Hardwaregebundenheit unter Windows 10 nach Upgrade

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Ralle82

Guest
Hallo liebes Forum,

ich blicke nicht mehr durch und möchte deswegen hier nochmal meine Fragen stellen (obwohl ich nicht weiß, ob diese aufgrund der Informationspolitik seitens Microsoft gegenwärtig vollumfänglich beantwortet werden können):

1.) Ich habe auf einem Laptop Windows 7 genutzt und dieses erfolgreich auf Windows 10 (jeweils Home) upgegradet. Eine Neuinstallation sollte nun auf genau diesem Gerät (ohne Änderung der Hardware) also möglich sein. Würde nun vor der Neuinstallation die bisher genutzte HDD durch eine SSD ersetzt, wäre dann mit Problemen hinsichtlich der Lizensierung zu rechnen?

2.) Noch ein Schritt weiter gedacht, jedoch mit gleicher Ausgangssituation: Ich habe auf einem Laptop Windows 7 genutzt und dieses erfolgreich auf Windows 10 (jeweils Home) upgegradet. Nun möchte ich diese Windows-Lizenz (natürlich ausschließlich) auf einem komplett neuen PC nutzen.
a. Würde es innerhalb der einjährigen kostenlosen Upgrade-Phase zu Problemen bei der Nutzung der Windows-Lizenz kommen (da ja die bei Microsoft hinterlegte Hardware-ID einem anderen PC zugehörig ist)?
b. Falls Nein: Muss bei einer Neuinstallation auf 1.) veränderter Hardware und/oder 2.) neuem PC innerhalb der einjährigen kostenlosen Upgrade-Phase immer zuerst das alte Betriebssystem (Win 7 Home) installiert und auf das neue (Win 10 Home) upgegradet werden (damit eben eine entsprechende Hardware-ID bei Microsoft hinterlegt wird)?
c. Wann genau endet die kostenlose Upgradephase, am 28.07.2016?

Sorry, aber ich bin aus den ganzen Informationen nicht mehr schlau geworden und hoffe auf eure Hilfestellung...

Vielen Dank und schönen Abend
Ralle
 
1.) Nein. Selbst wenn du die hardware komplett austauschst ist das kein Problem da du im besitz einer Lizenz bist und diese auf einem PC verwenden darfst. Man müsste es nur neu (evtl telefonisch) aktivieren. Der Trick ist nur, dass die Lizenz nicht auf 2 geräten gleichzeitig laufen darf, deswegen die Hardwareabfrage. Diese telefonaktivierung habe ich schon mehrfach hinter mir weil meine Win7-Lizenz mich über mehrere Plattformen begleitet hat.

2.) Siehe Punkt 1: Die Lizenz ist nur auf einem PC gleichzeitig nutzbar. Wenn sie auf dem Laptop ist wird sie auf einem weiteren Desktop nicht nutzbar sein.
Die Kostenlose Upgradephase endet genau ein Jahr nach offiziellem Win10-Release, dein Datum stimmt also denke ich.
 
2.) Siehe Punkt 1: Die Lizenz ist nur auf einem PC gleichzeitig nutzbar. Wenn sie auf dem Laptop ist wird sie auf einem weiteren Desktop nicht nutzbar sein.
Die Kostenlose Upgradephase endet genau ein Jahr nach offiziellem Win10-Release, dein Datum stimmt also denke ich.

Zunächst vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die Nutzung auf ausschließlich einem Gerät ist natürlich selbstverständlich. Auch sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass Besitzer einer teuer erworbenen Windows-Lizenz frei entscheiden dürfen, auf welchem Gerät diese genutzt werden soll. Die Crux ist also, dass man bis zum Ablauf der Frist das neue Betriebssystem kostenlos beanspruchen bzw. nutzen kann, und auch darüber hinaus, dann jedoch ausschließlich auf der zuletzt benutzten Hardware?!
Und nur der Vollständigkeit halber: Ändert man nach Ablauf der Frist die Hardware und möchte kein neues Betriebssystem kaufen müssen, so kann man das ursprünglich vorhandene Betriebssystem (in diesem Beispiel Windows 7) wieder nutzen?
 
