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Garantieansprüche

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Gast1731193803

Guest
Garantieansprüche

Ich wollte gerne wissen wie es aussieht wenn man hardware hat die neu ist und kaputt gegangen ist braucht man dafür unbedingt die rechnung des shops wo man sie gekauft hat oder reicht es beim hersteller anzurufen oder zu mailen mit z.b der seriennummer. Ich frage u.a wegen ebay wenn man dort was neues kauft oder verkauft ob der käufer dann beim hersteller die garantie trozdem hat auch wenn das über ebay gekauft wurde
 
AW: Garantieansprüche

Zunächst einmal solltest du zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung bei Sachmängeln unterscheiden. Dazu am besten den Blog lesen. Da gibt es eine ausführliche Erklärung zu den beiden Rechtssachen.

http://extreme.pcgameshardware.de/b...ad-acta-gehaeuse-oeffnen-garantieverlust.html

Garantie (vom Hersteller) besteht natürlich auch, wenn es bei Ebay gekauft wurde. Egal, ob vom gewerblichen oder privat Händler (Ausnahmen möglich, dazu die jeweilige Garantieerklärung lesen vom Garanten).

Die gesetzliche Gewährleistung besteht auch, soweit diese nicht ausgeschlossen wurde (private Verkäufer).
 
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