Sn0w1
Freizeitschrauber(in)
Hallo zusammen,
bereits im Dezember gab es eine Gerichtsverhandlung des LG Hamburg im Fall Blizzard vs. Bossland. Bossland ist bereitsteller von zwei der größten Bots für WoW. Nach momentanen Stand wird Bossland dieses Verfahren wohl verlieren, und den Vertrieb der Bots in ganz Deutschland einstellen müssen. Dieses Urteil, welches am 29.1.13 verkündet wird, wird allerdings wirklich NUR für Deutschland gelten. Bossland hat allerdings schon im Dezember angekünfigt in Berufung zu gehen.
Eine kleine zusammenfassung zu dem letzten Gerichtstermin gab es im übrigen von Bossland selbst (Vollzitat aus dem Forum):
Kurze Zusammenfassung vom 4. Dezember 2012
Unsere Verhandlung war angesetzt für 11:45 - 12:00, ganze 15 Minuten - meine Anwälte hatten 4 grosse Ordner mit. Dass es nicht dazu kam diese zu verwenden, ist eine andere Sache, aber leider ging es nicht um 11:45 los, sondern wir mussten uns bis etwa 12:50 gedulden.
Danach meinten die Richter, dass an sich alles sehr klar ist, wir sind Wettbewerber, auf die ABG kommt es nicht an, ob die eingebungen sind oder nicht, aber das Spiel hätte Spielregeln.
Jeder müsse sich diese Aktiv besorgen, wenn er am Spielbetrieb teilnehmen wolle. Dass die Spielregeln in den AGB versteckt sind, zumindest teilweise, und es auf die AGB nicht ankommt, hat nicht nur mich zum Nachdenken gebracht.
Honorbuddy wurde dann auch mit einem Würfel in "Mensch ärger dich nicht" verglichen, der nur sechser wirft. Es wurde auch erwähnt, dass es bei WOW um Kommunikation geht, d.h. um die Unternahltung /Chat zwischen spielern, die Erwähnung kam vom Richter und war in keinem der Anträge jemals beschrieben worden, dass WOWs Ziel das Kommunizieren sei.
Und weil Bots ja nicht kommunizieren könnten, was ich stark bezweifele, da wir entsprechende Plug-Ins haben, die sich selbständig unterhalten können, wären Bots auch nicht angebracht in einem Spiel wie WOW.
Ich habe des öffteren meinen Kupf in kurzen Rhythmen von links nach rechts bewegt, bei all dem Schwachsinn den ich da gehört habe.
Entscheidend bleibt:
Alte Kunden können die Software nutzen, auch nach dem 29. Januar - aber nur so lange bis Sie ein Update von HB benötigen, denn:
Ab dem 29. Januar wird aller voraussicht nach der Vertrieb verboten sein in Deutschland, das schließt ein den Verkauf und das zu Verfügung stellen von Updates für HB.
Nach dem 29. Januar 2013 gehen wir sofort in Berufung, das bedeutet dennoch eine Auszeit für deutsche User die durchaus auch mehrere Monate sein kann, sollte denn Blizzard WOW am 30.01.2013 updaten.
Leider hat das Urteil einige Schwachstellen:
1. Es ist weiterhin möglich über einen Proxy den Service zu nutzen.
2. In der Verhandlung geht es nur um EINEN von den zwei Bots.
Puntk 3 ist meiner Ansicht nach die größte und schwerwiegendste Schwachstelle:
3. Bossland darf weiterhin Support für die deutschen User bereitstellen. Für Bossland heißt das: Support für das Produkt = Updates für das Produkt und das ganze Urteil wäre fast schon ausgehebelt. Einzig und allein der Vertrieb in Deutschland wäre damit verboten. Das würde also heißen das alle die bereits eine Lebenszeit Lizenz gekauft haben das Programm weiterhin normal nutzen dürfen, und alle anderen können sich die Keys weiterhin via Proxy kaufen.
Weiter weist Bossland im o.g. Vollzitat einige Schwachstellen auf, welche eine gute Gelegenheit geben das Urteil ungültig zu machen.
