Graka Garantie Problem

SagaTious

Kabelverknoter(in)
Hiho ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe:

Ich hab ne ATI HD3870X2 in meinem PC, die ich neulich zurückgegeben habe (Garantiefall), da sie nicht ordentlich lief. Nach vierwöchiger Bearbeitungszeit habe ich ein anderes Modell (MSI statt Sapphire) als Austausch bekommen. Diese läuft auch einwandfrei.

Letztes Wochenende hab ich dann die alte (defekte) Graka wieder zurückbekommen mit der folgenden Nachricht:

Sehr geehrter Herr *******,
anbei erhalten Sie zu unserer Entlastung oben aufgefühten Artikel zurück, da der Hersteller die Garantie auf Grund mechanischer Beschädigung (Ecke beschädigt) abgelehnt hat.

Da die Garantie abgelehnt wurde soll ich nun entweder die Austauschkarte zurückschicken oder 300€ (Preis der Graka) zahlen.

Ich bin mir allerdings zu 100% sicher, dass es sich bei dem Schaden um einen Transportschaden handelt (als die Graka hier war hab ich sie nur eingebaut, gesehen dass sie nicht geht, wieder ausgebaut und zurück geschickt, der komplette Versand (auch seitens des Händlers/Herstellers) verlief in irgendwelchen (teils schlecht gepolsterten) Kartons, nie in der OVP).

Ich hab hier mal 2 Bilder vom "Schaden" gemacht, der allerdings ziemlich sicher nichts mit der Funktion der Karte zu tun hat.

http://img3.imagebanana.com/img/19vmmia4/thumb/graka1.jpg
http://img3.imagebanana.com/img/6oeliklw/thumb/graka2.jpg

Wie man (schlecht) sieht, ist an der beschädigten Ecke das Platinenmaterial etwas "aufgequollen" (vermutlich durch einen leichten Stoß auf die Ecke).

Also die Frage: Was soll ich machen? :confused:

Danke im Vorraus,
SagaTious

PS: Es könnte sein (bin mir nicht 100%ig sicher), dass der Schaden bereits bei der ersten Lieferung des Händlers vorhanden war (das Modell war bereits ein Austauschmodell, da die Graka davor auch schon nicht ordentlich funktionierte), jedoch bin ich nicht weiter darauf eingegangen, da dieser "Schaden" wohl kaum Funktionsbeeinträchtigend ist!?
 
Als erstes würde ich per mail-Kontakt ein Bisschen mit dem Händler "streiten" (aber höflich und sachlich bleiben!). Manche Händler geben schnell nach, wenn sie sehen, dass der Kunde bereit ist, sich für sein Recht einzusetzen.

Sollte das nicht der Fall sein, würde ich eher die Austauschkarte zurückschicken und mir eine HD4870 für weitaus weniger Geld, als die geforderten 300 € holen, da diese ohnehin schneller ist, als eine HD3870 X2 ...

MfG, boss3D
 
Wann hattest du dir Karte gekauft? > Rechnungsdatum

Wenn es weniger als 6 Monate her ist, muss der Händler dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast.

Ist es länger her, musst du beweisen, dass du nicht an dem Schaden schuld bist. Die Garantie hat was die Beweispflicht angeht wohl die gleiche Regelung, wie die gesetzliche Gewährleistung. Es schadet aber mal nicht in die Garantieerklärung von Sapphire zu schauen.
 
@Pokerclock

Das passt wahrscheinlich nicht ganz zu meinem Problem. Die ERSTE Grafikkarte habe ich vor 6-7 Monaten gekauft. Diese war allerdings im Oktober letzten Jahres defekt und wurde eingeschickt. Nach ca 6 Wochen Bearbeitungszeit kam dann meine Austauschkarte. Diese habe ich eingebaut, direkt gesehen dass diese auch wieder Probleme macht und wieder eingeschickt (hierbei handelt es sich um die nun von der Garantie ausgeschlossene). Daraufhin (nach nochmals 4 Wochen Bearbeitungszeit) habe ich auf Nachfrage beim Händler ein Austauschmodell bekommen (Begründung:
Bisher war es dem Hersteller bedauerlicherweise noch nicht möglich, uns
entweder die reparierte Ware oder aber einen Austauschartikel zukommen zu
lassen.
)
Diese Austauschkarte habe ich seit ca. Ende Januar.
 
Ich habe jetzt nochmal im BGB-Kommentar nachgeschaut. Dummerweise habe ich nicht gefunden, was ich gesucht habe. Deshalb keine (juristische) Lösung für dein Problem.

