Special Hardware-Defekt bei explodierenden Preisen: Ein Anwalt ordnet die Rechtslage für Käufer ein

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Hardwarepreise haben sich in jüngster Vergangenheit vervielfacht, was den Rückgabeprozess ungleich komplzierter gestalten kann. Im Gespräch mit PCGH erklärt Rechtsanwalt Kilian Kost, welche Rechte Käufer bei Defekten wirklich haben - und warum Händler nicht einfach erstatten dürfen.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Hardware-Defekt bei explodierenden Preisen: Ein Anwalt ordnet die Rechtslage für Käufer ein

Bitte beachten: Thema dieses Kommentar-Threads ist der Inhalt der Meldung. Kritik und allgemeine Fragen zu Online-Artikeln von PC Games Hardware werden hier gemäß der Forenregeln ohne Nachfrage entfernt, sie sind im Feedback-Thread besser aufgehoben.
 
Vielen Dank für die Klarstellungen, die ja zum Teil kontrovers ausgelegt wurden. Artikel ist bei mir verlinkt.
Bisher nur Gutes zu berichten, kaufe i.d.R. auch bei etablieren Händlern. Selbst die Gewährleistung einer NVMe bei Mindfactory nach Insolvenz und Übernahme Heise, ist sauber abgewickelt worden.
 
Ich hatte mal Schwierigkeiten mit einem TV von Alternate.
Gerät ging kurz vor Ablauf der 2 Jahre kaputt.
Nach ettlichem hin- und her mit dem Kundendienst von Alternate und dem Hersteller,
wollte Alternate nicht umtauschen sondern das Geld erstatten, abzüglich einer großzügigen Summe für die Nutzungsdauer in der das Gerät funktioniert hat.
Ein Ersatzgerät wollte man uns nicht geben, da dieses Modell nicht mehr verkauft wird. (Die Modelle wechseln ja jährlich)

Haben wir uns nicht drauf eingelassen und ich habe denen dann ein nahezu gleichwertiges lieferbares Gerät des selben Herstellers zu vergleichbarem Preis gezeigt.
Das wurde uns dann geliefert und läuft jetzt schon ein paar Jahre ohne Zwischenfall.

Ohne unsere Hartnäckigkeit hätte man uns mit ca. 150 € und ohne funktionierendes Gerät abgespeist.

Natürlich ist die Situation bei RAM durch die Preissteigerung jetzt noch ne ganz andere Herausforderung und man kann sich da auf einen langen Streit mit Händler und/oder Hersteller einstellen.
 
Die zweijährigen Gewährleistungsfrist und die darauf ggf. bestehenden Ansprüche lesen sich ja sehr nett.
Nur bei entsprechend horrenden Kosten für den Verkäufer glaube ich nicht, dass dieser so einfach Ersatz liefert, wenn das erste Jahr vorbei ist. Auf Grund der Beweislastumkehr kann ich mir gut vorstellen, dass einige Händler hier auf stur stellen.
Nachzuweisen, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war, ist fast unmöglich.

Auch der Hinweis auf die Gattungsware liest sich mMn schöner als es wirklich ist. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass der Händler einen vergleichbaren z.B. RAM-Riegel liefern kann.
Zitat:
Die Gattungsware grenzt sich von dem Stückgut ab, weil die Waren beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können. Der Vorteil besteht darin, dass die Lieferung von Gattungswaren für den Verkäufer niemals unmöglich wird.

Außerdem:
Der Gattungskauf grenzt sich vom Stückkauf ab, weil es sich hierbei nicht um eine individuell bestimmbare Ware handelt. Der Verkaufsgegenstand weist Merkmale auf, die sich bei einer Reihe von Gegenständen zeigen. Abgrenzungsmerkmale wie z. B. Farben oder Muster, spielen beim Gattungskauf keine Rolle.

Wenn überhaupt sehe ich in der jetzigen Situation nur eine realistische Chance, wenn es eine Herstellergarantie für das defekte Teil gibt.

