Gericht entscheidet: 'Schwarz-Surfen' ist nicht strafbar

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung zu Gericht entscheidet: 'Schwarz-Surfen' ist nicht strafbar gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Thread zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Gericht entscheidet: 'Schwarz-Surfen' ist nicht strafbar
 
Dem kann ich mir nur anschließen. Wer keine Lust hat sein W-Lan zu sichern, der soll sich nicht wundern wenn die Nachtbarschaft mit anwesend ist:daumen:
 
Wenn ich die Terassentür zum Lüften auf hab dann darf auch jeder rein und sichs in meinem Wohnzimmer gemütlich machen, oder ?

Wenn du die Terrassentür dauerhaft offen stehen hast, dann braust du dich in der tat nicht wundern, wenn mal irgendwelche Fremden bei dir hereinschneien.

Nur weil du es nicht gut finden würdest heißt das ja nicht, dass es niemand macht und du nichts dagegen unternimmst. Wenn man halt zu faul ist, die Tür abzusichern, dann brauch man sich eben auch nicht über eine höhere Einbruchrate wundern.

MfG
 
Was man jedoch bedenken sollte: Die Zeiten haben sich inzwischen geändert. Es gibt immer mehr öffentliche Hot-Spots, die auch immer öfter kostenlos sind. Wer also mit öffentlicher SSID sein WLAN nicht schützt, stellt sein Netz damit praktisch der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung.
 
Wahnsinn, illegales gratis surfen wird legal...... was soll man davon halten, dieser Richter der das Urteil entschieden hat, hat sicher nicht einmal einen Rechner :ugly:
 
Wenn du die Terrassentür dauerhaft offen stehen hast, dann braust du dich in der tat nicht wundern, wenn mal irgendwelche Fremden bei dir hereinschneien.

Nur weil du es nicht gut finden würdest heißt das ja nicht, dass es niemand macht und du nichts dagegen unternimmst. Wenn man halt zu faul ist, die Tür abzusichern, dann brauch man sich eben auch nicht über eine höhere Einbruchrate wundern.

MfG

Bloß dass dieses nach unserer Rechtssprechung in der Tat ein Verbrechen ist.
Wenn der Juwelier keine Scheibe vor seinen 10.000 € Uhren hat, dann ist das Mitnehmen dieser trotzdem Diebstahl.

Du darfst aber hinter die Scheibe greifen, ohne was zu klauen. So war das auch im W-LAN-Fall.
 
Jeder der keinen Schimmer von WLAN hat sollte seine Finger davon lassen oder sich vorher darüber informieren, anstatt später zu klagen.
Wer einen Zugangspunkt erstellt MUSS selbst dafür verantwortlich sein, ob er ihn absichert oder öffentlich zugängig macht. Und wenn er öffentlich zugängig ist, na dann ist er auch öffentlich zugängig.

Wie heissts so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... (Und erst recht nicht vor Schaden!)

Vergleiche wie Einbruch, betreten von Privatgrund oder entwenden fremdem Eigentums hinken!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer ein ungesichertes WLAN Netz betreibt, ist schlicht und einfach selber schuld.
Man lässt ja sein Auto auch nicht irgendwo offen, mit laufendem Motor stehen. :ugly:
 
Problem sind glaub ich nicht Schlauen W-LAN Nutzer sondern die Dummen LAN Nutzer mit einem W-LAN Gerät was eingeschaltet und nicht konfiguriert ist. Da ich meine I-Dose in der Wohnstube hab nutze ich auch LAN. Da ich ein W-LAN Router hab hab ich Ihn mittlerweile aber auch für mein Smartphone konfiguriert und eingeschaltet.
 
Ich finde das Urteil nicht gut, denn es wird illegales Surfen erlaubt.
Natürlich ist jeder dafür zuständig sein Wlan zu verschlüsseln, aber nur weil der Juwelier über Nacht die Tür offenstehen gelassen hat darf ich doch nichts klauen.
 
