Graka Kaputt = Garantiefall und ASUS bietet keine funktionstüchtige Ersatz-Karte!
Hallo,
Ich habe vor 20 Monaten über MindFactory eine ASUS GeForce GTX 670 erworben, bei der vor kurzer Zeit der Kühler den Geist aufgegeben hat.
Da ja noch Garantie auf der Karte war, habe ich diese an MindFactory zur Reparatur zurückgeschickt. Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass für alle Gewährleistungsfälle ab 6 Monaten nach Kauf der Karte der Hersteller (also ASUS) zustädnig ist.
Also wurde die Karte von MF and ASUS für die Reparatur weitergegeben. So weit so gut. 4-5 Wochen später habe ich von MF eine Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, das ASUS den Schaden für irreparabel hält und ich meine Bankdaten an MF weitergeben soll damit Sie mir den Restwert von 100,05 € überweisen können. Ich habe auf die Mail NICHT reagiert, da ich beruflich Auswärts unterwegs war und keine Zeit dafür hatte. Als ich zurückkam musste ich feststellen, das MF mir die 100,05 € einfach auf meine Bank überwiesen hat. Als ich mich daraufhin telefonisch bei MF gemeldet hab, um diese rechtswidrige Art gewährtleistungs fälle zu regeln zu bemängeln, wurde mir gesagt, das ASUS den Schade für Irreparabel hält, da es dieses Modell nicht mehr gibt und demenstprechend keine Ersatzteile mehr dafür zu bekommen sind. Weiterhin hieß es, das Asus mir keine gleichwertige Ersatzkarte zur verfügung stellt und ich mich mit dem Restwert zufrieden geben muss.
Nun meine Frage an den ASUS-Support:
Was soll das heißen "der Schaden war irreparabel"? Dann müsste man mir eine funktionstüchtige Ersatz-Karte geben. Das ist doch der Sinn der Sache.
Nach meinem Verständnis müsstes ich vom Hersteller eine Austauschkarte bekommen, die funktioniert. Diese müsste dann nach deutschem Recht "vergleichbar" sein.
Das wäre nach meiner Auffassung mindestens eine GTX760 oder GTX960 (wobei beide etwas langsamer sind als die 670). Das würde ich du jedoch tolerieren.
Eine "Herstellergarantie", die bei einem Totaldefekt nicht eintritt, ist Täuschung / Betrug!!!! Und es Auf diese Art und Weise zu regelen erst Recht:
Urteil > C-404/06 | EuGH - Warenumtausch: Käufer muss nicht für Abnutzung aufkommen < kostenlose-urteile.de
Eine 105€ Gutschrift ist auch nicht hinzunehmen. Damit hätte ASUS das Defektrisiko auf mich ausgelagert, was dem Sinn der 2 jährigen Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, widerspricht.
Wie soll ich für das Geld einen gleichwertigen Ersatz finden? Einen 1:1-Ersatz, was die Leistung betrifft, kannst ich damit einfach nicht kaufen!!!
ich sollte mir etwas kaufen können und mir sicher sein, dass es bei ordnungsgemäßem Gebrauch 2 Jahre lang hält.
Ich bitte um eine sofortige Klärung des Falles!
Gruß
MetpleK
Hallo,
Ich habe vor 20 Monaten über MindFactory eine ASUS GeForce GTX 670 erworben, bei der vor kurzer Zeit der Kühler den Geist aufgegeben hat.
Da ja noch Garantie auf der Karte war, habe ich diese an MindFactory zur Reparatur zurückgeschickt. Mir wurde per Mail mitgeteilt, dass für alle Gewährleistungsfälle ab 6 Monaten nach Kauf der Karte der Hersteller (also ASUS) zustädnig ist.
Also wurde die Karte von MF and ASUS für die Reparatur weitergegeben. So weit so gut. 4-5 Wochen später habe ich von MF eine Mail bekommen, in der mir gesagt wurde, das ASUS den Schaden für irreparabel hält und ich meine Bankdaten an MF weitergeben soll damit Sie mir den Restwert von 100,05 € überweisen können. Ich habe auf die Mail NICHT reagiert, da ich beruflich Auswärts unterwegs war und keine Zeit dafür hatte. Als ich zurückkam musste ich feststellen, das MF mir die 100,05 € einfach auf meine Bank überwiesen hat. Als ich mich daraufhin telefonisch bei MF gemeldet hab, um diese rechtswidrige Art gewährtleistungs fälle zu regeln zu bemängeln, wurde mir gesagt, das ASUS den Schade für Irreparabel hält, da es dieses Modell nicht mehr gibt und demenstprechend keine Ersatzteile mehr dafür zu bekommen sind. Weiterhin hieß es, das Asus mir keine gleichwertige Ersatzkarte zur verfügung stellt und ich mich mit dem Restwert zufrieden geben muss.
Nun meine Frage an den ASUS-Support:
Was soll das heißen "der Schaden war irreparabel"? Dann müsste man mir eine funktionstüchtige Ersatz-Karte geben. Das ist doch der Sinn der Sache.
Nach meinem Verständnis müsstes ich vom Hersteller eine Austauschkarte bekommen, die funktioniert. Diese müsste dann nach deutschem Recht "vergleichbar" sein.
Das wäre nach meiner Auffassung mindestens eine GTX760 oder GTX960 (wobei beide etwas langsamer sind als die 670). Das würde ich du jedoch tolerieren.
Eine "Herstellergarantie", die bei einem Totaldefekt nicht eintritt, ist Täuschung / Betrug!!!! Und es Auf diese Art und Weise zu regelen erst Recht:
Urteil > C-404/06 | EuGH - Warenumtausch: Käufer muss nicht für Abnutzung aufkommen < kostenlose-urteile.de
Eine 105€ Gutschrift ist auch nicht hinzunehmen. Damit hätte ASUS das Defektrisiko auf mich ausgelagert, was dem Sinn der 2 jährigen Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber beabsichtigt hat, widerspricht.
Wie soll ich für das Geld einen gleichwertigen Ersatz finden? Einen 1:1-Ersatz, was die Leistung betrifft, kannst ich damit einfach nicht kaufen!!!
ich sollte mir etwas kaufen können und mir sicher sein, dass es bei ordnungsgemäßem Gebrauch 2 Jahre lang hält.
Ich bitte um eine sofortige Klärung des Falles!
Gruß
MetpleK
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