Cunhell
 
In der Theorie funktioniert das alles. Geht mal zu Sa*** oder Me*** Ma***. Dort wird bei Mängeln zu 99% den Käufer mitgeteilt, das die Ware zum Hersteller geschickt werden muss (!). Einen Austausch oder sogar Geld zurück wird es da nicht geben. Kommt man dann mit BGB XY, wird einfach behauptet, der Markt kann die Ware nicht wirtschaftlich beschaffen. Und jetzt stehst du da wie Hein Blöd und kommst dir total verar***t vor.
 
In der Theorie funktioniert das alles. Geht mal zu Sa*** oder Me*** Ma***. Dort wird bei Mängeln zu 99% den Käufer mitgeteilt, das die Ware zum Hersteller geschickt werden muss (!). Einen Austausch oder sogar Geld zurück wird es da nicht geben. Kommt man dann mit BGB XY, wird einfach behauptet, der Markt kann die Ware nicht wirtschaftlich beschaffen. Und jetzt stehst du da wie Hein Blöd und kommst dir total verar***t vor.
Dann muss Saturn oder Mediamarkt aber dein defektes Produkt reparieren. Die können nicht einfach sagen wir machen gar nichts, würden die so handeln, würde es die schon längst nicht mehr geben. Und bei mir liefen auch zwei Defekte Handy Retouren problemlos über die ab, klar sind die nicht so gut wie Amazon und man kann halt sich auf längere Wartezeiten einstellen, aber das Produkt bekommt man trotzdem entweder repariert, ausgetauscht oder Kaufpreis dafür erstattet zurück. Es ist tatsächlich eher so, dass kleinere Händler viel eher Faxen machen, weil je nachdem um welches Produkt es sich handelt, muss der Kunde halt erst mim Anwalt kommen, damit der Händler nachgibt.
Die zweijährigen Gewährleistungsfrist und die darauf ggf. bestehenden Ansprüche lesen sich ja sehr nett.
Nur bei entsprechend horrenden Kosten für den Verkäufer glaube ich nicht, dass dieser so einfach Ersatz liefert, wenn das erste Jahr vorbei ist. Auf Grund der Beweislastumkehr kann ich mir gut vorstellen, dass einige Händler hier auf stur stellen.
Nachzuweisen, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war, ist fast unmöglich.

Auch der Hinweis auf die Gattungsware liest sich mMn schöner als es wirklich ist. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass der Händler einen vergleichbaren z.B. RAM-Riegel liefern kann.
Zitat:
Die Gattungsware grenzt sich von dem Stückgut ab, weil die Waren beliebig gegeneinander ausgetauscht werden können. Der Vorteil besteht darin, dass die Lieferung von Gattungswaren für den Verkäufer niemals unmöglich wird.

Außerdem:
Der Gattungskauf grenzt sich vom Stückkauf ab, weil es sich hierbei nicht um eine individuell bestimmbare Ware handelt. Der Verkaufsgegenstand weist Merkmale auf, die sich bei einer Reihe von Gegenständen zeigen. Abgrenzungsmerkmale wie z. B. Farben oder Muster, spielen beim Gattungskauf keine Rolle.

Wenn überhaupt sehe ich in der jetzigen Situation nur eine realistische Chance, wenn es eine Herstellergarantie für das defekte Teil gibt.