Das Urteil halte ich für absolut selbstverständlich; wenn ich mal unterwegs bin und Internet brauche zapfe ich auch das erstbeste offene W-LAN an, wenn ein W-LAN offen ist, dann hat das meist auch seinen Grund, sollte man glauben...

Da frage ich mich eher, wie man so dreist sein kann, einen "schwarz Surfer" zu verklagen...
 
Internet kann man nicht mit einer offenen Tür vergleichen. Wenn ich die Tür in der nacht auf lasse und es kommt jemand rein, ist es nur Haus Friedensbruch, kein Einbruch. Wenn der mir sachen klaut, ist es auch mein Problem, es würde keine Versicherung den Schaden bezahlen, schließlich hätte ich es gegen unbefugte schützen können. So ist es auch mit dem WLan. Ein anderes Beispiel ist das Auto, wenn ich mein Auto auf einem Park platz oder auf dem Hof offen stehen lasse und mir wird das Auto geklaut, bleibe ich die Schuld und bleibe auf meinem Schaden sitzen.

Ich finde es vollkommen richtig. Dummheit von Usern muss einfach bestraft werden. Die Haustür und das Auto schließt man schließlich auch ab und schützt sich.
 
Naja wer ein ungeschütztes wlan netz hat is auch selber schuld !

Ich lasse mein W-LAN ganz bewusst ungeschützt. Ist bei LAN-Partys und so deutlich problemloser und macht vielleicht einmal einen armen Menschen glücklich, der sich in unser Dorf verirrt und verzweifelt nach einem Internetzugang sucht.
Wenn sich jemand öfters im W-LAN befindet (Nachbarn die nicht für eine eigene Verbindung zahlen wollen etc.) fällt mir das schon auf.
 
Also ich schütze meinen WLAN-Zugang auf jeden Fall!
Gut, auf LAN-Partys wärs ohne Schutz sicherlich praktischer und trotzdem ungefährlich.
Aber ich wohne während des Studiums in nem großen Neubaublock. Wenn ich in meiner Wohnung nach WLAN-Netzen suche, stehen ca. 15 Stück in der Liste. Alles geschützt. Meins sowieso. Wer weiß, wer da alles um mich herum wohnt ... neenee, da geh ich kein Risiko ein.
 
Heisst das soviel wie dass die WLAN-Datenspeicherung von ungesicherten Netzwerken
durch die Google-StreetView Autos dann auch in Ordnung geht ?
 
Heisst das soviel wie dass die WLAN-Datenspeicherung von ungesicherten Netzwerken
durch die Google-StreetView Autos dann auch in Ordnung geht ?

Nein, würd ich nicht sagen. Sicher, die Leute, die ihr WLAN-Netz nicht verschlüsseln, sind eigentlich selbst schuld, wenn man Daten abfangen kann. Man weiß ja nie, was für Leute sich vor dem eigenen Haus herumtreiben, insbesondere wenn man an einer größeren Straße wohnt, wo viel los ist.

Aber dennoch bleibt es imo ein Straftatbestand, wenn man Daten ohne Einwilligung des Eigentümers aus dessem WLAN-Netz abfängt und dann auch noch speichert.
 
Eine Entscheidung in die richtige Richtung.
Ich finde, man sollte ein vernünftiges Ident Verfahren für WLAN Geräte entwickeln. Dann könnte einfach jeder mit einer Flatrate sein WLAN offen lassen und die Leute werden nicht mehr nach DSL Anschluss sondern Ident Nummer des Geräts verklagt.
Dann könnte man sich in Großstädten auch den ganzen UMTS Kram sparen weil man einfach überall ein WLAN hat in das man rein kann.

Bei einer Flaterate ist es mir herzlich egal, ob da mal einer mitsurft oder nicht. Noch schnell den Internetzugang für meine Rechner priorisiert, gibts auch keine Bandbreitenprobleme für mich.
Mit ein bisschen Bündelung könnte ich mir hier dann sogar einen schnelleren Internetzugang zusammenbasteln als DSL 2k. Zwar Variabel, aber solang meine Nachbarn nicht viel Laden hab ich mehr Speed. Und für meine Nachbarn auch von Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück