3.3 Bilderpflicht
Haben vom Verkäufer eingestellte Artikel einen angegebenen Preis von 100 € oder mehr (Mindest- oder Sofortkaufpreis), müssen bei Erstellung des Threads, Fotos eingestellt werden, die identifizierbar den angebotenen Artikel und einen physischen Zettel mit handgeschriebenen Nickname und Datum zeigen. Diese Fotos müssen im Startpost des Threads hoch geladen werden (kein Bildhoster oder Ähnliches)!
[HowTo] Bilderupload im Forum
[...]
Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen sind
Fotos mit digitalen Wasserzeichen
Fotos, die einen Screenshot (CPU-Z, GPU-Z, PCGHX-Forum als Hintergrund etc.) der Ware zeigen sollen
Fotos, die im Hintergrund ein Erkennungszeichen des Users zeigen
Fotos, die nur unzureichend den zum Verkauf stehenden Artikel zeigen (das gilt insbesondere für verbaute CPUs)
Fotos, die nur die Verpackung des angebotenen Artikels zeigen (außer verschweißte Ware, die als solche erkennbar ist)
Fotos, die nur die Rechnung des angebotenen Artikels zeigen
Fotos, auf denen der zum Verkauf stehende Gegenstand verdeckt wird (beispielsweise von CPU-Kühlern, PC-Gehäusen etc.)
Fotos, die den oben genannten Ausschlusskriterien ähnlich sind
Eine Reduzierung des Kaufpreises auf unter 100 € entbindet nicht von der Bilderpflicht. Das gilt insbesondere, wenn der Verkäufer auf fehlende Bilder hingewiesen wurde.
Ist die erforderliche Pflicht zur Einstellung der geforderten Fotos nicht erfüllt, wird der Thread geschlossen. Beiträge von Moderatoren werden gelöscht, wenn die geforderten Fotos eingestellt wurden.