Ich werd das ganze mal weiter beobachten
So long
Sn0w1
Quellen: Offizielles Bossland Honorbuddy Forum
bereits im Dezember gab es eine Gerichtsverhandlung des LG Hamburg im Fall Blizzard vs. Bossland. Bossland ist bereitsteller von zwei der größten Bots für WoW. Nach momentanen Stand wird Bossland dieses Verfahren wohl verlieren, und den Vertrieb der Bots in ganz Deutschland einstellen müssen. Dieses Urteil, welches am 29.1.13 verkündet wird, wird allerdings wirklich NUR für Deutschland gelten. Bossland hat allerdings schon im Dezember angekünfigt in Berufung zu gehen.
Eine kleine zusammenfassung zu dem letzten Gerichtstermin gab es im übrigen von Bossland selbst (Vollzitat aus dem Forum):
Kurze Zusammenfassung vom 4. Dezember 2012
Unsere Verhandlung war angesetzt für 11:45 - 12:00, ganze 15 Minuten - meine Anwälte hatten 4 grosse Ordner mit. Dass es nicht dazu kam diese zu verwenden, ist eine andere Sache, aber leider ging es nicht um 11:45 los, sondern wir mussten uns bis etwa 12:50 gedulden.
Danach meinten die Richter, dass an sich alles sehr klar ist, wir sind Wettbewerber, auf die ABG kommt es nicht an, ob die eingebungen sind oder nicht, aber das Spiel hätte Spielregeln.
Jeder müsse sich diese Aktiv besorgen, wenn er am Spielbetrieb teilnehmen wolle. Dass die Spielregeln in den AGB versteckt sind, zumindest teilweise, und es auf die AGB nicht ankommt, hat nicht nur mich zum Nachdenken gebracht.
Honorbuddy wurde dann auch mit einem Würfel in "Mensch ärger dich nicht" verglichen, der nur sechser wirft. Es wurde auch erwähnt, dass es bei WOW um Kommunikation geht, d.h. um die Unternahltung /Chat zwischen spielern, die Erwähnung kam vom Richter und war in keinem der Anträge jemals beschrieben worden, dass WOWs Ziel das Kommunizieren sei.
Und weil Bots ja nicht kommunizieren könnten, was ich stark bezweifele, da wir entsprechende Plug-Ins haben, die sich selbständig unterhalten können, wären Bots auch nicht angebracht in einem Spiel wie WOW.
Ich habe des öffteren meinen Kupf in kurzen Rhythmen von links nach rechts bewegt, bei all dem Schwachsinn den ich da gehört habe.
Entscheidend bleibt:
Alte Kunden können die Software nutzen, auch nach dem 29. Januar - aber nur so lange bis Sie ein Update von HB benötigen, denn:
Ab dem 29. Januar wird aller voraussicht nach der Vertrieb verboten sein in Deutschland, das schließt ein den Verkauf und das zu Verfügung stellen von Updates für HB.
Nach dem 29. Januar 2013 gehen wir sofort in Berufung, das bedeutet dennoch eine Auszeit für deutsche User die durchaus auch mehrere Monate sein kann, sollte denn Blizzard WOW am 30.01.2013 updaten.
Leider hat das Urteil einige Schwachstellen:
1. Es ist weiterhin möglich über einen Proxy den Service zu nutzen.
2. In der Verhandlung geht es nur um EINEN von den zwei Bots.
Puntk 3 ist meiner Ansicht nach die größte und schwerwiegendste Schwachstelle:
3. Bossland darf weiterhin Support für die deutschen User bereitstellen. Für Bossland heißt das: Support für das Produkt = Updates für das Produkt und das ganze Urteil wäre fast schon ausgehebelt. Einzig und allein der Vertrieb in Deutschland wäre damit verboten. Das würde also heißen das alle die bereits eine Lebenszeit Lizenz gekauft haben das Programm weiterhin normal nutzen dürfen, und alle anderen können sich die Keys weiterhin via Proxy kaufen.
Weiter weist Bossland im o.g. Vollzitat einige Schwachstellen auf, welche eine gute Gelegenheit geben das Urteil ungültig zu machen.
Ich werd das ganze mal weiter beobachten

So long
Sn0w1
Quellen: Offizielles Bossland Honorbuddy Forum
Zuletzt bearbeitet:

