Frage zur Reklamation

snapstar123

BIOS-Overclocker(in)
Hallo Leute, ich bräuchte mal euren Rat.
Ich hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen.
Es geht um meine Maus Razer Lachesis die ich als Defekt beim Lifreanten wo ich sie erworben habe zu geschickt habe zur reperatur bzw. Austausch.
Der Austausch istnicht möglich da es die Razer Lachesis nicht mehr gibt nur noch die Refresh.
Also sie können sie mir nicht umtauschen und stellen mir gerade mal eine Gutschrift von ca. 15€ zur Verfügung.
Dürfen die so etwas, ich habe für die Maus 54€ gezahlt und die Razer Lachesis Refresh kostet 56,90€ bei dennen.
Ich finde es schon heftig da ich noch im Rahmen mit meiner Garantie liege und ich gerne meine Maus wieder haben möchte, was würdet ihr mir empfehlen, was kann ich dagegen unternehmen, die kaputte Maus können sie mir auch nicht mehr zurück schicken da sie die Maus komplett zerlegt haben sonst hätte ich sie bei Razer direkt reklamiert.
Das wollte ich auch vorher aber sie haben gemeint ich sollte erst mal an denn Lieferanten die Maus reklamieren wo ich sie mir gekauft habe.
Ich möchte hier jetzt nich denn Namen nennen aber von so einer grossen Online-Firma finde ich es eine Frechheit ca 15€ für die Maus mir als Gutschrift aus zu stellen wo auch noch Garantie hat.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von euch freuen was ich machen kann, wenn der falsche Thread bitte verschieben ;), Mfg Snapstar
 
du hast gewärleistungsrecht, sie dürfen 2x nachbessern oder geld wieder.
sie können dir aber auch ein andere maus anbieten, die muß aber mindestens genau so gut wie deine sein.
15 euro, lass dich bloß nicht abspeisen^^
 
Ja das ist es eben, ich habe 54€ bei dennen für die Lachesis gezahlt und die Lachesis Refresh kostet 56,90€, sie ist ein bisschen besser und die Razer Lachesis gibt es leider nicht mehr bei dennen.
Ich setze mich gerade mit Razer direkt in Verbindung ob dort was zu machen ist weil es ja nicht sein kann.
Also danke schon mal für die Antwort und Info ;), Mfg Snapstar
 
Also ich habe jetzt gerade Razer noch mal direkt kontaktiert ob die was in die Wege leiten können.
Bei der Firma habe ich eben mich schon beschwert wegen denn 15€ und das es ein Garantiefall ist und ich gegen einen kleinen Aufpreis die Lachesis refresh nehme da diese eben nur 2,90€ mehr kostet.
Sie haben drauf geantwortet irgendwass wegen der längeren Zeit wo die Maus in Anspruch wahr so zu sagen wegen der Abnutzung der Maus davon wird das Geld verrechnet.
Hier steht es so wie sie es mir geschrieben haben wort wörtlich.


Ihre Retoure wurde nach Eingang durch unsere Technik-Abteilung getestet und
ein Defekt konnte bestätigt werden. Deshalb wurde das Produkt zur
Herstellerreklamation weitergeleitet.

In der Regel erfolgt im Rahmen der Nachbesserung die Reparatur beziehungsweise
der Austausch des Produkts. Beides war jedoch im Falle Ihres Artikels nicht
möglich da das Produkt nicht mehr hergestellt wird.

Aus diesem Grund ist es unmöglich, eine Nachbesserung für Ihre Reklamation
vorzunehmen und es erfolgt die Gutschrift.
Zwischen Kauf der Maus und Reklamation hatten Sie einen Gebrauchsvorteil von
794 Tagen. Wir sind nach § 346 BGB berechtigt, diese gezogene Nutzung im Falle
der Gutschrift abzuziehen.

Selbstverständlich wird die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht von uns
festgelegt. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der AfA-Liste (Abschreibung
aufgrund Abnutzung), welche für PC-Komponenten eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 3 Jahren vorsieht.

Abzüglich des Gebrauchsvorteils für 794 Tage beträgt der Restwert Ihr Produkt
somit 14,84 Euro. Sie haben sowohl die Möglichkeit, die Gutschrift mit einer
Neubestellung verrechnen zu lassen, als auch die Möglichkeit, das Guthaben
ausgezahlt zu bekommen. Hierzu teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Da ich aber 4 Jahre Grantie habe hat es ja nichts mit der Abnutzung zu tun, die Maus wahr noch perfekt in Schuss nur der Sensor wahr leicht beschädigt, also der Mauszeiger ist manchmal von alleine über denn Bildschrim gewandert das wahrs aber auch.
So wahr sie noch perfekt und nicht abgenutzt aber ich finde das schon heftig von einen Shop der ja im endeffekt einer der grössten in Deutschland ist ;), Mfg Snapstar
 
lass dich bloß nicht drauf ein !! ,das klingt für mich wie ein versuch der abzocke.
 
