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Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Aristipp

Schraubenverwechsler(in)
Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Hallo Zusammen,
ich arbeite in der Computerabteilung eines schlumpffarbenen Elektronikfachmarktes und würde gerne ein paar häufige Fragen meiner Kunden weiterreichen, welche ich nicht mit Sicherheit beantworten kann.
Für Eure Unterstützung möchte ich mich, auch im Namen meiner Kunden, vorab bedanken!

Und zwar: Darf der Käufer eines Komplettrechners den CPU-Kühler tauschen, ohne seine Garantie zu verlieren?
Wie sieht es beim Tausch durch eine Fachwerkstatt aus?

Vielen Dank schonmal,

Gruß Aristipp
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Ein Ansatz wäre, dass der Händler derartige Veränderungen in den Garantiebedingungen für den Rechnerkauf nach Gutdünken händelt. Sofern hier keine entsprechende Klausel vorhanden ist, würde ich es ganz einfach so handhaben:

Entstehen Schäden, die auf den Tausch des Kühlers zurückzuführen sind (Board geknackt, CPU verbeult, weil Kühler verkantet, etc etc), würde ich an dieser Stelle die Garantie verfallen lassen. Sind die Schäden nicht auf den Tausch zurückzuführen, würde ich auch die Garantie unangetastet lassen. Du solltest ja schon in der Lage sein (respektive du und deine Kollegen), das abzuwägen. ;)

Geht man aber bis zum OEM, in dem Fall AMD oder Intel, zurück, dürfte hier kein Garantieanspruch verfallen, wenn man den Kühler verändert (sofern die boxed Kühler verwendet werden). De facto verfällt auch nicht die Garantie am Prozessor, wenn man andere Kühler als die AMD/Intel zertifizierten Kühler verwendet werden.
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Tag auch,

meines Wissens sind nicht wir als Händler, sondern der Garantie leistende Hersteller für eine solche Entscheidung verantwortlich.
Ich dachte, vielleicht weiß ja jemand, wie die Gesetzeslage hierzu aussieht.

Ich schätze ich werde mal ein paar große Hersteller anschreiben und die Antworten die Tage hier posten!

Gruß Aristipp
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

ich würd's folgendermaßen sehen. Komplett PCs stellen eine Einheit da, die vom hersteller so in der Form getestet wurde und für gut befunden wurde. Werden dann Veränderungen herbeigeführt entspricht dies nicht mehr dem verkauften (und getesteten) Produkt. Der Hersteller kann (und will vermutlich auch) nicht dafür haften. Die Garantie des GesamtPC ist also hin.
Nun besteht jedoch auch noch teile Garantie wie wir im Forum sie ja immer benutzen wenn wir die Kisten selbst zusammenzimmern. Jedes teil für sich muss ja 2 Jahre überleben. Geht also was kaputt und ist dies nicht auf den tausch zurückzuführen haftet der Hersteller der teile, respektive der Hersteller des PCs als Kontaktperson.

Kurz: keine Garantie auf den GesamtPC, nur noch auf die Teile. Somit sind Schäden à la Überhitzung, Bluescreens usw. nicht mehr Sache des Herstellers

btw: hatte zwar ein Semester Handelsrecht an der uni, meine Antwort ist aber an kein mir bekannten § angelehnt, also vorsicht.^^
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Starke Antwort, Danke! :daumen:

Ich schreibe dennoch mal an ein paar Hersteller, bin mal gespannt ob die das auch so logisch betrachten!

Gruß Aristipp
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Google mal... für solche Dinge gibts Präzedenzfälle und die sagen mittlerweile alle aus das der Kunde etwas verändern darf. Gleich was. Geht dann trotzdem was kaputt, ist es ein üblicher Garantiefall, sofern es nicht das Getauschte Produkt betrifft oder nachweislich beim Umbau etwas seitens des Kunden beschädigt wurde. Kurz.. tauscht jemand den Kühler... geht das Board kaputt... ist der Händler der Ansprechpartner.
Wenn du für einen Fachmarkt arbeitest, solltest du das eigentlich wissen.
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Das ist richtig, nur bekomme ich solche Infos nicht "von innen" heraus, sondern muß mich selber schlau machen. :)
Es gibt, was die Garantieleistungen angeht, deutliche Unterschiede bei den Herstellern.

Ich schätze eine Anfrage an unsere Hersteller wird das Beste sein, um Gewissheit zu bekommen!

Gruß Aristipp
 
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Ein Blick ins Gesetzbuch, hilft dir eher weiter. Denn die Hersteller drücken sich wo sie nur können.
 
AW: Fragen eines Elektronikmarkt-Mitarbeiters zu: Garantieverlust beim CPU-Kühlertausch

Ich sehe da eher praktische Probleme, da sich dann ja Kunde, Fachwerkstatt und der Verkauefer gegenseitig beschuldigen koennen. Als Verkaeufer wuerde ich ein Siegel auf das Gehaeuse kleben mit der Bemerkung 'bei Oeffnung verfaellt der Garantieanspruch'.
 
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