Glasfaser Mitnahme in Wohnung mit inkludiertem Internet

Rhoodi

Schraubenverwechsler(in)
Hi,

ich ziehe demnächst um. Derzeit habe ich einen Glasfaseranschluss von Provider A.
In der neuen Wohnung wird der Glasfaseranschluss vom Vermieter gestellt und realisiert durch Provider B.

Habe ich in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht bei Provider A, weil die Glasfaser ja bereits durch Provider B belegt ist und das nicht durch meine eigene Beauftragung? Oder kann Provider A von mir verlangen, dass ich meinem Vermieter sage, er soll von Provider B die Faser freigeben lassen, um seinen Anschluss zu realisieren?

Eure Gedanken dazu interessieren mich.

Viele Grüße
 
Hi,

ich ziehe demnächst um. Derzeit habe ich einen Glasfaseranschluss von Provider A.
In der neuen Wohnung wird der Glasfaseranschluss vom Vermieter gestellt und realisiert durch Provider B.
Ich meine wenn Provider A, in der neuen Wohnung die Vertragsleistung erbringen kann, hat man kein Sonderkündigungsrecht, bin aber nicht sicher.
Ruf doch direkt deinen Anbieter an oder Mail Sie an.
Du kannst auf der Hompage deines Providers, die neue Adresse eingeben und prüfen ob die Dir deine vertraglich vereinbarte Leistung erbringen können wenn nicht hast Du Sonderkündigungsrecht meines Wissens.
 
Habe ich in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht bei Provider A, weil die Glasfaser ja bereits durch Provider B belegt ist und das nicht durch meine eigene Beauftragung? Oder kann Provider A von mir verlangen, dass ich meinem Vermieter sage, er soll von Provider B die Faser freigeben lassen, um seinen Anschluss zu realisieren?
Ich wüsste nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass dich zu diesem Vertrag zwingt. Wenn du mit denen keinen Vertrag abgeschlossen hast, ist das nicht dein Problem. Über die Nebenkosten dürfte das auch schwer werden, wenn du nicht willst.
 
Schau erstmal welcher Anbieter an der Adresse überhaupt mit bezogen werden kann, dann wird sich sicherlich der Rest auch von alleine ergeben. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass beide Anbieter dort jeweils ein Glasfaseranschluss haben. Kann dir dein Anbieter an deiner neuen Wohnung keine Internetverbindung anbieten, hast du nach meinem Wissen ein Sonderkündigungsrecht. Glaube, mit einem Umzug ist das ehe schon gegeben.
 
Hi,

ich ziehe demnächst um. Derzeit habe ich einen Glasfaseranschluss von Provider A.
In der neuen Wohnung wird der Glasfaseranschluss vom Vermieter gestellt und realisiert durch Provider B.

Habe ich in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht bei Provider A, weil die Glasfaser ja bereits durch Provider B belegt ist und das nicht durch meine eigene Beauftragung? Oder kann Provider A von mir verlangen, dass ich meinem Vermieter sage, er soll von Provider B die Faser freigeben lassen, um seinen Anschluss zu realisieren?

Eure Gedanken dazu interessieren mich.

Viele Grüße
Du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn bei deiner neuen Wohnung schon ein Anschluss durch deinen Vermieter gestellt wird und du keine Möglichkeit hast, deinen Aktuellen Anbieter dort weiter zu benutzen.

Ich wüsste nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass dich zu diesem Vertrag zwingt. Wenn du mit denen keinen Vertrag abgeschlossen hast, ist das nicht dein Problem. Über die Nebenkosten dürfte das auch schwer werden, wenn du nicht willst.
Inet Anschlüsse kann man auch über die NK Abrechnen. So machen dies einige Anbieter Bsp. Vonovia

Zu den Nebenkosten zählen aber auch alle laufenden Kosten, die nicht mit in die Warmmiete hineingerechnet werden. Also zum Beispiel Strom, Telefon oder Internet.
 
Inet Anschlüsse kann man auch über die NK Abrechnen. So machen dies einige Anbieter Bsp. Vonovia
Mir wäre neu, dass die sowas erzwingen können, wenn ein Mieter das nicht will. Wenn er das will ist es natürlich möglich.
Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV fällt 2024.
Nach meinem Kenntnisstand gab es sowas nie für Telefon oder Internet.
 