Beim Zeitwert liegen die nicht soooo weit weg liegen: ne seit ca 2 Jahren gebrauchte Lachesis bei Ebay kostet um die 20-25€, das ist halt das, was es kosten würde, eine gleichwertige Maus zu besorgen.

Und der Laden muss Dir auch nur 2 Jahre Gewährleistung geben - die 4 Jahre "Garantie" ist ne reine Sache vom Hersteller, da hat der Laden nix mit zu tun. Und nur weil der Hersteller 4 Jahre Garantie gibt heißt das ja nicht, dass die Maus nach fast 2 Jahren keine Abnutzungserscheinungen haben kann und der laden unrecht hat von wegen "Abnutzung"

Was sagt denn Razer? An sich müßten die ja, wenn die Garantie haben, Dir eine gleichwertige neue geben.


Rechtstipps darf man Dir hier aber eh keine geben, d.h. außer so Ratschläge wie "nicht abspeisen lassen" oder allgemein bekannte Grundlagen, wie ich sie nannte, darf Dir hier keiner geben, sonst wird dichtgemacht.

Am besten mal abwarten, was Razer sagt - egentlich müßten die wegen der Garantie handeln.
 
Herbboy hat recht mit seiner Aussage.

Der Händler ist nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in der Pflicht. Und diese beträgt 24 Monate, welche ja schon überschritten sind.

Jetzt stellt sich für dich die Frage, mit wem du die Garantievereinbarung eingegangen bist, dies ist auch mit dem Händler möglich...Wahrscheinlicher aber ist, dass in diesem Fall als Garant der Hersteller auftritt, somit musst du dich bei Mängeln an ihn, also Razer, wenden.
 
Ja habe Razer angeschrieben, vor der Reklamation auch die meinten ich sollte sie halt zuerst zum Händler schicken aber meine Maus wurde ja komplett zerlegt so das ich sie nicht mehr holen kann bzw. mir zu schicken lassen kann damit ich sie zu Razer schicke.
Sie wurde halt komplett zerlegt was halt ein Problem dar stellt das ist es ja das ich sie nicht merh bekommen kann meine reklamierte Maus.
Sie wahr auch noch Spieltauglich nur ab und zu ist der Mauszeiger nach rechts gesprungen und so wahr sie in einem Top Zustand.
Ich watre jetzt mal ab, denn Versandhändler habe ich auch noch mal angeschrieben, mal schauen was die dazu sagen.
Danke schon mal für eure Hilfe ;), Mfg Snapstar

Ich schaue jetzt das ich vom Händler meine Maus wieder zurück bekomme und sie dann zu Razer schicke um dort dann ein ersatz Gerät zu bekommen.
Hoffe das sie die Maus noch habe bzw. wie weit sie aus einander gelegt wurde.
Ich hätte sie gleich zu Razer schicken sollen dann währe mir jetzt der Ärger ersparrt gewesen.
Na ja hatte schon öffters solche Probleme mit Garantie Ansprüche aber soweit hatt es immer gepasst, selbst Media Markt wahr damals sehr kulant mit dem Verstärker oder Be Quiet wegen dem NT aber das sie solche schwierigkeiten machen, was währe schon dabei die Maus mit einen kleinen Aufpreis gegen denn Nachfolger zu ersetzen.
Bei Razer hoffe ich das sie soweit das klären wenn ich die Maus noch bekomme denn das Recht müsste ich haben das ich die reklamierte Maus wieder bekomme oder sie sollen sie gleich zu Razer schicken damit sie das überprüfen.
Hoffe das es soweit irgendeine Lösung gibt und danke noch mal an allen, das mit der Garantie Zeit habe ich nicht gewusst das der Händler halt nicht auf die anderen Jahre der Garantie eingeht ;), Mfg Snapstar
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, der Händler muss Dir die Maus ansonsten wieder zusammenbauen - die können Dir ja nicht einfach aufzwingen, die knapp 15€ zu nehmen und ansonsten ne auseinandergebaute maus zurücksenden ^^


Dass die natürlich vom Shop aus sich sträuben, ist auch klar. Die haben schon jetzt mehr Kosten gehabt, als die beim Verkauf der Maus verdient haben ;)
 