Nur eines zur Vermeidung, damit sowas nicht mehr passiert. Das nächste Mal, wenn eine Sache kaputt geht, setzt du eine Frist zur Nacherfüllung (ca. 2 Wochen). Falls bis dahin vom Händler nix kam, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld wieder verlangen.

Mehr Infos hier: > http://extreme.pcgameshardware.de/b...imal-nacherfuellung-dann-erst-ruecktritt.html

Blöd ist, dass du keine Dokumentation hast, hinsichtlich des Transportes und der Verpackung.
 
Ich habe jetzt nochmal im BGB-Kommentar nachgeschaut. Dummerweise habe ich nicht gefunden, was ich gesucht habe. Deshalb keine (juristische) Lösung für dein Problem.

Nur eines zur Vermeidung, damit sowas nicht mehr passiert. Das nächste Mal, wenn eine Sache kaputt geht, setzt du eine Frist zur Nacherfüllung (ca. 2 Wochen). Falls bis dahin vom Händler nix kam, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld wieder verlangen.

Mehr Infos hier: > http://extreme.pcgameshardware.de/b...imal-nacherfuellung-dann-erst-ruecktritt.html
Schön gesagt, nur leider totaler Müll.
Erst nach nciht Einhaltung der 2 Frist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und die Frist muss auch ANGEMESSEN sein.
Ansonsten schiestte dir selber ins Bein.

Desweiteren hast du das Recht zur Ausbesserung - wie der Händler das macht, ist seine Sorge.
D.h., dass DU KEIN RECHT hast eine NEUE karte zu verlangen - wenn er die alte wieder instant setzt, musst du diese weiternutzen.

Wäre die GraKa z.b. nur ein DVI oder HDMI-Ausgang defekt, den du nciht nutzt, könntest du mit dem Händler vereinbaren (beisetiges schrfitliches Einverständis) dass er dir XX € erstattet dafür das du die Grafikkarte trotzdem behälst - aber das ist bei PCHW sehr selten der Fall.
 
Erst nach nciht Einhaltung der 2 Frist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Und die Frist muss auch ANGEMESSEN sein.
Ansonsten schiestte dir selber ins Bein.

Hättest du den Link dazu gelesen, hättest du dir die Zeilen sparen können, denn da steht drin, dass die Frist angemessen sein muss. Was angemessen ist, ergibt sich aus der Verkehrssitte. Bei einem Händler dessen gewöhnliches Geschäft der Verkauf von Computer-Hardware (dazu zählt auch die Grafikkarte) gehört, ist zu erwarten, dass dieser binnen zwei Wochen eine Grafikkarte dieser Art oder ähnlicher vertraglich vereinbarter Beschaffenheit besorgen kann.



Desweiteren hast du das Recht zur Ausbesserung - wie der Händler das macht, ist seine Sorge.
D.h., dass DU KEIN RECHT hast eine NEUE karte zu verlangen - wenn er die alte wieder instant setzt, musst du diese weiternutzen.

Das ist Falsch! Das Gesetz spricht von Nacherfüllung, nicht Nachbesserung. Das ist ein Unterschied. Die Nacherfüllung beinhaltet ein Wahlrecht für den Käufer. Ich zitiere aus dem Jauernig BGB-Kommentar §439 Rand-Nr.1, Seite 569

§439 konkretisiert den Anspruch des Käufers auf Lieferung einer mangelfreien Sache für den Zeitraum nach Gefahrübergang als Nacherfüllungsanspruch. Dieser ist nach Wahl des Käufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gerichtet.
Wäre die GraKa z.b. nur ein DVI oder HDMI-Ausgang defekt, den du nciht nutzt, könntest du mit dem Händler vereinbaren (beisetiges schrfitliches Einverständis) dass er dir XX € erstattet dafür das du die Grafikkarte trotzdem behälst - aber das ist bei PCHW sehr selten der Fall.

Das ist die Minderung gemäß §437 Nr.2 in Verbindung mit §441 BGB, die du als Alternative zur Nacherfüllung wählen kannst. Beides geht nicht. Du schmeißt Dinge zusammen, die nicht zusammen gehören.

Noch etwas in eigener Sache:

Ich reagiere persönlich und als Moderator sehr empfindlich auf Beiträge, deren erster Satz gleich das Wort "Müll" enthält und sich auf den Post eines anderen Users bezieht. Vor allem wenn der Inhalt grob fahrlässig falsch ist.

EDIT

Zudem passt es nicht zum Topic, also wenn du weiter diskutieren willst, dann bitte per PN.
 
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