Gerichtsurteil: Eingebettete und verlinkte Videos sind kein Copyright-Verstoß

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Gerichtsurteil: Eingebettete und verlinkte Videos sind kein Copyright-Verstoß

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Gerichtsurteil: Eingebettete und verlinkte Videos sind kein Copyright-Verstoß

Zum Glück sind wir hier aber nicht in den Staaten.

In Deutschland ist man verpflichtet seine Streams auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, bzw. mit entsprechenden Filtern zu arbeiten (siehe GEMA vs. Youtube).
 
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Also wäre nach diesem Urteil kino.to damals rechtsmäßig gewesen? Kino.to hat damals auch keine Streams bereit gestellt sondern lediglich eine Verlinkung bzw Einbettung von Streams gehabt!

Endlich siegt der gesunde Menschenverstand, ein Hoch auf den zuständigen Richter. Sonst wäre irgendwann das komplette Internet gefährdet.
 
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Endlich siegt der gesunde Menschenverstand, ein Hoch auf den zuständigen Richter. Sonst wäre irgendwann das komplette Internet gefährdet.
bist du us bürger oder warum freust du dich so darüber? für den rest der welt, ist das urteil völlig irrelevant.
 
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was hat das mit kleinkariert zu tun? es geht nunmal um die gesetzlage und urteilsfindung, die mit unserer kaum vergleichbar ist. und das urteil hat absolut keine bedeutung für die meisten die sich auf deutschsprachigen foren rumtreiben. selbst wenn das urteil grund genug wird das die ihren copyrightact dahingehend anpassen, so ist auch das für den rest der welt recht belanglos. schönes urteil für die us bürger und ausser denen hat nunmal niemand etwas davon.
da wird die contentmafia sich eben anderweitig umsehen und das was in us nun nicht mehr zu beanstanden scheint bei uns und anderswo völlig legitim verfolgen und abmahnen lassen. ach, ich vergas, das tun sie ja längst.
 
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Das Internet ist zu kommerziell, wir brauchen was neues.:stick:
 
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was hat das mit kleinkariert zu tun? es geht nunmal um die gesetzlage und urteilsfindung, die mit unserer kaum vergleichbar ist. und das urteil hat absolut keine bedeutung für die meisten die sich auf deutschsprachigen foren rumtreiben. selbst wenn das urteil grund genug wird das die ihren copyrightact dahingehend anpassen, so ist auch das für den rest der welt recht belanglos. schönes urteil für die us bürger und ausser denen hat nunmal niemand etwas davon.
da wird die contentmafia sich eben anderweitig umsehen und das was in us nun nicht mehr zu beanstanden scheint bei uns und anderswo völlig legitim verfolgen und abmahnen lassen. ach, ich vergas, das tun sie ja längst.

Auch uns Deutsche betrifft das Urteil in solchen Fällen wie im Beispiel kino.to:
Falls ein Hoster in den Staaten uns Deutsche einen Service zur Verfügung stellt, der nach DEREN Gerichtsstand völlig legal ist (gemäß diesem Urteil), dann profitieren auch wir Deutsche User davon.
Wenn angenommen das Urteil anderst verlaufen wäre -im Sinne von "Verlinkungen und Einbettungen sind Illegal" - dann müssten Service wie Youtube, Facebook usw um ihre Existenz bangen und natürlich auch die User, welche sich in Deutschland befinden und diesen Service nutzen wollen.
Somit haben auch Deutsche einen starken Vorteil von diesem Urteil.
 
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Auch uns Deutsche betrifft das Urteil in solchen Fällen wie im Beispiel kino.to:
Falls ein Hoster in den Staaten uns Deutsche einen Service zur Verfügung stellt, der nach DEREN Gerichtsstand völlig legal ist (gemäß diesem Urteil), dann profitieren auch wir Deutsche User davon.
Wenn angenommen das Urteil anderst verlaufen wäre -im Sinne von "Verlinkungen und Einbettungen sind Illegal" - dann müssten Service wie Youtube, Facebook usw um ihre Existenz bangen und natürlich auch die User, welche sich in Deutschland befinden und diesen Service nutzen wollen.
Somit haben auch Deutsche einen starken Vorteil von diesem Urteil.

Vollkommener Unfug :)
 
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@HanZ4000
wo hast du den unfug denn her?
 
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Bei vielen Seiten mit Registrierung geht man einen Vertrag mit einer Zweigstelle in Europa ein, und damit greift dann Europäisches Recht.
 
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@der_knoben
damit unser recht gilt, reicht es vollkommen aus das der user in deutschland sitzt. dabei ist völlig unerheblich ob der server der genutzten dienste in den usa, taiwan oder in timbuktu steht und nach deren gesetzgebung völlig legales zeug drauf hat. zählen tut für den in deutschland sitzenden user nur die deutsche gesetzeslage. nichts mit zweigstelle und vertrag und so. das ist dünnfug.

@turbosnake
lies einfach nocheinmal das was er geschrieben hat. vielleicht kommst ja selber drauf.
 
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Vollkommener Unfug :)

Naja, irgendwie nicht im praktischem Sinne.
Wenn der Betreiber XY nicht geschlossen werden muss, weil in den Staaten das Gesetz eben freundlich für den Betreiber ist, können auch wir Deutsche das Angebot noch nutzen. Das ist doch kein Unfug.
Wenn Youtube dank dem Gesetz in den USA noch existiert, freust DU dich auch, Kollege :daumen:
Warscheinlich hast Du mich missverstanden: Es ist natürlich Vorraussetzung dass das Gesetz in Deutschland nicht der Rechtsprechung der USA im absoluten Gegensatz ist. Aber sowas wäre auch selten. Abgesehen davon ist "Recht haben" und die Durchsetzung dessen ein Unterschied. Bestes Beispiel: Gema - Youtube - Problematik und dem Firefox-Addon Proxtube.

@der_knoben
damit unser recht gilt, reicht es vollkommen aus das der user in deutschland sitzt. dabei ist völlig unerheblich ob der server der genutzten dienste in den usa, taiwan oder in timbuktu steht und nach deren gesetzgebung völlig legales zeug drauf hat. zählen tut für den in deutschland sitzenden user nur die deutsche gesetzeslage. nichts mit zweigstelle und vertrag und so. das ist dünnfug.

@turbosnake
lies einfach nocheinmal das was er geschrieben hat. vielleicht kommst ja selber drauf.

Paragraphen-Zeug ist das eine. Praktisches Denken ist das andere.
 
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Wenn Youtube dank dem Gesetz in den USA noch existiert, freust DU dich auch, Kollege
youtube usw. sind von dem urteil überhaupt nicht betroffen. im urteil geht es gar nicht um das hosten von videos sondern das verlinken/einbetten von videos die woanders/von anderen gehostet werden.
Es ist natürlich Vorraussetzung dass das Gesetz in Deutschland nicht der Rechtsprechung der USA im absoluten Gegensatz ist. Aber sowas wäre auch selten.
warum selten? ist doch gerade der fall. in de darf ich nicht wahllos verlinken/einbetten wozu ich lust habe, sondern nur das was nach deutschem recht nicht untersagt wird und mir vom urheber erlaubt wurde. daran ändert auch das urteil in den usa nicht, obwohl das genau dies behinhaltet. nur eben für die usa, wir haben da nichts von.
Bestes Beispiel: Gema - Youtube - Problematik und dem Firefox-Addon Proxtube.
hat mit dem urteil und dessen thematik überhaupt nichts zu tun.
Praktisches Denken ist das andere.
ohne worte...
 
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