Währe die beste Lösung oder sie schicken die Maus gleich zu Razer und kläre das ganze dann über Razer weiter.
Ich habe dennen ja vorher schon gesagt was mit der Maus nicht stimmt damit sie weniger Arbeit haben bei der Fehlersuche aber sie ist schon über 1 Monat jetzt bei dennen wobei der Fehler ganz klar wahr das es eben der Sensor wahr.
Sonst funktioniert die Maus tadelos es lies sich noch alles perfekt im Treibermüne anpassen auf die gewünschten Einstellungen eben nur dieser fehler das der Zeiger ab und zu nach rechts gesprungen ist, beim zocken ist das nicht mal so aufgefallen da es eben selten vor kam.
Ich habe sie halt eingeschickt da ich mir eine ersatz Maus besorgt habe die aber kein Vergleich zur Razer ist.
Jetzt weis ich wenigstens bescheid und werde wenn mal eine Ware kaputt geht und ich mehr als 2 Jahre Garantie habe sie gleich zum Hersteller schicke um solche Probleme zu vermeiden mit denn Versandhändlern.
Danke noch mal für die Antwort und Infos bezüglich der Garantie der Versandhändler ;), Mfg Snapstar
 
du hast gewärleistungsrecht, sie dürfen 2x nachbessern oder geld wieder.

Nur um das klar zu stellen, auch wenn die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie bereits ausgearbeitet worden sind. Der Händler hat kein Recht auf Nachbesserung. Das ist ein Irrglaube, der nur zu gerne von Händlern verbreitet wird.

Der Käufer hat ein Wahlrecht zwischen Nacherfüllung (neuer Lieferung) oder Nachbesserung (Reparatur). Was er nimmt darf der Händler nicht bestimmen. Einzige Ausnahme ist, wenn eine der beiden Alternativen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde oder beides ausgeschlossen ist.

Ist beides ausgeschlossen liegt eine Unmöglichkeit im Sinne des §275 BGB vor, was den Händler frei von der Pflicht zu leisten macht. Bedeutet er muss keine Ware mehr liefern und der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten (fristlos).

Ist eine der beiden Möglichkeiten gegeben, kann der Käufer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Ist diese erfolglos abgelaufen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und auch nur dann!

Die beiden Nachbesserungversuche entstammen aus dem §440 S.2 BGB, der dem Käufer bei zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen eine fristlose Rücktrittmöglichkeit gibt. Der Händler kann daraus kein Recht zur zweiten Nachbesserung ableiten, wenn die erste Frist erfolglos abgelaufen ist.

Ein dritter Fall ist noch die Minderung. Diese Möglichkeit besteht, wenn anstatt des Rücktritts die Minderung gewählt wird. Das bedeutet, dass der Käufer bereits in der Lage sein muss, vom Vertrag zurück zu treten, also die Frist zur Nacherfüllung schon erfolglos abgelaufen ist.

Wohl gemerkt. Diese Rechte kommen nur zu Stande, wenn auch noch Gewährleistung besteht. Bei Garantiefällen gibt es diese Rechte nicht und auch keine gesetzlichen Regelungen für Garantien (außer formale Anforderungen). Bedeutet, der Garantiegeber ist sehr frei, in wie weit er seine Garantie ausstatten kann. Im Zweifel kann man eine Garantieerklärung anfordern und der Garantiegeber muss einem diese zur Verfügung stellen (§477 II BGB).

Die Ausgabe von Geld in Höhe des Restwertes ist eine gängige Methode bei Garantien und legitim in meinen Augen. Dass das ein Händler macht, der selbst kein Garantiegeber ist und bestenfalls im Rahmen der Gewährleistung handelt, muss man das natürlich kritisch sehen.
 
Ja da kann man einerseits die schon verstehen, leider muss ich bei Razer noch auf eine direkte Antwort warten da sie gerade sehr viel zu tun haben aber mein Fall dort schon hinterlegt ist.

So jetzt bloss kann ich von dem Versandhändeler auch das rechtlich machen das der Fall direkt zu Razer weiter geleitet wird oder kann es dort auch zu schwierigkeiten kommen.

