Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

MetpleK

Kabelverknoter(in)
Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

Hallo,

Ich habe vor 20 Monaten über MindFactory eine ASUS GeForce GTX 670 erworben, bei der vor kurzer Zeit der Kühler den Geist aufgegeben hat.
Da ja noch Garantie auf der Karte war, habe ich diese an MindFactory zur Reparatur zurückgeschickt. Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass für alle Gewährleistungsfälle ab 6 Monaten nach Kauf der Karte der Hersteller (also ASUS) zustädnig ist.
Also wurde die Karte von MF and ASUS für die Reparatur weitergegeben. So weit so gut. 4-5 Wochen später habe ich von MF eine Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, das ASUS den Schaden für irreparabel hält und ich meine Bankdaten an MF weitergeben soll damit Sie mir den Restwert von 100,05 € überweisen können. Ich habe auf die Mail NICHT reagiert, da ich beruflich Auswärts unterwegs war und keine Zeit dafür hatte. Als ich zurückkam musste ich feststellen, das MF mir die 100,05 € einfach auf meine Bank überwiesen hat. Als ich mich daraufhin telefonisch bei MF gemeldet hab, um diese rechtswidrige Art gewährtleistungs fälle zu regeln zu bemängeln, wurde mir gesagt, das ASUS den Schade für Irreparabel hält, da es dieses Modell nicht mehr gibt und demenstprechend keine Ersatzteile mehr dafür zu bekommen sind. Weiterhin hieß es, das Asus mir keine gleichwertige Ersatzkarte zur verfügung stellt und ich mich mit dem Restwert zufrieden geben muss.

Nun meine Frage an den ASUS-Support:

Was soll das heißen "der Schaden war irreparabel"? Dann müsste man mir eine funktionstüchtige Ersatz-Karte geben. Das ist doch der Sinn der Sache.
Nach meinem Verständnis müsstes ich vom Hersteller eine Austauschkarte bekommen, die funktioniert. Diese müsste dann nach deutschem Recht "vergleichbar" sein.
Das wäre nach meiner Auffassung mindestens eine GTX760 oder GTX960 (wobei beide etwas langsamer sind als die 670). Das würde ich du jedoch tolerieren.
Eine "Herstellergarantie", die bei einem Totaldefekt nicht eintritt, ist Täuschung / Betrug!!!! Und es Auf diese Art und Weise zu regelen erst Recht:

Urteil > C-404/06 | EuGH - Warenumtausch: Käufer muss nicht für Abnutzung aufkommen < kostenlose-urteile.de

Eine 105€ Gutschrift ist auch nicht hinzunehmen. Damit hätte ASUS das Defektrisiko auf mich ausgelagert, was dem Sinn der 2 jährigen Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, widerspricht.
Wie soll ich für das Geld einen gleichwertigen Ersatz finden? Einen 1:1-Ersatz, was die Leistung betrifft, kannst ich damit einfach nicht kaufen!!!
ich sollte mir etwas kaufen können und mir sicher sein, dass es bei ordnungsgemäßem Gebrauch 2 Jahre lang hält.

Ich bitte um eine sofortige Klärung des Falles!


Gruß


MetpleK
 
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Hi,
das ist halt der ASUS Support von den kannst du und darfst du nichts erwarten. Hatte da bisher auch nur Probleme. Würde hier mal die Verbraucherschutzzentrale benachrichtigen die können dir da bestimmt helfen. Oder du gehst zu einem Rechtsverdreher und lässt dir helfen!

Gruß Niklas
 
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Wo du die 2 jährige Gewährleistung erwähnst. Hast du denn beweisen können das der Schaden nicht durch dich entstanden ist? Und nur die reine Spiele Leistung heißt auch nicht unbedingt gleichwertig.

Die Karte ist 3 Jahre und 2 Generationen alt. Wer soll das alles lagern?

Die Tatsache das du nur das Geld bekommen hast nicht aber die Karte sehe ich da vll als Problem. Trotzdem hattest du die Zeit zu lesen abe nicht zu schreiben: Nein kein Geld gebt mir die karte zurück?

Edit: Dein Fall und der verlinkte beinhalten nicht das gleiche.
 
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AW: Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

Normalerweise wird ja mit der gleichen Karte, oder dem Nachfolger (also 770 bzw. 970) ersetzt.
 
AW: Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

Nicht bei asus^^ ich soll die Reparatur meiner Karte selbst zahlen trotz Garantie...
 
AW: Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

@TE

Ich denke du solltest dir den Unterschied zwischen Garantie (Asus) und Gewährleistung (Mindfactory) noch einmal sehr genau vor Augen führen: Gewährleistung und Garantie - Was sind die Unterschiede - Rechtsanwalt Grau

Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Händler, nicht gegenüber dem Hersteller. Asus kann im Rahmen seiner Garantiebedingungen nahezu frei bestimmen, was es im Falle eines Defekts machen will. Restwertgutschriften sind leider ein gewohntes Bild. Mindfactory wiederum muss als Händler einen Gewährleistungsanspruch erfüllen, der sich aus dem Gesetz ergibt und auch nicht eingeschränkt werden kann. Dummerweise gibt es eine Beweislastumkehr 6 Monaten nach dem Kauf. Darauf hat Mindfactory Bezug genommen und sich rechtlich vollkommen korrekt aus der Affäre gezogen. Nach 6 Monaten bist du in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt (!) bestanden hat. Der Defekt also auf eine vom Vertrag abweichende Beschaffenheit zurückzuführen ist. Dieser Beweis ist zumeist nicht ohne großen Aufwand zu erledigen.

Mein Tipp an dich: Die Sache abhaken und das nächste Mal sehr genau abwägen wo du etwas kaufst und bei welchem Hersteller. Von diesem kannst du dir gegebenenfalls die Garantieerklärung geben lassen. Hierauf wiederum hast du einen gesetzlich geregelten Anspruch. Diese Garantieerklärung kannst du dir übrigens auch jetzt noch geben lassen. Kann ja sein, dass dort gar keine Restwertgutschrift geregelt ist. ;)
 
AW: Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

So weit so gut. 4-5 Wochen später habe ich von MF eine Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, das ASUS den Schaden für irreparabel hält und ich meine Bankdaten an MF weitergeben soll damit Sie mir den Restwert von 100,05 € überweisen können. [...] Weiterhin hieß es, das Asus mir keine gleichwertige Ersatzkarte zur verfügung stellt und ich mich mit dem Restwert zufrieden geben muss.
Diese Infos sind zum Verständnis deines Problems wichtig. Leider fehlten sie in deinem ursprünglichen Thread.

MF hat dich also (indirekt) auf deine Beweispflicht bezüglich der Gewährleistung verwiesen und die alternativ greifende Garantie von ASUS sieht nur eine Zeitwerterstattung vor. Das von mir verlinkte EuGH-Urteil (welches du oben nochmal zitiert hast) greift nicht bei Garantien - diese sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Daher sind die von Pokerclock über mir gemachten Ausführungen absolut korrekt.
 
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AW: Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!

Es wäre interessant zu wissen, welcher Schaden irreparabel ist. Weil ein defekter Lüfter lässt sich tauschen - selbst wenn es dann nicht mehr das Exemplar aus 2013 ist.

Ansonsten ist es wohl rechtlich alles (leider) komplett gerechtfertigt.
 
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