Cunhell
Also ich sehe das ähnlich wie du und ich kann mir vorstellen, dass viele kleinere neue Händler tatsächlich jetzt alleine durch Defekte easy unglaublichen Reibach machen könnten und einige Händler diesen Weg auch gehen werden, aber ich denke kurzfristig ist das für den Händler vllt profitabel, aber in der heutigen Zeit schießt man sich damit schnell ins eigene Knie, weil die daraus resultierenden schlechten Kundenbewertungen für kleine Online Händler schnell größeren Schaden bedeuten können, als dass es für den Händler worth IT wäre, weil der Händler möchte ja am liebsten dir über mehrere Jahre mehrere Systeme verkaufen und nen guten Ruf aufbauen/bewahren, als nur einmal dir was zu verkaufen und dann davon zu profitieren. Und größere Händler behaupte ich halt einfach mal sind eh schon erfolgreich genug, als dass Sie darauf angewiesen wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
nichts neues seit jahrzehnten...
wenn der kunde bei einem defekt dem händler dreimaliges nachbessern zugestehen muss und erst danach auf wandlung bestehen kann, warum sollte der händer dann sofort auf wandlung bestehen können? das amcht kein sinn und ist eindeutig rechtswiedrig da ungleiche behandlung und vorteilnahme.

aber einige verstehen das hier offensichtlich trotzdem falsch. es gibt bei garantie keine zwei jahre. es sind 6 monate garantie und anschliessend 1,5 jahre gewährleistung. der unterschied ist das bei garantie der händler beweisen muss das der schaden beim kauf nicht vorhanden war und bei gewährleistung muss der kunde beweisen das der fehler bereits ab werk vorhanden war. das war bisher in der regel kein problem, aber nur deshalb nicht weil händler das einfach gemacht haben. technisch gesehen können die sich hinstellen und sagen, beweise das der hersteller schuld ist. die meisten werden dann feststellen das sie ein echtes problem haben genau dies zu tun.
In der Theorie funktioniert das alles. Geht mal zu Sa*** oder Me*** Ma***. Dort wird bei Mängeln zu 99% den Käufer mitgeteilt, das die Ware zum Hersteller geschickt werden muss (!). Einen Austausch oder sogar Geld zurück wird es da nicht geben. Kommt man dann mit BGB XY, wird einfach behauptet, der Markt kann die Ware nicht wirtschaftlich beschaffen. Und jetzt stehst du da wie Hein Blöd und kommst dir total verar***t vor.
ich habe mal bei media markt gearbeitet und kann sagen, da wurde alles getauscht. ich habe mal eine tütte mit pc zubehört in die hand gedrückt bekommen, das sah aus wie müll! habe gescheckt ob alles das ist, dem typen ein zettel in die hand gedrückt und damit ist er zur kasse geganegn und hat seinen vollen kaufpreis bekommen. es wurde immer alles zurück genommen, gründe waren egal, sollange es die bezeichnete ware war. also auch dann wenn es keinen schaden gab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich am 12. Januar 2026 zu Proshop als die angemerkt hatten, dass ich vom 96gb Kit (gekauft für 220 Euro, jetzt 1.500 Euro) nur einen Stick zurückgeschickt hatte:
[...] was ist denn das vermutete Resultat dann? Bekomme ich dann ein komplettes Kit wieder? Weil wenn z.B. einfach der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, angesichts der aktuellen Liefer- und Preissituation, dann ist es für mich attraktiver, den einen funktionierenden Stick einfach zu behalten und mit dem zu arbeiten. [...]

Proshop:
[...] wenn Sie den zweiten Ram-Stick einsenden wird Ihnen hier aller Voraussicht nach der Kaufbetrag zurück erstattet, da will Ich ganz ehrlich mit Ihnen sein. [...]
 
"Scheitert die Nachbesserung, hat der Käufer laut Kost grundsätzlich das Recht, vom gesamten Vertrag zurückzutreten und das vollständige Set gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben."

Und da liegt der Hund begraben...der Händler kann immer vorbringen, dass er einen Ersatz nicht liefern kann, oder (vielleicht!) erst in Monaten. Wer wartet da schon so lange mit dem Prinzip Hoffnung?
Und dann bekommt der Käufer eben nur genau den Kaufpreis erstattet.
 
einige verstehen das hier offensichtlich trotzdem falsch. es gibt bei garantie keine zwei jahre. es sind 6 monate garantie und anschliessend 1,5 jahre
Selten so etwas falsches gelesen.

