein Problem direkt seitens des Stroms.

Es ist auch ein Problem der elektromagnetischen Verträglichkeit - so bildet ein PC einen faradayschen Käfig, welcher dafür sorgt, dass keine Störungen aus dem PC austreten können (bzw. sehr stark gedämpft werden).

Das kann ein Amateurfunker in deiner Nähe merken, aber da die zu einer aussterbenden Spezies gehören, ist es nicht sonderlich wahrscheinlich, dass du jemanden störst.

Und wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

Verkaufen würde ich es dennoch nicht.
 
So ein Quatsch.. Es ist Privatgrundstück und deshalb davon ausgeschlossen. Er hat kein Recht dein Eigentum zu betreten! Er ist selbst verantwortlich für seine Handlungen in diesem Fall.
Man darf auch keine Axt an einem Federzug hinter der Eingangstür spannen. ;)

@Topic
Solange du keinen Strom am Gehäuse anliegen hast und keine scharfen Kanten, oder spitze Gegenstände abstehen hast, wirst du auch keine Probleme bekommen.
 
Mein Stand war, dass man bei den relativ geringen Spannungen die in einem PC herrschen noch alles selbst machen darf, aber sobald man irgendwas am Netzteil mach hört sich das auf, weil da lebensgefährliche Hochspannung drin ist. Natürlich verliert man durch Verändern der meisten Hardware seinen Garantieanspruch, trotzdem ist es nicht verboten.
Bei Verkauf des Casemods bin ich mir nicht sicher. Aber sowas verkauft man doch eh nur ungern oder?
 
HI

Das mit der EMV sollte man auf jeden Fall berücksichtigen....

(z.b. Plexiglascase)

Für die einhaltung der EMV-Grenzwerte ist die Bundesnetzagentur verantwortlich.......
kleiner auszug:

Bundesnetzagentur Funkanlagen und TKEE (Richtlinie 99/5/EG)


Besonders beeindruckend fand ich DIE Passage:


In 571 Fällen wurde bei Verstößen gegen das EMVG und das FTEG die Kostenverordnung angewendet und damit ca. 1.300.000,-- € eingenommen.

Grundlage:

Gesetzliche Bestimmungen [Bearbeiten] Die Energieversorgungsunternehmen und der Gesetzgeber schreiben in der EU den Herstellern von Elektrogeräten vor, in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, entsprechende Schutzanforderungen einzuhalten, die durch Grenzwerte zur Störfestigkeit oder zur Störaussendung in einschlägigen Normen niedergelegt sind.
Mehr zu diesem Thema findet sich unter dem Stichwort CE-Kennzeichnung mit Informationen zur EMV-Richtlinie, die oft zusammen mit der Niederspannungsrichtlinie angewendet werden muss.
Im Regelfall wird die Einhaltung der Schutzanforderungen vermutet, wenn die auf das Gerät anwendbaren harmonisierten europäischen Normen eingehalten werden, um allen Kunden und Bürgern einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten zu gewährleisten. Dies führt oft dazu, dass derjenige, der ein Gerät auf dem Europäischen Markt anbietet, EMV-Prüfungen oder gleichwertige Nachweisverfahren anwendet, um die EMV nachzuweisen. Als gleichwertige Nachweisverfahren eignen sich, je nach Komplexität des Geräts, bereits einfache Plausibilitätsbetrachtungen. So wird zum Beispiel eine Glühlampe, die außer dem Glühfaden keine elektrischen oder elektronischen Bauteile enthält, für sich genommen im Betrieb keine Grenzwerte für Hochfrequenzemissionen überschreiten.
Während der letzten Jahre wurden innerhalb Europas Versuche unternommen, die Grenzwerte und Rahmenbedingungen verschiedener Länder einander anzugleichen, z. B. im Rahmen der EMV-Richtlinie.
In Deutschland kümmern sich die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundeswehr im Rahmen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder um die Einhaltung der Schutzanforderungen oder der Grenzwerte



MFG


PS.: Warscheinlich hat jeder Trafo mehr EMV,
wie der Heimische Rechner.
(Subjektive meinung)
 
Da das Thema geklärt wurde und hier die letzten 90% nur aus Offtopic bestanden, wird hier geschlossen.

Sollten sich dennoch Fragen ergeben, kann der TE sich an einen Mod wenden, damit der Thread wieder geöffnet wird ;)
 
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