Wobei das in Deutschland fragwürdig ist. Damit müßte sich einmal ein Gericht beschäftigen.
Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, dass sowas legitim sei, während es oberflächlich nach wie vor als „Kaufvertrag“ bezeichnet wird und preislich für die Kundinnen und Kunden auch nicht von einem solchen zu unterscheiden ist.
Man stelle sich mal vor, VW verkaufte für zehntausende Euro „Nutzungsrechte“ an seinen Autos: Man bekommt seinen Wagen grundsätzlich unbefristet gestellt, darf damit so viel rumfahren, wie man will, Reparaturen und Wartung übernimmt VW sogar für einen kostenlos (analog zu Softwareupdates und Serverwartung), darf ihn aber nicht einer anderen Person leihen, ihn nicht modifizieren, und VW behält sich, weil das ja technisch heute möglich ist, das grundsätzliche Recht vor, ihn jederzeit, wenn ihnen danach sein sollte, wieder stillzulegen und einzuziehen, selbstverständlich ohne Geldrückzahlung. Und solltest du gegen diese Bedingungen verstoßen oder versuchen, den Herstellertrojaner aus deinem Bordcomputer zu entfernen, wirst du verklagt, dass du deines Lebens nicht mehr froh wirst.
Das Prinzip ließe sich auch auf Wohnungen übertragen und vereinfacht so zusammenfassen: Du zahlst den Kaufpreis für eine Eigentumswohnung, in der du dann wohnen darfst, bleibst rechtlich gesehen aber einem Mieter gleichgestellt, und das Wohnrecht kann der Eigentümer dir jederzeit wieder entziehen, völlig egal, ob du dich an die geltenden Vertragsbestimmungen hälst oder nicht. Spoiler-Alarm: Funktioniert in der Realität natürlich nicht, ein unbefristetes Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen und kann nur mit dem Tod der berechtigten Person erlischen oder mit dem Einverständnis beider Vertragspartner aufgehoben werden, oder wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen (Gerichtsbeschluss, Zwangsvollstreckung gegen den Inhaber des Wohnrechts) vorliegen.
Nicht nur würden bei solchen Fällen die meisten Gerichte wohl eher dazu tendieren, die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Geschäftspraxis zu verneinen, sondern die Kundinnen und Kunden würden das auch schlichtweg nicht mitmachen und müssten das auch gar nicht, denn wenn VW sowas machte, kauften sie sich halt einen Toyota (bei Wohnraum könnte es schon schwieriger werden, sich dem zu widersetzen). Denn wozu für den vollen Kaufpreis Mieter/Nutzer bleiben, wenn man auch ebenso gut Eigentümer werden kann, wie es sich für einen Kaufvertrag gehört?
Aber wenn Softwarehersteller so etwas machen mit ihrer Software, die sich im Unterschied zu den anderen Gütern endlos reproduzieren lässt (im Unterschied zu einer Wohnung, wo der Eigentümer ggf. Eigenbedarf anmelden kann), dann geht das wundersamerweise. Ich denke eher, wie so oft hinken hier Staat und Justiz der technologischen Entwicklung hinterher.