Gewährleistung muss der Händler geben.
Bei Neuware sind es 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach einem Jahr.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers. Die Laufzeit ist variabel und kann sich mit der Gewährleistung überschneiden. Hebt aber nicht die Gewährleistung auf.
 
und wie oder wo steht kann man seine rechte durchsetzen?

egal ob es jetzt de de oder de at betrifft?

ich will ja nicht das thema konkurs oder keine mitarbeit da andeuten.


und gewisse unternehmen die in diesem thema hervorgehoben wurden sind laut diversen themen schon nach china verkauft worden. bei der at spalte weigert sich at, da sagt das unternehmen notfalls werde man alle filialen in at zudrehen


das recht ist nett, nur das hat man nicht. der staat nimmt sich alles heraus aus dem gewaltmonopol.

ich kann keinen elektrohaendler empfehlen. keinen. soziales oder korrektes moralisch richtiges handeln gilt nicht. es gilt dies zu tun, wo der kleinste finanzielle schaden ist für das unternehmen. das betrifft auch das aussitzen und hinausziehen von solchen ansprüchen. nur 1 viertelmitarbeiter für reklamantionen obwohl man mehrere mitarbeiter hierfür benötigt. usw.
 
Ich am 12. Januar 2026 zu Proshop als die angemerkt hatten, dass ich vom 96gb Kit (gekauft für 220 Euro, jetzt 1.500 Euro) nur einen Stick zurückgeschickt hatte:
Ich bin selbst in der Branche tätig und kann bestätigen, dass jeder Hersteller bei einem defekten RAM-Riegel verlangt, dass der komplette Kit eingeschickt wird – andernfalls wird die RMA nicht bearbeitet. Früher wurden solche Fälle jedoch problemlos abgewickelt und die Komponenten einfach ausgetauscht.
Heutzutage erstatten die Hersteller in vielen Fällen nur noch den Einkaufspreis. Das bedeutet, dass der Händler lediglich einen Bruchteil von dem zurückerhält, was er dem Endkunden schuldet, und somit auf den restlichen Kosten sitzen bleibt.
 
Ich bin selbst in der Branche tätig und kann bestätigen, dass jeder Hersteller bei einem defekten RAM-Riegel verlangt, dass der komplette Kit eingeschickt wird – andernfalls wird die RMA nicht bearbeitet. Früher wurden solche Fälle jedoch problemlos abgewickelt und die Komponenten einfach ausgetauscht.
Heutzutage erstatten die Hersteller in vielen Fällen nur noch den Einkaufspreis. Das bedeutet, dass der Händler lediglich einen Bruchteil von dem zurückerhält, was er dem Endkunden schuldet, und somit auf den restlichen Kosten sitzen bleibt.

Nennt sich aber dann halt unternehmerisches Risiko...
 
Vor 4 Monaten ist mein 14900KS abgeraucht. Ganz typische Degradierung wegen 1. Charge und fehlerhaften Biosen in der Anfangszeit. Intel hat von sich aus gesagt, jeder bekommt dann eine neue, so wie ich auch problemlos eine neue bekommen habe. Wie ordnet Herr Anwalt das ein?

Wenn man als Kunde rechtliche Überlegungen führen muss, war man doch von vornherein falsch.
 
Ein Unternehmen welches bei einem RAM Kit aus finanziellen Gründen die Pflicht des Umtauschs gegen ein neues Kit verweigert und dann noch zusätzlich den intakten RAM Riegel nach Rücksendung des Kits behält und dann den Käufer mit einem Bruchteil des aktuellen Werts des noch intakten RAM Riegels abspeist, sollte, sofern das in großem Stil erfolgt, als kriminelle Vereinigung behandelt werden, inkl. Enteignung des Unternehmens und Inhaftierung der Verantwortlichen wegen Betrugs. In Deutschland wird so etwas aber garantiert nicht passieren.
 
Zurück