Mir wäre neu, dass die sowas erzwingen können, wenn ein Mieter das nicht will. Wenn er das will ist es natürlich möglich.
Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV fällt 2024.
Nach meinem Kenntnisstand gab es sowas nie für Telefon oder Internet.
Ja, das dies können Sie leider. Besonders wenn ein 24 Monatiges Monopol auf den Anschluss liegt.
Das ist meistens so, wenn Firma A (Regional Anbieter) in einem Gebiet Glasfaser ausbaut, dann haben Sie ein 24 Monatiges Monopol auf die Leitung (ausgenommen Telekom), danach kann man erst zu einem Fremd Anbieter wechseln über die gleiche Leitung.
 
Kommt aber ganz darauf an, was an einer Wohnungsadresse zur Verfügung steht.
Bei mir sieht es so aus:

Telekom
Ashampoo_Snap_Montag, 26. Juni 2023_02h25m13s_003_.png


Vodafone
Ashampoo_Snap_Montag, 26. Juni 2023_02h26m48s_004_.png


NetCologne
Ashampoo_Snap_Montag, 26. Juni 2023_02h28m03s_005_.png

(Upload sind es bis zu 100 MBit/s.)
Über Koaxialkabel (NetCologne) bekomme ich auch mein Kabelfernsehen seit 2011 (Einzug in diese Wohnung).
 
Mir wäre aber neu, dass man den Kunden zwingen kann, dieses Angebot anzunehmen.
Dies ist aber leider so. Bei mir hier im Ort, hatte erst vor kurzen ein Regional Anbieter ausgebaut und dieser hat ein 2 Jahres Monopol pro Kunde auf die Leitung, sprich man kann nur diesen einen Anbieter nehmen für zwei Jahre, danach kann man erst zu einem Fremd Anbieter gehen.

Ich weiß zwar nicht genau wie es große Wohnungsanbieter wie Vonovia machen. Aber ich gehe davon aus, das die bei einem Anbieter ein Großes kontingent einkaufen und dies dann ihn ihren Häusern bereit stellen für einen X Betrag.
Aber kann natürlich auch sein, das der TE direkt zu einem anderen Anbieter gehen kann, so lange er nichts weiter sagt weiß man dies nicht. Und ich selbst weiß auch nicht zu 100% wie das genau bei Wohnungsanbieter läuft, die einen Anschluss bereit stellen direkt, da ich in einer Eigentumswohnung wohne ^^
 
Oder kann Provider A von mir verlangen, dass ich meinem Vermieter sage, er soll von Provider B die Faser freigeben lassen, um seinen Anschluss zu realisieren?
Das kann er schonmal gar nicht, er kann vom Vermieter nichts verlangen und steht mit dem Vermieter auch in keinem Vertragsverhältnis. Dich kann er auch nicht zu irgendwas zwingen, wenn er bestimmte Leistungen nicht erbringen kann. Daher steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

Du hast auch einen Vertrag mit einer bestimmten Bandbreite abgeschlossen und um diesen aufrechterhalten zu können, muss er auch diese Vertragsbedingungen erfüllen.

Für Informationen bezüglich des Sonderkündigungsrechts solltest du aber lieber einen Anwalt aufsuchen.
 
Dies ist aber leider so. Bei mir hier im Ort, hatte erst vor kurzen ein Regional Anbieter ausgebaut und dieser hat ein 2 Jahres Monopol pro Kunde auf die Leitung, sprich man kann nur diesen einen Anbieter nehmen für zwei Jahre, danach kann man erst zu einem Fremd Anbieter gehen.
Die Frage wäre aber, ob man überhaupt diesen Vertrag annehmen muss. Oft gibt es noch die gute alte Telefonleitung und das Kabel-TV-Netz. Mobilfunk existiert auch nicht. Es gäbe also schon Gründe, nicht den GF-Anbieter zu nutzen.
 