Ändert man nach Ablauf der Frist die Hardware und möchte kein neues Betriebssystem kaufen müssen, so kann man das ursprünglich vorhandene Betriebssystem (in diesem Beispiel Windows 7) wieder nutzen?

Ja, das geht. Wenn du eine Lizenz hast und einen neuen PC kaufst kannst du die auf dem neuen PC nutzen. Auf dem alten wird Windows dann deaktiviert - was aber ja egal ist wenn man den entsorgt.

Die Crux ist also, dass man bis zum Ablauf der Frist das neue Betriebssystem kostenlos beanspruchen bzw. nutzen kann, und auch darüber hinaus, dann jedoch ausschließlich auf der zuletzt benutzten Hardware?!

Das kann ich dir nicht beantworten wie das mit der Frist/Upgrade aussieht. Mein letzter Stand war aber, dass man hier die Win7/8-Lizenz in eine Win10-Lizenz umwandelt die sich dann genau wie oben beschrieben verhalten müsste. Aber wie gesagt da bin ich mir nicht sicher (ich habe mich über die Win10 Lizenzen/Upgradebedingungen nicht schlau gemacht weil Win10 für mich inakzeptabel ist).
 
1.) Nein. Selbst wenn du die hardware komplett austauschst ist das kein Problem da du im besitz einer Lizenz bist und diese auf einem PC verwenden darfst. Man müsste es nur neu (evtl telefonisch) aktivieren. Der Trick ist nur, dass die Lizenz nicht auf 2 geräten gleichzeitig laufen darf, deswegen die Hardwareabfrage. Diese telefonaktivierung habe ich schon mehrfach hinter mir weil meine Win7-Lizenz mich über mehrere Plattformen begleitet hat.

Jetzt bleibt nur noch die Frage wie das denn per Telefonaktivierung mit win10 laufen soll?
Du hast bei der update version keinen key oder sonstige kennung bekommen die da abgefragt werden kann!

Edit sagt: Arbeitsspeicher habe ich allerdings auch ohne Probs erweitert und win10 hat nix gesagt.
 
Jetzt bleibt nur noch die Frage wie das denn per Telefonaktivierung mit win10 laufen soll?
Du hast bei der update version keinen key oder sonstige kennung bekommen die da abgefragt werden kann!.

Bei Win7 wird auch nicht dein Key abgefragt (Microsoft wird die NIEMALS nach deinem Key fragen genau wie eine bank dich NIEMALS nach deiner Pin fragt!).

Es gibt bei der Aktivierung ein entsprechendes menu das dir einen Code anzeigt der aus iirc 8x6 Stellen besteht. Diesen tippelst du in die (automatische, kostenlose) Telefonhotline ein. Daraufhin generiert die Automatik einen anderen entsprechenden Code den du in das menu eintippst. Passen die Codes zueinander (sprich du hast dich nicht vertippt) wird die Lizenz auf diesem PC aktiviert.
 
@ Incredible Alk
Hast recht! Hatte ich nicht mehr so klar in Erinnerung. Da hast du mich gerade ziehmlich erleichtert da ich diesen Denkfehler die ganze zeit in meiner Kopfabteilung für ungelöste Fälle mit mir rumtrug. ;) Danke!
 
Ich muss hier noch einmal nachfragen, da nun folgende Situation eintritt:

Habe seinerzeit ein volles Win 8 über Microsoft gekauft (später Update auf Win 8.1) und auf mein Notebook installiert. Dann kam Win 10 und ich habe upgegradet!
Nun (wir sind ja immer noch in der Upgrade-Phase) will ich mir ein neues Notebook zulegen, meine Windows-Lizenz jedoch mitnehmen.
Ich würde jetzt hingehen und zunächst Win 8.1 auf das neue Notebook spielen und aktivieren (dabei müsste dann doch die Hardware-ID meines alten Notebooks auf den Servern Microsofts gelöscht/deaktiviert werden?!). Anschließend kann ich auf dem neuen Notebook wieder auf Win 10 upgraden und danach wäre ein Clean-Install mit 1511 möglich, bei der das frische Win 10 automatisch (aufgrund der nun hinterlegten Hardware-ID) aktiviert würde.

Bin ich da jetzt richtig informiert?!
 
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