Hätte ich das vorher gewusst dann hätte ich die Maus gleich zu Razer geschickt und die ganzen Probleme währen erst gar nicht entstanden bloss weis man das erst nach her.
Beim nächsten mal direkt zum Hersteller und fertig, Denon wahr bei meinem Verstärker da auch sehr kulant und hat mir gleich denn Nachfolger zu geschickt wobei dort Media Markt der Zwischenhändler wahr aber die da auch sehr kulant mit umgegangen sind denn der neue Verstärker also der Nachfolger wahr nur ein 5.1 System der alte aber hatte 7.1 und Media Markt hatt mir nur durch diesen Grund mir dann noch mal vom Nachfolger denn grösseren Bruder gewährt das ein 7.1 System ist was ja noch mal teurer ist.
Das fande ich sehr kulant da es ja im endeffekt ihnen egal sein hätte können, ich hatte ein neues Modell denn Nachfolger aber nur wegen denn Eingägnen 5.1 zu 7.1 haben sie mir denn grösseren bruder vermacht, das hätte ich nicht gedacht vorallem das es ja kein richtiger Grund wahr trozdem respekt dort an Media Markt aber das wird zu Top Off.

Hoffe Razer meldet sich so schnell wie möglich um das ganze aus der Welt zu schaffen, also immer aufpassen die Versandhändler gewähren nur 2 Jahre Garantie selbst wenn z.B. mein NT 5 Jahre hat dann lieber zum Hersteller um soclhe Probleme zu vermeiden da liege ich jetzt richtig, das der Versandhändler nur auf 2 Jahre garantie eingeht und die weiteren Jahre lieber zum Hersteller, Danke noch mal für eure Hilfe und Tipps sowie Infos, nächstes mal kommt es erst gar nicht zu solchen Problemen ;), Mfg Snapstar
 
Es hängt halt immer vom Einzelfall ab. Viele Produkte haben zB ja nur EIN Jahr Garantie, und wenn das Problem rel. kurz nach dem Kauf eintritt, geht es oft sogar schneller über den Shop.

Wenn man wiederum zB wie bei Notebooks oft üblich sogar nen Vor-Ort-Service hat, wäre man ja eh dumm, den Shop zu bauftragen. Allerdings müßte man sich, wenn man ggf. das Geld zurück will, sich dann doch so oder so an den Shop wenden.
 
Also Leute ich danke euch schon mal für eure Hilfe, Infos und Antworten.
Das Problem hat sich gelöst und bekomme für meine Maus Razer Lachesis als ersatzgerät die Razer Lachesis refresh.
Also hat es sich doch noch zum guten gewändet, ich hätte auch von Razer dann ein Austauschgerät bekommen aber soweit wird mir die Maus jetzt fertig gemacht zum verschicken bloss es dauert noch ca.1 Woche da sie nicht auf Lager ist.
Also danke noch mal, man muss hartnäckig bleiben trozdem freundlich und es gibt eine Lösung ;), Mfg Snapstar
 
Also im Normalfall bekommt man, wenn sie nicht repariert werden kann, das was man dafür bezahlt hat. So ist es bei Mediamarkt, bei Amazon und alles was ich sonst noch kenne. Das man innerhalb der Garantiezeit nur einen Zeitwert der Ware bekommt habe ich noch nie gehört!
 
würde die Maus samt Kopie Kauf belegt an den Hersteller senden, wenn der Hersteller 5 Jahre Garantie gibt, ist ja schließlich eine 5 Jahres Hersteller Garantie
 
Ist ja soweit jetzt geklärt, bekomme von Alternate.de die neue Maus Razer Lachesis refresh, es dauert zwar noch ein bisschen da die Maus nicht lagernd ist aber nächste Woche haben sie gemeint währe die Maus unterwegs wenn ich damit einverstanden bin.
Mehr wollte ich ja nicht meine Lachesis zurück die aber nicht mehr hergestellt wird dafür der Nachfolger der genauso gut ist bzw. etwas besser.
Also konnte ich mich mit Alternate doch noch gut einigen ;), Mfg Snapstar
 
eigentlich ist es aber so das Händler das trotzdem übernehmen freiwillig bei
5 Jahren Hersteller Garatie und nicht immer so einen Beschiß mit 14 € versuchen ?
und vor allen darauf hinweisen ,
das man Gesetzlich eine Hersteller Garantie 5 Jahre direkt beim Hersteller
anzeigen muß , das ist eine freiwillige Sache wenn das der Händler mit übernimmt ,
davon steht in der Email aber nichts .
ich unterstelle mal das dieser Händler wenn du da die Maus zurück gegeben hättest und 14 € gekommen hättest, das der Händler dann zwei Tage später diese gleiche kaputte Maus trotzdem beim Hersteller reklamiert hätte und praktisch für 14 € eine Neue bekommen hätte, die er dann wieder für 50 € Neu verkaufen kann.
 
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