Hallo nochmal,

irgendwie habe ich per Mail keine Nachrichten bekommen, dass ihr alle Beiträge geschrieben habt. :D

Im Ausgangspost habe ich es ein wenig vereinfacht dargestellt. In Wahrheit liegt stand heute weder am alten, noch am neuen Wohnort Glasfaser. Mir gehört allerdings das (Mehrfamilien)Haus (aus dem ich ausziehe), bei dem Provider A (regionaler Anbieter) derzeit ausbaut. Ich war letztes Jahr der einzige Interessent für Glasfaser im Haus. Bis meine Entscheidung feststand umzuziehen, wurde bereits ein Leerrohr in den Keller gelegt sowie ein Glasfaser->G.Fast Verteiler aufgebaut. Seither hat sich nicht viel bewegt und ich bin mittlerweile bereits umgezogen.

Jedoch habe ich als Vermieter natürlich auch ein Interesse daran, dass ich Provider A nicht jetzt schon, bevor die Faser im Keller liegt, über meinen Umzug informiere und er dann alles wieder abbaut. Ggf. möchte in Zukunft ja ein Bewohner einen Glasfaseranschluss nehmen und könnte es dann mangels Anschluss nicht.

Den Mietvertrag meiner neuen Wohnung könnte ich zur Zielerfüllung beliebig anpassen lassen, da der Vermieter ein sehr guter Bekannter ist.

In meiner neuen Wohnung ist die Telekom (Provider B) seit etwa einem halben Jahr dran, war auch schon da und hat die Faser vom Keller in die Wohnung gelegt, wartet nur noch auf irgendeine Genehmigung für den letztlichen Anschluss.

Also mein Ziel ist eben, dass ich in der neuen Wohnung nicht zwei Glasfaseranschlüsse gleichzeitig bezahlen muss, da ich sie wahrscheinlich auch gar nicht nutzen könnte, weil nur eine Faser in die Wohnung geht. Und dass die bereits verbaute Infrastruktur im Keller meines Hauses, aus dem ich ausgezogen bin, nicht wieder abgebaut und im Gegenteil noch fertiggestellt wird, damit in Zukunft Mieter Glasfaser schalten lassen können.

Falls das nicht möglich sein sollte, muss ich eben 24 Monate lang 50€ monatlich für nichts zahlen, wäre dann eben so. Aber muss nicht sein. :-P
 
Die Frage wäre aber, ob man überhaupt diesen Vertrag annehmen muss. Oft gibt es noch die gute alte Telefonleitung und das Kabel-TV-Netz. Mobilfunk existiert auch nicht. Es gäbe also schon Gründe, nicht den GF-Anbieter zu nutzen.
Es kommt immer darauf an, welche Alternativen es gibt. Ich gehe jetzt von mir zu Hause mal aus. Da gibt es nur zwei alternativen, entweder LTE (der Mast steht 5km weit weg, also schlechter empfang) oder halt über Glasfaser. Die normale Tele Leitung kann bei mir nur max. 700KB/s.
 
Es kommt immer darauf an, welche Alternativen es gibt. Ich gehe jetzt von mir zu Hause mal aus. Da gibt es nur zwei alternativen, entweder LTE (der Mast steht 5km weit weg, also schlechter empfang) oder halt über Glasfaser. Die normale Tele Leitung kann bei mir nur max. 700KB/s.
Dann ist die ja ne Alternative, wenn auch schnarchlangsam.
 
Ich habe gerade in der Preisaufstellung von Provider A gesehen, dass er gegen Entgelt den Wechsel des Vertragspartners zulässt.

Mittlerweile habe ich auch einen Mieter gefunden, der sowieso Interesse an einem Glasfaseranschluss von Provider A angemeldet hat. Den rufe ich morgen einmal an und frage ihn, ob er den Vertrag nicht einfach übernehmen will. Pro für mich: Ich bin aus dem Vertrag raus + Der Anschluss im Haus bleibt. Pro für den Mieter: Ich muss die Leitung nicht erst freigeben lassen + er hat direkt ab Tag 1 des endgültigen Ausbaus einen laufenden Glasfaseranschluss und muss nicht selbst auf einen Anschlusstermin warten. Pro für Provider A: Nur glückliche Kunden und keine Investition in die Tonne.
 
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